Kaum geheizt und trotzdem nachzahlen?

2 Antworten

Für Leerstand muss der Vermieter aufkommen, gerade bei den Betriebs-/Nebenkosten. Eine Umlage allein auf dich als Mieter für alle anderen leeren Wohnungen ist nicht zulässig.

Grundsätzlich ist es so:

- alle Kosten die im Abrechnungszeitraum anfallen (das sind immer genau 12 Monate) sind in der Abrechnung für das Haus aufzunehmen. Wie ist denn der Abrechnungszeitraum in der Abrechnung, die du jetzt bekommen hast? Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes erstellt und dem Mieter übermittelt werden. Ist diese Frist eingehalten? Die umlegbaren Kosten ergeben sich abschließend aus der Betriebskosten-Verordnung (wenn das im Mietvertrag so vereinbart wurde) oder aber die Kostenarten sind im Mietvertrag einzeln aufgeführt. Mehr Kosten als in der Verordnung angegeben, darf der Vermieter nicht umlegen - weniger schon.

- dann werden diese Kosten entsprechend des im Mietvertrag vereinbarten Umlageschlüssels auf alle Wohnungen aufgeteilt für die 12 Monate,

- ist ein Mieter innerhalb des Abrechnungszeitraumes ausgezogen, ist in der Abrechnung der Nutzungzeitraum anzugeben und die Kosten nur auf den Nutzungszeitraum zu beziehen - also herunterzurechnen. Wie ist denn dein Nutzungzeitraum in dem Abrechnungszeitraum?

Wenn man diese Angaben kennt, kann man weiter sehen. Schreib das hier mal rein, dann kann ich dir mehr dazu sagen.

Wie hoch ist denn deine monatliche Abschlagszahlung auf die Betriebskosten? Du kannst auch mal eine Überschlagsrechnung machen - mt 2- 2,50 € pro qm und Monat muss man durchschnittlich rechnen.

Bei den Heizkosten muss man auch wissen, dass:

- diese nach Verbrauch abgerechenet werden müssen,

- die Kosten entweder 50:50 nach Fläche und Verbrauch aufgeteilt werden oder 70:30. Auch das ist im Mietvertrag zu vereinbaren.

Du siehst eine Menge Fragen tun sich auf.

Tiggr 
Beitragsersteller
 28.10.2015, 22:25

Vielen Dank schon mal ich werde die Daten morgen hier morgen Nachtragen aus dem kopf kann ich sagen der Abrechnungszeitraum ist 1.1.2014-31.12.2014 da sie heute angekommen ist, paast das von der frist. 

Nutzungszeitraum ist 365 tage angegeben.

Was mich auch stört manche kosten (ein Posten der sich Versicherung nennt zum Beispiel) scheint sich über mehrere Häuser zu ziehen zumindest ist das dort angedeutet da die Straße und ein Hausnummer Bereich angegeben ist nicht nur meine Hausnummer.

angy2001  28.10.2015, 22:28
@Tiggr

Dann stimmen schon mal der Abrechnungszeitraum und auch dein Nutzungszeitraum und die Frist.

Schau auch in die Betriebskosten-Verordnung und natürlich auch in deinen Mietvertrag. Gebäudeversicherung ist auf den Mieter umlegbar, wenn im Vertrag vereinbart. Aufgeteilt wird eine solche Rechnung dann auf alle Wohnung der Häuser, auf die sich die Police und damit die Rechnung bezieht. Das muss aus der Abrechnung erkennbar und nachvollziehbar sein.

Ich wohnte bis ende 2014 alleine in dem 4 Parteien Haus.

Das wird wohl das hüpfende Komma sein.

Der sehr geringe Gesamt-Verbrauch von Heizeinheiten. Eigentlich nur Deiner, da in den anderen 3 Wohnung der Verbrauch minimal war. Das spiegelt sich dann in den Kosten pro Einheit wieder.

Allerdings wäre zu prüfen ob in den anderen Wohnungen die Heizkostenverteiler abgelesen wurden. Denn gar kein Verbrauch kann eigentlich nicht sein.

Außerdem weiß ich nicht inwiefern Gesamtkosten ohne recht auf mich umgelegt wurden weil ich ja mehrere Monate ohne Nachbarn dort lebte.

Na das läßt relativ einfach anhand der Gesamtwohnfläche prüfen. Die Muß ja in der Abrechnung stehen.

Welche Möglichkeiten habe ich dagegen anzugehen, 

Als erstes beim Vermieter, nachweisbar per Einwurfeinschreiben, Einsicht in die, für Abrechnung relevanten, Originalbelege verlangen. Das muß er ermöglichen. Vorher ist die Abrechnung nicht fällig.

Ich soll 200 euro nachzahlen,

Macht etwas über 16 € pro Monat. Eigentlich nicht viel. Wie hoch waren denn die Vorauszahlungen?