Kann man einen Ladendiebstahl nachträglich ahnden?

1 Antwort

wenn man es eindeutig nachweisen kann, kann er Ärger bekommen...
Verjährungsfrist bei Ladendiebstahl beträgt 5 Jahre !!!
bei geringwertingen Gegenständen muss allerding nach spätestens 3 Monaten ein Strafantrag gestellt werden !!!

da er Volljährig ist, kann Das auch teuer werden...
bei einer Ersttat könnte allerdings auch ein mildes oder garkein Urteil (Freispruch) gesprochen werden...
auf jeden Fall wird er dann aber wohl ein Hausverbot in dem Laden bekommen... ;)

lisa5511 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 16:30

Aber kann man es eindeutig nachweisen? Klar. Denken kann man es sich wenn man sich das Video (welches vielleicht vorhanden ist) anschauen würde. Ist ja nicht schwer zu erraten. Rein gehen mit, raus gehen ohne. Aber wirklich nachweisen kann man es doch nicht oder? Er könnte sie ja auch in der Umkleide liegen lassen haben. Wie oft sind Umkleidekabinen noch voll mit Sachen. Mir ist klar, dass es nicht so ist und er die Mütze geklaut hat (Konsequenzen meinerseits werden folgen, auch ein Volljähriger wird bei sowas von mir noch bestraft. Immerhin lebt er noch im Hotel Mama). Mir geht es eher um die Beweislage aus Sicht des Ladens.

JupStrunk  17.07.2015, 16:53
@lisa5511

schwer zu sagen...
wenn es hart auf hart und zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, liegt es im Ermessen des Richters, wie er die Sachlage (Beweise) deutet...
also ist dann ein guter Verteidiger von Nöten um die Beweise evtl. zu entkräften (widerlegen)...
oder er bekennt sich schuldig und vor Allem reuig und hofft auf ein gnädiges Urteil... ;)

alles im Allen kannst Du nichts weiter tun als abzuwarten, ob etwas ins Haus fliegt (Vorladung)...
Du kannst auch jederzeit bei einem Rechtsanwalt unverbindlich anfragen...