nochmal: geburtsurkunde der kinder für den AG?
es geht hier nicht um mich persönlich. im bekanntenkreis haben wir ein getrenntes paar, sie sind NOCH verheiratet und haben 4 kinder. sie hat ihn und die kinder verlassen und ist zu ihrem neuen macker in eine andere stadt gezogen. sie hat jetzt einen 400€-job und behauptet, der AG will die geburtsurkunden der kinder. er hat zweifel und glaubt, dass sie damit irgendwas in richtung lohnsteuer machen will. die kinder sind 13, 15, 16(fast 17) und 19. kann der AG einen grund haben, die urkunden von ihr zu verlangen??
4 Antworten
Geht den AG garnichts an! Er muß nur wissen wievíele Kinder bei der Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt werden können/sollen. Falschangaben durch die Arbeitnehmerin sind von dieser selbst zu tragen, wenn bei der Einkommensteuererklärung mindestens die saftige Nachzahlung kommt. Das wäre recht dumm.
Danke für den Stern.
Die Geburtsurkunde von zumindestens eines Kindes sollte vorliegen wegen der Ermäßigung bei dem Beitrag zur Pflegeversicherung. Wie das bei einem 400 Euro Job ist kann ich nicht sagen. Aber alle braucht der Arbbeitgeber mit Sicherheit nicht.
dann soll der Arbeitgeber doch selbst schreiben, mit einer entsprechenden Begründung.
Ich habe noch nie gehört, daß Arbeitgeber Geburtsurkunden der Kinder ihrer Angestellten verlangen. Der AG bekommt ja nicht mal die Geburtsurkunde der AN!
Soll, wie Buddy schrieb, der AG selbst schreiben, wofür er die braucht!