Kann man einen Ladendiebstahl nachträglich ahnden?
Hallo,
mein Sohn (volljährig) hat mir gestern gestanden, dass er die Woche einen Ladendiebstahl begangen hat. Nun macht er sich große Sorgen, ob da noch etwas kommen kann. Direkt erwischtwurde er nicht dabei.
Er hat in einem Laden eine Mütze mitgehenlassen. Dazu ist er mit ein paar anderen Teilen in dieUmkleide gegangen. Hat da die Mütze eingesteckt. Die wohl ungesichert war. Die anderen Teile hat er wieder mit herausgenommen. Eines davon hat dann mit EC-Karte bezahlt. Kann der Laden da im Nachhinein noch was machen? Aufgrund der EC-Zahlung haben Sie ja seine Daten. Er wurde wohl auch kurz vom Verkäufer an der Kasse gefragt, ob er die Mütze mit in die Umkleide genommen hat. Das hat er dann bestritten. Er konnte dann ungehindert den Laden verlassen. Ich nehme mal an, dort gab es Überwachungskameras, die dann ja sicher aufgezeichnet haben, dass er die Mütze mit in die Umkleide genommen hat und ohne wieder rauskam. Aber die Tat an sich blieb ja unbeobachtet. Kann da noch etwas kommen? Hier fehlt ja im Prinzip der handfeste Beweis und es besteht wenn dann ja nur der Verdacht seitens des Ladens. Mein Sohn und natürlich auch ich machen uns nun Sorgen, was da passieren kann. Immerhin hatte der Verkäufer ja schon den Verdacht, hat ihn dann aber nicht weiter gefragt oder in die Taschengeschaut oder gar diePolizei geholt.
Ich habe ihm natürlich schon eine große Standpauke gehalten. Zurückgeben geht leider nicht, da es auf einem Ausflug in eine 450km entfernte Stadt passiert ist.
Kann da nun was kommen? Oder geht das ohne den direkten Beweis nicht?
1 Antwort
wenn man es eindeutig nachweisen kann, kann er Ärger bekommen...
Verjährungsfrist bei Ladendiebstahl beträgt 5 Jahre !!!
bei geringwertingen Gegenständen muss allerding nach spätestens 3 Monaten ein Strafantrag gestellt werden !!!
da er Volljährig ist, kann Das auch teuer werden...
bei einer Ersttat könnte allerdings auch ein mildes oder garkein Urteil (Freispruch) gesprochen werden...
auf jeden Fall wird er dann aber wohl ein Hausverbot in dem Laden bekommen... ;)
schwer zu sagen...
wenn es hart auf hart und zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, liegt es im Ermessen des Richters, wie er die Sachlage (Beweise) deutet...
also ist dann ein guter Verteidiger von Nöten um die Beweise evtl. zu entkräften (widerlegen)...
oder er bekennt sich schuldig und vor Allem reuig und hofft auf ein gnädiges Urteil... ;)
alles im Allen kannst Du nichts weiter tun als abzuwarten, ob etwas ins Haus fliegt (Vorladung)...
Du kannst auch jederzeit bei einem Rechtsanwalt unverbindlich anfragen...
Aber kann man es eindeutig nachweisen? Klar. Denken kann man es sich wenn man sich das Video (welches vielleicht vorhanden ist) anschauen würde. Ist ja nicht schwer zu erraten. Rein gehen mit, raus gehen ohne. Aber wirklich nachweisen kann man es doch nicht oder? Er könnte sie ja auch in der Umkleide liegen lassen haben. Wie oft sind Umkleidekabinen noch voll mit Sachen. Mir ist klar, dass es nicht so ist und er die Mütze geklaut hat (Konsequenzen meinerseits werden folgen, auch ein Volljähriger wird bei sowas von mir noch bestraft. Immerhin lebt er noch im Hotel Mama). Mir geht es eher um die Beweislage aus Sicht des Ladens.