Nebentätigkeit als pensionierter Beamter
Werde am 1.9. in den vorgzogenen Ruhestand als Beamter gehen. Darf ich im Taxigewerbe arbeiten,wieviel Stunden, und muß ich das mein letzten Dienstherrn anzeigen.Einfache Frage hierzu: wieviel darf ich dazuverdienen.
4 Antworten
Hallo,
ich bin seid 13 Jahren im Ruhestand, wurde vorzeitig pensioniert aus gesundtheitlichen Gründen.
Ich habe die zuständige Stelle beim RP ,ich war Landesbeamter, angeschrieben und um Mitteilung gebeten, wieviel ich dazu verdienen darf ohne daß die Pension gekürzt wird. 1 Woche später positives Ergebnis.
Ich arbeite jetzt fest angestellt als Kurierfahrer bei einem privaten Kurierdienst. Die Einkünfte mußte ich natürlich in der Steuerklasse 6 versteuern. Da ich aber keine Rentenpunkte mehr kleben muß, bin ja schon im Ruhestand, und privat Krankenversichert bin, habe ich sehr wenig Abzüge, ( mußt du mit deinem Chef bzw. dessen Steuerberater abklären ).
Bei einer Beschäftigung auf 450,00 € Basis wirst du normalerweise auch keine Probleme bekommen.
Anzeigen mußt du die Tätigkeit auf jeden Fall und nachweisen wieviel du verdienst.
Frage auf jeden Fall vorher nach wieviel du dazu verdienen darfst, eine Anfrage heißt ja noch lange nicht, daß du auch eine Tätigkeit aufnimmst.
Frei nach dem Motto, dumm fragen kostet nix.
Grüße Peter
Vielleicht hilft das weiter:
Anrechnung von Einkünften auf die Versorgungsbezüge
Versorgungsempfängern, die ein Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen beziehen, können nur in begrenztem Umfang hinzuverdienen, denn diese Einkünfte sind gemäß § 53 BeamtVG auf die Versorgung anzurechnen. Die Versorgungsbezüge werden entsprechend gekürzt, sobald die Summe aus Versorgung und Einkommen bestimmte Höchstgrenzen überschreitet. Damit will der Gesetzgeber insbesondere für frühpensionierte Versorgungsempfänger Beschäftigungen und Erwerbstätigkeiten unatraktiv machen.
Die Grenzen für anzurechnende Einkommen sind in § 53 BeamtVG festgelegt. Grundsätzlich gilt hiernach, dass bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres alle Erwerbseinkünfte für Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes angerechnet werden. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres gilt die Anrechung nur noch für Einkommen aus Tätigkeiten im öffentlichen Dienst.
Quelle: http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/nebentaetigkeiten/beamtinnenundbeamte
Ich denke, das gilt für alle, Hinzuverdienst bis 400 Euro/Monat. Ob Du Deinen Arbeitgeber davon unterrichten musst? Keine Ahnung. Ab 65 Jahre unbegrenzt, aber mit Steuerkarte.
Vielleicht hier mal einlesen http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/nebentaetigkeiten/beamtinnenundbeamte