Nebenjob in England?
Hallo alle zusammen!
Im Februar nächsten Jahres möchte ich meinen Freund in England für zwei Monate besuchen. In dieser Zeit würde ich aber gerne Geld verdienen und würde mir deshalb einen Nebenjob suchen wollen für diese zwei Monate. Meine Frage ist nun, ob ich das einfach so machen kann, oder vorher eine Versicherung oder ähnliches abschließen muss. Wie ist das dort drüben geregelt mit Steuern und wie genau muss ich das hier in Deutschland melden? Gibt es sowas wie die 450 Euro Grenze auch in England?
Vielen Dank schon im Voraus
Melissa.
2 Antworten
Im Februar nächsten Jahres möchte ich meinen Freund in England für zwei
Monate besuchen.
Schön.
In dieser Zeit würde ich aber gerne Geld verdienen und würde mir deshalb einen Nebenjob suchen wollen für diese zwei Monate.
Das ist je nach Wohnort und persönlichen Kenntnissen mehr oder weniger schwierig. Vor allem brauchst Du dazu eine National Insurance Number.
Siehe https://www.gov.uk/national-insurance/overview
Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass sich das für 2 Monate vermutlich kaum rechnen wird im Verhältnis zum Aufwand. Es gibt reichlich Arbeit als Promoter Jobs oder Aushilfsjobs bei Festivals, aber die sind mühsam, man konkurriert mit Tausenden anderen Studenten oder Immigranten und zudem ist deren Englisch meist weitaus besser respektive fließender / colloquial. Damit kommt man nur zum Mindestlohn (oder darunter) zum Zug, bei miesen Arbeitsbedingungen und abschreckenden Arbeitszeiten. Und niemand nimmt etwa ein AuPair für 2 Monate, da sind 6 bis 12 Monate die Mindestdauer. Wenn überhaupt, würde ich mir von hier aus einen Job suchen, und das vernünftig organisieren, oder bis zur Abreise durchschuften und dann von dem vereinnahmten Einkünften die 2 Monate überbrücken.
Wie ist das dort drüben geregelt mit Steuern
Das hängt u.a. vom Job und den erzielten Einkünften ab, sowie vom eigenen Status.
und wie genau muss ich das hier in Deutschland melden?
Dito; es greift ggfs. das DBA zwischen UK und D.
Gibt es sowas wie die 450 Euro Grenze auch in England?
Nein.
Zu 1) und 2) sage ich mal nichts weiter. Was 3) anbelangt, ist DBA die gängige Abkürzung für Doppelbesteuerungsabkommen. Mit solchen zwischenstaatlichen Vereinbarungen wird verhindert, dass Einkünfte von ausländischen Bürgern zweimal versteuert werden - nämlich einmal am Wohnsitz und einmal am Aufenthaltsort..
Die Unterlagen für eine Arbeitsaufnahme werden typischerweise durch den AG präzisiert, und entsprechen ungefähr dem, was auch in D verlangt werden würde. Ergänzt wird das Ganze allerdings um die National Insurance Number, deren Beantragung in UK Pflicht ist, und deren Ausstellung je nach Auslastung zwischen 10 Tagen und 4 Wochen dauern kann. Siehe dazu
http://www.movebubble.com/2015/05/get-a-national-insurance-number-in-the-uk/
Wichtig: Die NIN ist nur vor Ort mit persönlichem Erscheinen beantragbar. Dazu sind entsprechende Unterlagen (siehe Link), u.,a. auch die Geburtsurkunde, vorzulegen. Man sollte sich außerdem bewusst sein, dass in UK aufgrund des nicht existenten Meldewesens häufig eine Rechnung eines Strom/Gaslieferanten für die angegebene Adresse in den UK als Nachweis der tatsächlichen Niederlassung verlangt wird. Ohne das bekommt man u.U. auch kein UK Bankkkonto - was wiederum für viele Arbeitgeber Voraussetzung sein wird, die kein Interesse haben, extra für den Aushilfsmitarbeiter eine Abrechnung per SEPA auf ein ausländisches Bankkonto durchzuführen.
wenn dein freund englander ist, kann er dir das sicher gut erklaeren!
viele fragen sind auf diesem forum beantwortet: www.deutscheinlondon.com
bewirb dich von deutschland aus fuer einen job(starbucks, costa, etc,etc) du wirst auf deren websiten auch die erforderlichen einstellungsbedingungen finden -oft gesundheitszeugnis (im nahrungsmittelvertrieb) polizeiliches fuehrungszeugnis etc)..
solche kurzzeitjobs sind rar und mies bezahlt.
Erstmal Danke für die ausführliche Antwort.
Einige Anmerkungen:
1. Natürlich ist es sehr nett von Ihnen, mich auf die Umstände der Arbeitslage in England hinzuweisen. Einen Job finden ist aber nicht das Problem, das ich in meiner Frage anspreche. Trotzdem danke.
2. Das Englisch dürfte absolut kein Problem sein, mein Freund ist selbst Engländer und spricht kein deutsch und wir haben schon mehrere Monate gemeinsam in England gewohnt.
3. Was heißt DBA?
Um das Ganze etwas zu präzisieren. Angenommen ich finde Arbeit in einem Restaurant als Kellnerin. Welche Unterlagen würde der Arbeitgeber von mir erwarten? Welche Unterlagen brauche ich vom Arbeitgeber um meine Tätigkeit nachträglich in Deutschland melden zu können?
Vielen Dank, Melissa.