Neuwagen vom Hof kaufen und trotzdem Überführung zahlen?
Ein Neuwagen steht in einem Autohaus aus dem Hof. Das Angebot des Händlers beinhaltet aber die Überführungskosten. Was meint ihr, muss der Kunde in dem Fall die Überführung bezahlen?
8 Antworten
Hallole zusammen
Die überführungskosten sind bereits entstanden als der Händler das Fahrzeug bekommen hat . Das er diese weitergeben will also erstattet haben möchte ist ja auch legitim. das daran zu handeln ist mag sein , was ich empfehlen würde währe die inanspruchnahme von Sachleistungen zb einen satz Winterkompletträdder oder je nach höhe der überführungskosten den ersten KD... Handeln kann man immer aber man sollte beachten das die kosten ja entstanden sind und eventuell einen Teil der Kosten durch andere Leistungen wie den genanten Satz Winterräder oder anderes herauszuhandeln sind. Wir alle, auch Händler wollen leben und das sollte man bei dem derzeitigen Geiz ist Gei.. Denken auch berücksichtigen sollte.. Joachim
Ja sicher. So möchte es der Händler zumindest. Denn er mußte die ja auch zahlen. Oft ist es aber Verhandlungsgeschick, ob Du da noch ein paar € runter handeln kannst.
Na,das Auto wurde ja nicht beim Händler auf dem Hof gebaut :-) Also würd ich sagen ja. Beim Preis kannst du aber sicher noch handeln...
muss nicht wird aber verlangt, will der händler nicht, verdient er genug, bye, bye sagen, autos gibte es genug...in der btranche ist es üblich diese kosten zu erheben, berechtigt sind sie nicht, ein z. b. kühlschrank wird zum verkäufer gebracht, ohne dass dieser extra die überführungskosten zuusätzlich verlangt...es hat wie immer mit der geldgier der verkäufer zu tun, er streicht das geld als gewinn einfach ein...hart bleiben und entweder oder vortragen, es wirkt wunder, insbesondere bei neuwagen...
Diese Überführungskosten werden dem Händler vom Hersteller oder Importeur auch in Rechnung gestellt. Das ist so üblich. Für dich ist doch nur der Endpreis wichtig, und der ist Verhandlungssache. Wie er sich dann zusammen setzt ist doch völlig wurscht.