Nicht bewertbar = keine Versetzung?

9 Antworten

Bei einer bestimmten Anzahl von Fehltagen (auch wenn sie entschuldigt sind) kann die Versetzung nicht erfolgen (von Bundesland zu Bundesland verschieden), da dir aufgrund des Fehlens zu viel Wissen fehlt. Das entscheidet dann am Schuljahresende die Schulkonferenz. Wenn dich niemand bewerten kann, weil du nicht am Unterricht teilgenommen hast, ist es sinnvoll, dich nicht zu versetzen.

Kabisa  15.05.2019, 09:23

man kann über den Härtefallantrag allerdings doch noch versetzt werdne, weiß allerdings nicht in welcheM Bundesland das noch gilt auser BaWü

perledersuedsee  15.05.2019, 09:25
@Kabisa

Da greift auch kein Härtefallantrag, außer man kann nachweisen, dass man außerschulisch unterrichtet wurde, z. B. durch Privatlehrer. Das sieht hier aber nicht so aus.

Iyzares 
Beitragsersteller
 16.05.2019, 05:42
@Kabisa

Über was für einen Härtfall?

Kabisa  16.05.2019, 08:30
@Iyzares

Hm, also mir wurde vorgeschlagen n Härtefallantrag zu stellen als ich sooft wegen meiner Erkrankrung ausfiel.
... Jetzt wo ich so drüber nachdenke, da ging es nur weil ich kurz davor war die zulässigen Fehltage zu übersteigen, notentechnisch aber top war

Mit 16 stellt sich auch etwas die Frage nach der Klassenstufe!

In der Mittelstufe kann man da auch etwas 'großzügiger' sein, während man auf die Punkte in 12/13 nicht verzichten kann! (Wobei ja gerade der 12er Jahrgang in NDS im Abi steckt). Aber auch in der 10. wird es schwierig, weil das ja der Schulbschluss wäre, bei dem man sicher 'höhere' Auflagen hat!

Iyzares 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 09:37

Naja.. ich würde eigentlich die Schule wechseln und das 3 Jahre Abitur machen..

Spikeman197  15.05.2019, 09:42
@Iyzares

Und das bedeutet, dass Du in der 10. bist und dieses Jahr Deinen 1. Schulsabschluss machen möchtest! Sorry, da habe ich gewisse Zweifel, dass man über zu viele Fehltage 'großzügig' hinweg sieht! Etwas anderes wäre es, wenn Deine psychischen Probleme ärztlich attestiert wäre, oder Du zB deswegen in Behandlung bist/warst.

Iyzares 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 09:57
@Spikeman197

Also ich bin schon wegen psychischer Probleme in Behandlung.

Versetzungsgefährdet. Die Lehrer haben nicht genug Noten machen können um eine Abschlussnote errechnen zu können.

Iyzares 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 09:17

Führt das zu einer Nicht-Versetzung?

Iyzares 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 09:19
@MintOS

Kann man da nichts gegen machen?

MintOS  15.05.2019, 11:01
@Iyzares

Wie denn? Dir fehlt eine Menge wissen. Wieso sollte man es dir leicht machen und dich fürs Schwänzen belohnen?

Iyzares 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 11:22
@MintOS

Ich habe ja trotzdem gute Arbeiten geschrieben.

Deine Versetzung ist gefährdet. Aber sieh es von der positiven Seite. Du hast so viel Stoff verpasst, dass du den Anschluss nicht mehr finden kannst.

Insofern wäre es das beste für dich, dieses Jahr zu wiederholen.

Wenn du eine bestimmte Anzahl von Fehltagen angehäuft hast, ist das Klassenziel eben nicht mehr zu erreichen.

Deswegen kann deine Leistung nicht bewertet werden - also wirst du nicht versetzt.