Arbeitslosengeld 1 per Scheck
Hallo! Da ich momentan eine Pfändung auf meinem Konto habe, lasse ich mir diesen Monat mein Arbeitslosengeld 1 als Scheck auszahlen .Mein Berater sagte mir ich kann ihn auf der Post gegen Vorlage von Personalausweiss in bar einlösen. Stimmt das ? ich lese im Internet eben das geht gar nicht. Vielen Dank für die Antworten im vorraus !
3 Antworten
dein Fallmanager hat dir schon die korrekte Auskunft erteilt. Du bekommst einen Scheck zugesandt, den du gegen Vorlage deines Personalausweises bei einer Postbankagentur zu Bargeld umwandeln kannst. Kostet allerdings ein paar Mäuse, ich meine 2,50€ in Erinnerung zu haben.
Die Einlösung bei anderen Geldinstituten ist auch möglich, allerdings verlangen die erheblich höhere Gebühren.
BarScheck = geht
Verrechnungsscheck = geht nicht
BubaScheck = geht nicht
Selbst mit einer Pfändung gibt es einen pfändungsfreien Betrag, den muss man dir innerhalb von 10 Tagen komplett auszahlen. Weiß nicht wie viel das war.
Da musst du an den Bank-Schalter.
kommt drauf an was für ein scheck das ist.. wenn es ein bar scheck ist geht das.. sollte es ein verrechnungs scheck sein geht es nicht..
Ohne ein Konto da zu haben? Und wenn es nun doch ein Verrechnungsscheck ist? Da soll einer durchblicken...... Ich muss ja an Bargeld kommen um die Pfändung bezahlen zu können, und das ich meinem Manager auch so gesagt. Danke dir erstmal