Neuwagen oder Betrug, was kann ich jetzt noch unternehmen?
Hallo guten Tag, ich habe folgendes Anliegen. Im September 2009 habe ich mir eine neues Auto gekauft, laut Kaufvertrag ein Neuwagen. Jetzt hatte ich eine größere Reparatur und zur Ersatzteilbeschaffung wurde die Schlüsselnummer gefragt. An Hand dieser ist mein Fahrzeug Baujahr 2007, das heißt, der Händler hat mir ein 2 Jahre altes Auto als Neuwagen verkauft ? Kann ich da heute noch etwas unternehmen? Danke für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen H.D.G.
6 Antworten
das baujahr an sich ist ja erstmal zweitranging. wenn der wagen 0 km (bzw. die pauschalen paar km die jedes auto hat wenn es beim händler steht) hatte und noch nie angemeldet war, gilt er auch 2009 noch als neuwagen.
Das ist falsch.
Betrug oder Urkundenfälschung ist nach 5 Jahren verjährt. Kannst Du nix mehr machen
Ist doch nicht die Frage. Jedenfalls ist es nach 5 Jahren verjährt. Diesen blöden Kommentar hättest Du Dir schenken können.
Ja, wenn das stimmt, handelt es sich um falsche Angaben.
Definition Neuwagen:
Der Neuwagen ist in Deutschland nur dann als neu klassifiziert, wenn:
nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind;er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind);er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist;das Modell noch unverändert hergestellt wird.
Grundsätzlich gilt ein Fahrzeug in Deutschland as Neuwagen, wenn er nicht älter als 12 Monate ist (Überblick bei Wikipedia):
https://de.wikipedia.org/wiki/Neuwagen
Fraglich ist aber fals Betrug vorliegt dieser inzwischen verjährt ist:
rechtsanwalt-betrug.de (www voranstellen)
Lt. BGH gilt ein Fahrzeug ab dem Herstellungsdatum ein Jahr lang als Neuwagen bzw. darf das Fahrzeug ein Jahr lang als fabrikneu verkauft und beworben werden.
Anders als die Bezeichnung "Neuwagen" darf aber die Bezeichnung "fabrikneu" bereits früher nicht mehr geführt werden wenn sich seit der Fertigstellung des Fahrzeugs Änderungen an Ausstattung oder Technik ergeben haben oder es einen Modellwechsel gab.
Wenn Dir also ein 2 Jahre altes Fahrzeug als Neuwagen verkauft wurde, könntest Du nach diesem Urteil Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.
...
Allerdings ist das Ganze jetzt schon wieder 6 Jahre her. Natürlich kannst Du den Wagen jetzt nicht mehr zurück geben, selbst wenn Du jetzt erst Kenntnis von dem "Mangel" erworben hast.
Welche Ansprüche hier konkret bestehen kann glaube ich nur ein Anwalt sicher sagen.
Wenn Dir also ein 2 Jahre altes Fahrzeug als Neuwagen verkauft wurde, könntest Du nach diesem Urteil Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.
Nee kanner nicht, weil es nach 5 Jahren verjährt ist.
Wenn Du weiter gelesen hättest, steht genau das in meiner Antwort bereits drin.
Allerdings ist das Ganze jetzt schon wieder 6 Jahre her. Natürlich kannst Du den Wagen jetzt nicht mehr zurück geben, selbst wenn Du jetzt erst Kenntnis von dem "Mangel" erworben hast.
Mit Urkundenfälschung im Sinne von § 267 StGB haben wir es hier nun wirklich in keinster Weise zu tun.
§ 267 Urkundenfälschung(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html