Nicht bewertbar = keine Versetzung?
Ich bin eine 16 Jährige Schülerin aus Niedersachsen. Da ich aufgrund meiner Psyche es oft nicht schaffe mich aufzuraffen, habe ich viele Fehltage, welche jedoch von meiner Mutter alle entschuldigt sind. Ich habe nun die Nachricht bekommen, dass ich in ein paar Fächern ein nicht-bewertbar bekomme, jedoch eine schriftliche Leistung erbracht habe. Was bedeutet das für meine Versetzung?
9 Antworten
Bei einer bestimmten Anzahl von Fehltagen (auch wenn sie entschuldigt sind) kann die Versetzung nicht erfolgen (von Bundesland zu Bundesland verschieden), da dir aufgrund des Fehlens zu viel Wissen fehlt. Das entscheidet dann am Schuljahresende die Schulkonferenz. Wenn dich niemand bewerten kann, weil du nicht am Unterricht teilgenommen hast, ist es sinnvoll, dich nicht zu versetzen.
Da greift auch kein Härtefallantrag, außer man kann nachweisen, dass man außerschulisch unterrichtet wurde, z. B. durch Privatlehrer. Das sieht hier aber nicht so aus.
Über was für einen Härtfall?
Hm, also mir wurde vorgeschlagen n Härtefallantrag zu stellen als ich sooft wegen meiner Erkrankrung ausfiel.
... Jetzt wo ich so drüber nachdenke, da ging es nur weil ich kurz davor war die zulässigen Fehltage zu übersteigen, notentechnisch aber top war
Mit 16 stellt sich auch etwas die Frage nach der Klassenstufe!
In der Mittelstufe kann man da auch etwas 'großzügiger' sein, während man auf die Punkte in 12/13 nicht verzichten kann! (Wobei ja gerade der 12er Jahrgang in NDS im Abi steckt). Aber auch in der 10. wird es schwierig, weil das ja der Schulbschluss wäre, bei dem man sicher 'höhere' Auflagen hat!
Naja.. ich würde eigentlich die Schule wechseln und das 3 Jahre Abitur machen..
Und das bedeutet, dass Du in der 10. bist und dieses Jahr Deinen 1. Schulsabschluss machen möchtest! Sorry, da habe ich gewisse Zweifel, dass man über zu viele Fehltage 'großzügig' hinweg sieht! Etwas anderes wäre es, wenn Deine psychischen Probleme ärztlich attestiert wäre, oder Du zB deswegen in Behandlung bist/warst.
Also ich bin schon wegen psychischer Probleme in Behandlung.
Versetzungsgefährdet. Die Lehrer haben nicht genug Noten machen können um eine Abschlussnote errechnen zu können.
Führt das zu einer Nicht-Versetzung?
Exakt
Kann man da nichts gegen machen?
Wie denn? Dir fehlt eine Menge wissen. Wieso sollte man es dir leicht machen und dich fürs Schwänzen belohnen?
Ich habe ja trotzdem gute Arbeiten geschrieben.
Deine Versetzung ist gefährdet. Aber sieh es von der positiven Seite. Du hast so viel Stoff verpasst, dass du den Anschluss nicht mehr finden kannst.
Insofern wäre es das beste für dich, dieses Jahr zu wiederholen.
Wenn du eine bestimmte Anzahl von Fehltagen angehäuft hast, ist das Klassenziel eben nicht mehr zu erreichen.
Deswegen kann deine Leistung nicht bewertet werden - also wirst du nicht versetzt.
man kann über den Härtefallantrag allerdings doch noch versetzt werdne, weiß allerdings nicht in welcheM Bundesland das noch gilt auser BaWü