neue Bäume pflanzen bei Bäume entfernen

3 Antworten

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Das Grundstück für das "Hundetherapiezentrum" liegt bestimmt aus baurechtlicher Sicht im "Außenbereich" (§ 35 BauGB). Hier gelten die Baumschutzsatzungen der Gemeinde nicht, sondern allein das Naturschutzrecht und/oder das Waldgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Danach können Dich die Behörden zwingen, Bäume zu pflanzen oder verhindern, Bäume zu fällen.

Erkundige Dich, ob das Grundstück als "Wald" oder "landwirtschaftliche Fläche" eingetragen ist, ob ein Landschaftsschutzgebiet besteht oder gar als Baugebiet ausgewiesen ist. In jedem dieser Fälle ist die Rechtslage komplett anders.

fragator  29.06.2012, 11:50

Davon, daß das Hundezentrum im Außenbereich liegt, kann man nicht ausgehen. Es gilt die Faustregel, ein lockeres Lasso um die verdichtetere Wohnbebauung der Gemeinde zu legen. Alles, was da nicht drin ist, ist eher Außenbereich. Sicherheit schafft nur ein Gemeindebesuch bzw. der Flächennutzungsplan.

Seehausen  29.06.2012, 12:12
@fragator

Beides ist selbstgestrickter Unsinn. Hundeübungsplätze können offiziell nur im Außenbereich liegen, anderenfalls sind sie baurechtswidrig. Und das "lose Lasso" widerspricht der ständigen Rechtsprechung sämtlicher Verwaltungsgerichte.

lamagoes 
Beitragsersteller
 30.06.2012, 01:01
@Seehausen

Es handelt sich hier nicht um einen Hundeübungsplatz sondern um ein Therapiezentrum und diese dürfen sogar mitten in der Stadt eröffnen werden...

Seehausen  30.06.2012, 09:32
@lamagoes

Das interessiert mich jetzt:

ich kenne nur Tierkliniken, Tieraztpraxen und Hundeübungsplätze. Aber unter einem "Hundetherapieplatz" kan ich mit nichts vorstellen geschweige denn eine bauplanungsrechtliche Einordnung vornehmen.

Ich bitte um Fortbildung!

lamagoes 
Beitragsersteller
 29.06.2012, 10:29

Auch an dir, vielen Dank für diese super hilfreiche Antwort, sie hat mir echt weitergeholfen ein dickes DH

Guten Morgen lamagoes. Die Regelungen, wann und ob Bäume auf dem eigenen Grundstück gefällt werden dürfen, sind leider nicht bundesweit einheitlich. Jede Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann hierbei eigene Regeln aufstellen. Außerdem gelten die Baumschutzverordnungen der Bundesländer. In jedem Fall empfiehlt es sich, beim Umweltamt der eigenen Stadt oder Gemeinde nachzufragen und gegebenenfalls eine Genehmigung zum Fällen des Baumes zu beantragen. Zu bestimmten Jahreszeiten kann das Fällen etwa aufgrund nistender Vögel untersagt sein. Herzliche Grüße vom Seestern *

lamagoes 
Beitragsersteller
 29.06.2012, 10:28

hey super vielen Dank für die hilfreiche Antwort

Hallo,

Das Naturschutzgesetz ermöglicht es Gemeinden und Landratsämtern, für ihr Gebiet "Baumschutzverordnungen" zu erlassen.

Diese gelten nur für Waldbäume, nicht für Obstbäume. Es haben aber nur ziemlich wenige Gemeinden solche Verordnungen erlassen. Der Baumschutz gilt meist ab 80 cm Umfang, das ist viel!

Ein Automatismus, daß man beim Umsägen in gleichem Maße wieder pflanzen muß, gibt es nicht. Es ist bereits das Umschneiden verboten. Ob die Gemeinde Ersatzbäume fordert entscheidet sie selbst. D.h. Du mußt einfach bei Gemeinde bzw. Kreisverwaltung fragen.

Wenn Du diesbezüglich Anwaltskontakt hattest, dann ist jämmerlich, wenn der Anwalt das nicht weiß und Papiere möchte.