Nebenkostenabrechnung - Abrechnungsservice umlagefähig?
Hallo,
wir wohnen in einem Mietshaus. In unserer aktuellen Nebenkostenabrechnung ist ein Punkt "Abrechnungsservice" zu finden, der auf alle drei Mietparteien umgelegt wird. Es handelt sich um eine Firma (Techem, bestimmt vielen bekannt), die lediglich die Werte der Nebenkostenabrechnung (Steuern, Versicherungen usw.) zusammenstellt und errechnet, aber keineswegs Heizkosten o.ä. abliest. Nun soll jede Mietpartei ca. 30 Euro über die Nebenkostenabrechnung dafür bezahlen. Meines Wissens kann das doch nicht umlagefähig sein, die Errechnung ist doch Sache des Vermieters?
Kann mir dazu jemand eine verlässliche Auskunft geben, denn wir wollen dagegen Einspruch einlegen.
Danke für Eure Tipps. Ralf
4 Antworten
aus der frage geht nicht hervor, ob techem die gesamte abrechnung erstellt. eine ablesung der heizkosten kann auch ohne besuch erfolgen. daher ist dies zunächst zu prüfen. sollte - wie üblich - techem lediglich die heiz- und wasserkosten abgerechnet habe, sind diese kosten umlegbar, weil gesetzlich vorgeschrieben. (heizkosten)
Sei vorsichtig bei dem Begriff Abrechnungsservice!
Die Position Verbrauchserfassung sind die kosten für die Ablesung und erstellung der Heizkostenabrechnung, diese werden immer auf die Mieter umgelegt. Dies ist auch richtig so und sind vom Mieter zu zahlen.
Bei dem Begriff Abrechnungsservice ist nicht die erstellung der Abrechnung sonder ein zusätzlicher Service von techem für die Ermittlung der Betriebskosten gemeint. Diese Kosten sind nicht Umlagefähig und muss von dir nicht bezahlt werden.
Dies ist allerdings nur bei techem so, bei anderen Abrechnungsdienstleiser können die Begriffe schon wieder eine ganz andere Bedeutung haben.
Techem liest nicht nur die verbrauchten Einheiten ab, sondern erstellt in der Regel darüber auch eine Abrechnung und zwar für Heizkosten, Warmwasser, Schornsteinfeger, Wartungskosten, ggf. Mietgebühren für die HKV und die Abrechnungsgebühr.
Diese Techem Abrechnung ist Teil der Gesamtabrechnung und sollte dir eigentlich mit der restlichen Abrechnung immer vorgelegt werden.
Somit sind die Kosten umlagefähig.
also sind die Kosten nicht für die Heizkostenabrechnung?? Dann ists nicht umlagefähig. Abziehen - kurz anschreiben