Notarkosten bei Pacht?

2 Antworten

Das ist jetzt schwierig zu beantworten ohne den Vertrag zu kennen. 

  • GNotKG § 43 ErbbaurechtsbestellungWird bei der Bestellung eines Erbbaurechts als Entgelt ein Erbbauzins vereinbart, ist Geschäftswert der nach § 52 errechnete Wert des Erbbauzinses. Ist der nach § 49 Absatz 2 errechnete Wert des Erbbaurechts höher, so ist dieser maßgebend.

80 % des Bodenwertes sind mW richtig. Beim Rest würde es mir die Sache erleichtern, wenn du zumindest die Gebührenziffern der Rechnung zugeschrieben hättest. 

Dann habe ich noch das gefunden, ist bereits älter, aber vielleicht hilft es dir ja noch. 

http://www.frag-einen-anwalt.de/Notarkosten-fuer-einen-Erbpachtvertrag--f166623.html

Juhy84 
Beitragsersteller
 15.05.2017, 17:34

Hallo, danke für den Link. Den hatte ich mir schon ergoogelt, trifft aber leider bei mir nicht zu. Die Rechnung wurde Allgemein nach §47 Wertvorschrift  abgerechnet.

Die 80% des Grundwertes sind korrekt.

Den Vertrag jetzt online zu stellen wird ein bisschen schwer. Aber vielleicht mal eine kurze Erklärung.

Im Vertrag ist festgesetzt das wir innerhalb von zwei Jahren ein Haus bauen müssen.

Das Haus ist natürlich auch mit Regeln auferlegt (Versicherung, Pflege, Ablöse zum Ende des Vertrages usw.)

Das Vorkaufsrecht bezieht sich darauf, falls der Eigentümer das Grundstück verkaufen will, müsste er uns den Vorzug einräumen, falls wir dieses erwerben wollen.

Andersrum ist es mit dem Haus, falls wir dieses veräußern wollen, er der erste Ansprechpartner zum Kauf.

kabbes69  15.05.2017, 22:05
@Juhy84

Den Vertrag nicht, sondern die Rechnung. Ich nehme an GNotKG Anlage und 2 hast du bereits gegoogelt. ich komme mit der Aufaddierung deiner Werte noch nicht klar und denke, dass dies so nicht sein kann. Alles was ich jetzt gelesen habe, bei Bestellung Erbbaurecht entweder die 80 % des Grundstücks oder der kapitalisierte Erbbauzins. Es wäre jetzt interessant, welchen Betrag er dir unter der Ziffer 21100 abgerechnet hat. 

Juhy84 
Beitragsersteller
 19.05.2017, 19:07
@kabbes69

Hallo,

es wurde die 80% des Grundstückwertes verrechnet. Dies ist ja korrekt.

Grundstück 130.000€

Zusätzlich wurde noch der Grundstückwert plus noch zu errichtendes Haus zu 80% und dann nochmal zu 50%

Also nochmal 130.000 plus Haus 350.000

Davon 80% und dies wurde durch zwei geteilt.

Rechnung sieht wie folgt aus

Grundstück 130.000 zu 80%  ergibt 104.000

Vorkaufsrecht Grundstück 130.000

Gebäude                            350.000

Summe: 480.000 zu 80% ergibt 384.000

             hieraus 50% ergibt 192.000

Somit errechnet das Notariat einen Geschäftswert von 104.000+192.000

Geschäftswert 296.000 statt nur die 104.000

Schwer zu erklären, leider bin ich komplett außen von, bei dieser Materie

Viele Grüße

Dazu müsste man erst einmal wissen, was jetzt überhaupt beurkundet wurde. Bei einer Teilungserklärung ist beispielsweise das Grundstück plus Wert des zu errichtenden Gebäudes als Wert anzusetzen. Was es genau mit dem Vorkaufsrecht auf sich hat, hast du auch nicht erwähnt.

Juhy84 
Beitragsersteller
 15.05.2017, 17:36

Hallo,

beurkundet wurde

Dass wir das Grundstück die nächsten 97 Jahre pachten.

Dass wir innerhalb von zwei Jahren ein Wohnhaus erbauen müssen.

Das Haus ist natürlich auch mit Regeln auferlegt (Versicherung, Pflege, Ablöse zum Ende des Vertrages usw.)

Das Vorkaufsrecht bezieht sich darauf, falls der Eigentümer das Grundstück
verkaufen will, müsste er uns den Vorzug einräumen, falls wir dieses
erwerben wollen.

Andersrum ist es mit dem Haus, falls wir dieses veräußern wollen, er der erste Ansprechpartner zum Kauf.