Namensänderungen in Deutschland?

5 Antworten

Die Buchstaben in Polen sind -abgesehen von verschiedenen diakritischen Zeichen- mit dem deutschen Alphabet identisch. Daher werden Vornamen so in das deutsche Melderegister übernommen, wie sie in der polnischen Geburtsurkunde lauten. Eine Namensangleichung wie aus dem kyrillischen Alphabet nach § 94 BVFG ist ausgeschlossen. Eine "Eindeutschung" ist nur durch eine behördliche Änderung des Vornamens möglich, dem gewöhnlich entsprochen wird, weil der Wunsch als wichtiger Grund anerkannt wird. Wird ein Kind aber in Deutschland geboren, kann dies selbstverständlich auch den Vornamen "Aleksander" oder "Agnieszka" bekommen. Allerdings wird man bei der Namensänderungsbehörde erhebliche Probleme bekommen, will man später den Vornamen in "Alexander" oder "Agnes" ändern wollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sumi79  29.04.2019, 12:29

In dem Fall (Einbürgerung) kann der Name aber auch gemäß Art. 47 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) an die deutsche Namensführung angeoasst werden. Ähnlich, wie nach nach § 94 BVFG.

http://dejure.org/gesetze/EGBGB/47.html

aetnastuermer  30.04.2019, 08:55
@sumi79

Vielen Dank für diesen Hinweis! Das ist eine gute Gelegenheit, sich bei Einbürgerung dem deutschen Namensrecht anzupassen und beseitigt viele Reibungspunkte i. S. Namensführung.

Nein, der Name würde bleiben, aber bei einer Einbürgerung kann man seinen Vornamen und Nachnamen "eindeutschen" lassen. Das geht nicht automatisch sondern auf Wunsch, sozusagen mit der Einbürgerungsurkunde.

Offenbar fragst du nach einer Änderung deines Vornamens. In Deutschland nicht so einfach. Du brauchst A) einen recht guten Grund und B) ein psychologisches Gutachten, das attestiert, dass du mit diesem Vornamen schwerwiegende Probleme hast. Das weiß ich daher, weil eine Freundin von mir dieses ganze "Gedöns" neulich erst durchmachen musste. Das kann ein ziemlich langwieriger Prozess sein, das macht man nicht eben mal so..

LG

DaColi 
Beitragsersteller
 28.04.2019, 21:55

Das weiß ich, sowohl a als auch b habe ich. :-)

Addiaddi  28.04.2019, 21:56
@DaColi

Okay, dann wünsche ich dir alles Gute und viel Erfolg..

Da musst du beim Standesamt nachfragen.

DaColi 
Beitragsersteller
 28.04.2019, 21:46

Um die Uhrzeit schwierig. Deswegen versuche ich es ja hier. :-D

SchatziMausi22  28.04.2019, 21:47
@DaColi

Das ist ja wohl klar, morgen meine ich.

EyeQatcher  28.04.2019, 21:50
@DaColi

Man "macht" in Deutschland von Amts wegen grundsätzlich aus keinem Namen irgendetwas.

Aleksander oder Aleksandr ist z.B. nicht unüblich. Viele möchten es lediglich selbst nicht, um z.B. bei Bewerbungen nicht von vornherein das Zeichen "Achtung, Ausland" auf der Stirn stehen zu haben (sozusagen) und vor allem, um im Berufsleben nicht ständig jedem den Namen in dieser eher seltenen Schrwibweise mühsam buchstabieren zu müssen.

DaColi 
Beitragsersteller
 28.04.2019, 21:54
@EyeQatcher

Danke dafür.

EyeQatcher  28.04.2019, 22:23
@DaColi

Gerne ☺

Nach einer Einbürgerung in Deutschland bekommt jeder deutscher Neubürger ein Anrecht auf eine deutsche Namensführung seines Namens.

Das bedeutet, dass wenn sein Vorname Aleksander der deutschen Namensführung entspricht, dann bleibt dieser unverändert. Ansonsten wird Alexander als Vorname genommen.

Welche Vornamen in Deutschland zugelassen sind kann man beim Standesamt nachfragen. Es gibt ein spezielles Register für.