Nebengewerbe als Städtische angestellter?
Hallo !
Meine Frau ist bei der Stadt angestellt und macht näht hobbymäßig nebenbei.
Damit würde sie sich gern ein zweites Standbein aufbauen und einen online Shop ,mit ihren Produkten , ins Leben rufen.
Darf sie das einfach so , auch wenn sie bei der Stadt angestellt ist ?
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Hallo Robin,
Nebentätigkeiten sind im öffentlichen Dienst anzeigepflichtig.
Im Normalfall, gibt es keine Beanstandung wenn der Hauptjob nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. z.B. morgens unausgeschlafen zur Arbeit kommt.
Gruß N.U.
Jeder kann in Deutschland so viele Arbeitsverträge abschließen wie er will! Dazu gehört auch das selbstständige Nebengewerbe!
Es sind natürlich bestimmte Regel einzuhalten, wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz!
Aber lese auch mal hier:
Nebentätigkeiten bei denen ein Einkommen erzielt wird sind im öffentlichen Dienst grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung in dem Fall könnte verweigert werden, wenn die Nebentätigkeit sehr intensiv ausgeführt wird, und dementsprechend die Gefahr besteht, dass der Betreffende nicht mehr in der lage ist, seine Arbeit im öffentlichen Dienst ordnungsgemäß zu erledigen.
Nebentätigkeiten bei denen ein Einkommen erzielt wird sind im öffentlichen Dienst grundsätzlich genehmigungspflichtig
Der Hinweis grundsätzlich ist falsch.
Es gibt zwar auch Nebentätigkeiten die genehmigungspflichtig sind, aber es gibt auch Nebentätigkeiten die nur anzeigepflichtig sind.
Außerdem müssen wir auch zwischen Beamten und Angestellten unterscheiden, denn da gibt es unterschiedliche Richtlinien/Gesetze.
Sie muss eine Nebengewerbe ihrem Arbeitgeber ANZEIGEN.
Aber untersagen kann er es ihr nur, wenn es ihrem dienstlichen Auftrag entgegen steht