Neue Funktion im Unternehmen - wieder neue Probezeit?
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage...
Wenn man innerhalb eines Konzerns angeboten bekommt eine neue Funktion auszuüben (neu: mit Führungsverantwortung, bisher ist das nicht der Fall, neu: anderer Standort) ist dann eine neue Probezeit üblich?
Dies würde ja bedeuten, daß man innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden kann.
Freue mich auf Erfahrungswerte!
Grüße
9 Antworten
An der Dauer Ihrer Firmenzugehörigkeit und welche Rechte sich aus der Dauer der Betriebszugehörigkeit ergeben, ändert sich nichts wenn Sie einen neuen Job an einem anderen Standort des gleichen Arbeitgebers übernehmen.
Die Dauer der Kündigungsfrist bleibt gleich, Sie fallen nicht auf 2 Wochen zurück. Selbst wenn so eine Vereinbarung abgeschlossen werden würde, hätte diese, im Rahmen einer Klage, vor dem zuständigen Arbeitsgericht keinen Bestand.
Gemäß §622 Absatz 3 BGB gilt, dass während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses bei diesem Arbeitgeber umfasst aber auch den alten Job, folglich kann §622 Absatz 3 BGB nicht angewendet werden.
Nur wenn es sich rechtlich um einen anderen Arbeitgeber handelt, oder keine Vereinbarung zur Übernahme der Betriebszugehörigkeit abgeschlossen wurde, fangen Sie wieder bei 0 an.
Dass der arbeitgeber Ihnen eine neue Funktion mit mehr Verantwortung bzw. Führungsverantwortung übertragen will, zeigt doch dass es Eigenschaften gibt die der Arbeitgeber an Ihnen schätzt.
Ich rate Ihnen, stellen Sie Ihr Licht nicht unter den Scheffel, nehmen Sie den neuen Job nicht zu jeder Kondition an, verhandeln Sie hart, ohne jedoch zu überziehen, mit Ihrem Arbeitgeber. Von einer Führungskraft wird eine schlüssige Argumentation und dementsprechend eine Verhandlungslinie und den Willen zur Durchsetzung eines Standpunktes erwartet.
Ausnahme:
Wenn Sie einen Vertrag als leitendere Angestellter erhalten, dann gelten die Aussagen zum Kündigunbgsschtz nicht. Ich gehe aber nicht davon aus, dass Sie zu den leitenden Angestellten gehören werden.
Peter Kleinsorge
Nein, keine neue Probezeit, sie kennen dich ja schon und würden dir die bessere Stelle nicht anbieten, wenn sie dir das nicht zutrauen würden.
Schlicht und einfach: Nein. Du wirst ja nicht gekündigt und neu eingestellt, sondern nur befördert.
Außerdem würde eine Probezeit einen Monat dauern.
Logisch wäre für mich, dass du innerhalb der Probezeit dann wieder auf deinen alten Posten zurückgestuft werden könntest, wenn es das überhaupt gibt.
Bevor du unterschreibst, lässt du dir das natürlich erläutern.
eigentlich nicht erlaubt siehe z.b. http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Befoerderung_Probe_Klausel_Probezeit_LAG_Muenchen_3Sa644-09.html
wird aber trotzdem oft gemacht z.b. vom land hessen.