Firma XXX, Einzelhandel - Welche rechtsform ist das?
Hallo Leute,
Habe heute ins internet dieses firmen beschreibug gefunden:
*Firma XXX, Einzelhandel Musterstr. 12 84539 Musterstadt
Ust-ID: DE XXXXXXX Geschäftsführer / Vorstand: Max Musterman*
Jetzt frage ich mich: was ist das für eine rechtsform?
Vielen Dank
4 Antworten
Wie schon da steht... ein Einzelhandel.
Wäre es eine Personengesellschaft (OHG, KG ...) oder Körperschaft (GmbH) würde der entsprechende Zusatz beim Firmennamen stehen.
Danke für deine Antwort balvenie! Darf man als Einzelunternehmer ein anderes namen in dein Impressum verwenden?
Firma XXX , Einzelhandel
Von wo hat er jetzt XXX herausgenommen wenn er Max Musterman heißt?
Vielen Dank
Die bezeichnung: "Firma" deutet auf ein Einzelunternehmen als e. K. eingetragener Kaufmann, denn"Firma ist der Name unter dem der Kaufmann sein Unternehmen betriebt.
Eine Firma kann nur Jemand haben, der im Handelsregister eingetragen ist.
Firma MaMu Einzelhandel, würde bedeuten, dass Max Mustermann das Unternehmen so im Handelsregister hat eintragen lassen.
Aber die Bezeichnung "Max Mustermann Geschäftsführer" wäre falsch, weil nur eine Kapitalgesellschaft einen Geschäftsführer hat.
Wenn die Rechtsform nicht dabei steht ist es ein Einzelunternehmer
Die Firma ist nur der Name des Unternehmens, dies kann auch ein Phantasiename sein
So einfach geht das auch nicht.
Danke, Aber hat ein Einzelunternehmer recht auf ein anderes name als Vorname und Nachname?
Aus diesen Angaben kann man gar nichts erkennen. Wenn an dem Firmennamen XXX kein auf die Rechtsform hinweisendes Kürzel dranhängt, wäre das ein Hinweis auf ein Einzelunternehmen von Herrn Mustermann. Ein Einzelunternehmen hat aber weder Geschäftsführer (wie eine GmbH) oder einen Vorstand (wie eine AG).
"Einzelhandel" ist keine Rechtsform, sondern lediglich die Bezeichnung für Unternehmen, die ein Warensortiment an Endverbraucher anbieten. Einzelhandelsunternehmen können also potentiell als Einzelunternehmer, OHG, GmbH, AG etc betrieben werden. Den Begriff bitte nicht mit einem "Einzelunternehmer" verwechseln.
Nichtsdestotrotz deutet es hier auf eine Einzelunternehmung hin, obwohl die Angabe "Geschäftsführer / Vorstand" da wieder eher irreführend, rechtlich gesehen ggf. sogar abmahnwürdig und unzulässig ist.