Nebenkostenabrechnung: Gasverbrauch

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"Der Mieter trägt 100% der Heizkosten nach dem Verhältnis der erfassten Anteile am Gesamtverbrauch."

Das ist schon mal falsch - anzuwenden ist die Heizkostenverordnung. Die kannst du mal googeln. Dann muss die Abrechnung die Gesamtkosten für das Gebäude, die Gesamtfläche und die Kostenaufteilung nach Fläche / Verbrauch enthalten. Diese Aufteilung kann 30:70 oder 50:50 je Fläche:Verbrauch sein.

Legt Widerspruch gegen die Abrechnung ein, verlangt Einsicht in die Rechnungen (Kopien muss er euch nicht geben) und vor allem verlangt eine Erläuterung der Abrechnung. Kommt ihr allein nicht weiter, so wendet euch an den Mieterbund.

KDUAD 
Beitragsersteller
 23.03.2012, 08:47

Kann man denn trotzdem dagegen Vorgehen, wenn man das im Vertrag unterschrieben hat.. grundsätzlich haben Gesetze ja Vorrang aber es gibt ja immer Ausnahmen..?

angy2001  23.03.2012, 11:16
@KDUAD

Ausnahmen stehen in § 11 der Heizkostenverordnung.

Zunächst habt Ihr kein Recht gegenüber dem VM Abrechnungen von Vormietern einsehen zu dürfen. Ansonsten würde ich eine "angemessene" Summe sofort bezahlen. Das um Zahlungsbereitschaft zu bekunden und schriftlich mitteilen, das der Rest sofern berechtigt, nach Prüfung von aussen, nachbezahlt wird.

habt ihr ableseuhren an der heizung? oder eine andere möglichkeit den tatsächlichen verbrauch zu rekapitulieren?wie habt ihr die abrechnung mit dem vermieter geregelt?

KDUAD 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 15:49

also im Mietvertrag steht folgendes.. falls das was hilft:

Wärmemesser xxx Stundenzähler/Umwälzpumpe xxx. ..?

Umlagemaßstab: die Betriebskosten werden nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzflächen des Hauses oder nach folgendem Maßstab umgelegt und berechnet: 105 qm

Der Mieter trägt 100% der Heizkosten nach dem Verhältnis der erfassten Anteile am Gesamtverbrauch.

Es ist so, dass sich unter unserer Wohnung das Ablesegerät für unsere Wohnung befindet. Dort ist allerdings die Werkstadt und Lagerhalle unseres Vermieters. Als wir damals vor Einzug den Zähler ablesen wollten, stellten sich unsere VM etwas an und meinten, dass wir Ihnen schon etwas Vertrauen müssen etc. Wir konnten uns dann aber noch im ersten Monat durchsetzen und verglichen den Zählerstand mit dem im Mietvertrag eingetragenen Wert. (keine große Abweichung) Also was ich damit sagen will, ich weiß nicht so genau wie das mit dem Gas funktioniert, da die Wohnung neben uns und ich glaube zumindest noch die Lagerhalle, aber vielleicht auch das Haus unseres VM Gas aus dem selben "Behälter" beziehen.. Jedoch sind unsere VM nicht gerade die freundlichsten.. bzw. wenn man eine Frage hat, bekommt man immer nur eine grimmige Antwort.. vor allem darf man sie nicht korrigieren oder etwas besser wissen.. deshalb weiß ich nicht zu hunder Prozent, wie der Verbrauch ermittelt wird..

angy2001  20.03.2012, 18:24
@KDUAD

siehe mein Beitrag

Jedenfalls war unter der Woche die Heizung tagsüber aus und es wurden hauptsächlich nur 2 Räume (zwischen 20 und 25 Grad von frühstens 20:30 Uhr) geheizt. (davon ist ein Raum allerdings ca. 60qm groß).In der Nacht haben wir die Heizungen in dem 60qm Raum i.d.R. auch komplett runter gedreht.

Wenn ich das lese wundert mich ehrlich gesagt der hohe Verbrauch nicht.

Tagsüber Heizung aus, dann sind Abends evtl. 14 - 16 Grad in der Wohnung. Und auf 20 - 25 Grad (was viel zu warm ist) hoch heizen kostet Unmengen Energie und logischerweise Geld.

Alle Räume gleichmäßig, auch tagsüber auf ca. 18 - 20 Grad beheizt wäre sparsamer gewesen.

Übrigens verursacht jedes Grad mehr ca. 6 % mehr Heizkosten.

http://www.wub-biw.de/Merkblatt_Richtig_heizen.pdf

KDUAD 
Beitragsersteller
 21.03.2012, 12:07

Okay.. Danke für den link.. :)

aber obwohl wir nur 2 1/3 Monate geheizt haben? wenn ich mich recht erinnere haben wir auch erst in diesem Jahr also 2012 gelegentlich auf 25 grad gehabt.. grundsätzlich aufjedenfall 20 Grad und die Heizung zwischen Ziffer 2 und 3 gestellt.. Vorhänge zur Seite geschoben..

ich mein meine Eltern verbrauchen für ein ganzes Haus im Jahr bisschen über 10000 kWh und das mit Warmasser und Kochen..

Und bei uns läuft Warmwasser über Strom..? kann das twirklch trotzdem sein?

Der Mieter muss euch eine Rechnung stellen. D.H. belegen können wie die Kosten zustandekommen, was er durch beilegen der Rechnung des Anbieters macht. Dann schlüsselt er das für eure Wohnung auf.

Wenn man stutzig ist in solchen Fällen immer zum Mieterschutzbund gehen, gerade wenn schon Gerüchte über den Mieter im Umlauf sind.

KDUAD 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 15:55

Das heißt also eine Kostenaufstellung ohne Belege reicht nicht aus und ich kann die Rechnungen verlangen? Wir haben nämlich lediglich ein Schreiben bekommen z.B. Aufstellung der Heizkosten sieht wie folgt aus:

Gas-Heizung: Lt. Wärmemesser: alt 233003 neu 244440 = Verbrauch: 11429 Einh. x Faktor 9,75 € 906,32

anitari  21.03.2012, 09:14
@KDUAD

Das heißt also eine Kostenaufstellung ohne Belege reicht nicht aus und ich kann die Rechnungen verlangen?

Der Vermieter ist nicht verpflichtet der Abrechnung Belege beizufügen. Ergo ist sie auch ohne Belege erst mal formell korrekt.

Der Mieter hat allerdings das Recht die Originalbelege beim Vermieter einzusehen.