Kann der Arbeitgeber sich gegen eine vertraglich, festgehaltene Gehaltserhöhung weigern?
Folgende Situation liegt vor: Nach einer internen Versetzung wurde wie im Unternehmen so üblich eine Einarbeitungszeit von 12 Monaten vereinbart. Achtung: Bei uns ist eine Einarbeitungszeit KEINE Probezeit, da ich bereits seit 5 Jahren im Unternehmen bin.
Mir wurde im Vertrag eine Gehaltserhöhung nach diesen 12 Monaten versprochen. Diese 12 Monaten wären jetzt rum und nun sagt mein Chef, dass er diese Einarbeitungszeit gerne verlängern würde und ich die Gehaltserhöhung dann vielleicht erst ab nächstem Jahr erhalte.
Grund dafür? Wir hatten eine persönliche Auseinandersetzung über die wir sachlich gesprochen hatten und seitdem ist das Thema gegessen. Nun sagt er, er wäre mit meinen Leistungen nicht zu 100% zufrieden und er würde gerne meine Einarbeitungszeit um 6 Monate verlängern. Alle anderen Vorgesetzten sind allerdings immer zufrieden mit meinen Leistungen und haben noch nie etwas bemängelt. Und das obwohl ich trotz sehr schwierigen Arbeitsumständen IMMER 100% gebe.
Nun meine Frage: Kann mein Chef das einfach so beschließen? Wir haben beide diesen Vertrag unterschrieben und da wurde mir die Erhöhung zum Tag X zugesicht.
Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich?
4 Antworten
Es kommt entscheidend auf den Wortlaut der Vereinbarung an
steht da Mitarbeiter XY erhält nach 12 Monaten .. dann ist daran nichts zu rütteln
steht da Mirarbeiter XY erhält nach erfolgreicher Einarbeitung ... die Einarbeitungszeit beträgt 12 Monate ... dann kann er die Erhöhung verweigern oder sogar dazu kommen, dass die Einarbeitung gescheitert ist
...
ich gehe eher von Varante 2 aus
da aber niemand von uns den Vertrag / die Zusatzvereinbarung kennt, solltest Du die Unterlagen nehmen und Dich beraten lassen
z.B. beim Betriebsrat (falls ihr einen habt), bei der Gewerkschaft, bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wenn es im Vertrag eine Deadline dafür gab, ist der Arbeitgeber daran gebunden, dir deine Gehaltserhöhung zu geben.Ich würde sagen, konsultiere einen Anwalt mit Schwerpunkt auf Arbeitnehmerrechte.
Sonst wünsche ich dir noch viel Glück, deine Anstrengungen in deinem Beruf sollten gewürdigt werden.
LG Wolfgang
Ist die Erhöhung im Vertrag an eine Bedingung geknüpft wie
"Sofern Einarbeitungszeit positiv gelaufen, dann erfolgt ab xx.xx.xxxx eine Gehaltsanpassung i.H.v blabla"
Wenn es Bedingungslos drinnen steht, dann kann er sich das nicht einfach aussuchen. Wenn eine Bedingung wie oben drinnen steht, dann wird es auf einen Streit rauslaufen. Falls möglich würde ich als erstes Mal beim Betriebsrat anklopfen
Wenn im Vertrag drinsteht dass er das darf dann ist dem so. Den Vertrag hab icv nich vorliegen, also weiß ich nich ob es nun erlaubt war
d.h. Es erfolgt bedingungslos?
Es steht nicht drin dass er das darf. Die Gehaltserhöhung wurde mir schriftlich zugesagt.