Neues auto kaufen, wieder steuer zahlen?

8 Antworten

  1. Du kannst das Guthaben mit der neuen Steuer verrechnen lassen. Kurze Mitteilung an das Finanzamt, dass Du das zu erwartende Guthaben von Fz. A auf die Steuerschuld bei Fz. B umbuchen lassen möchtest. Der Unterschiedsbetrag wird dann von deinem Konto abgebucht.

  2. Nein, das ist nicht möglich das Kennzeichen zu behalten. Die Kennzeichen sind Fahrzeug gebunden. Das heisst: Das Kennzeichen bleibt immer beim Fahrzeug, bis dieses abgewrackt wird, danach kann es neu vergeben werden, allerdings glaube ich mit einer bestimmten Sperrfrist.

Hammerhead  15.02.2011, 08:33

Zu 2.: Blödsinn! Wenn du ein Auto abmeldest musst du doch auch das Nummernschild abschrauben und die Plakette entfernen. Und meldest du es wieder an, kriegst ein neues Kennzeichen zugeteilt. Wo bitteschön ist dann die Nummer an das Fahrzeug gebunden?

fungolfer  15.02.2011, 08:34
@Hammerhead

In Berlin! Das Fahrzeug behält das Kennzeichen ein Leben lang, ausser, wie gesagt, es wird abgewrackt. Erst dann wird die Nummer wieder frei. Hab ich oben auch so beschrieben. Habe nur vergessen zu erwähnen, das es in Berlin so gehandhabt wird.

PatrickLassan  15.02.2011, 08:39
@Hammerhead

"Das Kennzeichen bleibt immer beim Fahrzeug, bis dieses abgewrackt wird,"

In Großbritannien hättest Du recht ...

fungolfer  15.02.2011, 09:11
@PatrickLassan

OK; ihr habt recht. Habe gerade mit nem Kollegen von der Pol. geredet, seit 2007 ist das auch in Berlin möglich. Problem vorher war wohl, dass ein bereits verwendetes Kennzeichen vom KBA wieder freigegeben werden musste. Da ich mein letztes Auto seit 2003 fahre wusste ich davon nichts. Gebühren in Berlin: 120€ für die Umkennzeichnung und die Verwendung eines Wunschkennzeichens.

Robinek  15.02.2011, 08:29

Das alte Kennzeichen kann ich behalten!! Habe es erst vor kurzem so gemacht. Musst Dich vorher erkundigen!

Hallo djanonym,

  1. Nein, Du musst kein zweites Mal Steuern in voller Höhe für ein Jahr zahlen. Wenn Du das aktuelle Auto abmeldest, bekommst Du vom Finanzamt eine Steuerrückerstattung. Bei der Neuanmeldung des Neuwagens wird natürlich wieder eine neue KfZ-Steuer fällig (diese kann höher oder niedriger ausfallen - kommt auf das Fahrzeug an). Darüber bekommst Du dann wieder einen neuen anteiligen KfZ-Steuerbescheid, den Du zahlen musst.

  2. Du kannst beim Strassenverkehrsamt deinen neuen Wagen mit Deinen alten Nummerschildern neu anmelden, dass ist dann günstiger. Kostet, glaube ich jedenfalls, so um die 20 € und ist sofort auf dem Strassenverkehrsamt in bar oder per EC-Karte zu entrichten. Die genauen Kosten kannst Du aber ausgooglen - suche einfach mal nach Strassenverkehrsamt in Verbindung mit deiner Stadt oder Deinem Kreis. Und nimm Dir was zu lesen mit, dass auf dem Strassenverkehrsamt dauern :-)

mfg Matthias

Neurdings kann man die Nummernschilder auch bei Umzug in andere Städte etc. behalten. Hinsichtlich Steuer musst Du dem Finanzamt den Eigentümerwechsel mitteilen, die erstatten Dir dann die zuviel gezahlte Steuer zurück.

PatrickLassan  15.02.2011, 08:38

"Neurdings kann man die Nummernschilder auch bei Umzug in andere Städte etc. behalten"

Kann man nicht. Wie soll das gehen, wenn man z.B. von Flensburg nach München zieht ?

Sommerkatze  15.02.2011, 11:24
@PatrickLassan

Nicht in allen Bundesländern. Aber lies mal Zeitung: In Schleswig- H., Hessen, Thüringen, Berlin, Brandenburg ist dies bereits möglich. Für die Steuer zuständig bleibt dann das Finanzamt, das für die Nummer zuständig ist.

Die Steuer wird tageweise berechnet und -wenn das Amt wechselt- auch entsprechend zurückerstattet. Wenns beim selben Amt bleibt, dann sollte das auch nahtlos gehen - d.h. die bereits gezahlte Steuer wird nicht zurück erstattet und es wird keine "neue" Steuer erhoben.

  1. Du bekommst die Steuer für den ersten Wagen nach Abzug der bereits vergangenen Monate zurück und musst für den neuen Wagen die Steuer komplett für ein Jahr neu bezahlen. Da wird nix verrechnet, soweit ich mich erinnere.

  2. Ummelden ist immer günstiger, als ein Fahrzeug neu anmelden, glaube ich. Du hast ja die Nummernschilder gespart.

PatrickLassan  15.02.2011, 08:34

"Da wird nix verrechnet, soweit ich mich erinnere."

Es kann verrechnet werden, wenn man sich rechtzeitig beim Finanzamt meldet.

Streetcat666  15.02.2011, 11:46
@PatrickLassan

genauso ist es! ein anruf dort genügt!