Namensänderungen in Deutschland?
Guuten Abend,
mich interessiert, inwieweit die Namensänderung Regelungen in Deutschland hat. Bei meiner Familie hat man die polnischen Vornamen "vereinfacht", zB. Agnieszka wurde Agnes. Jetzt frage ich mich - lässt man seinen Namen amtlich ändern, würde z.B. Aleksander durchgehen? Oder macht Deutschland daraus wieder Alexander?
Danke im Voraus. :-)
5 Antworten
Die Buchstaben in Polen sind -abgesehen von verschiedenen diakritischen Zeichen- mit dem deutschen Alphabet identisch. Daher werden Vornamen so in das deutsche Melderegister übernommen, wie sie in der polnischen Geburtsurkunde lauten. Eine Namensangleichung wie aus dem kyrillischen Alphabet nach § 94 BVFG ist ausgeschlossen. Eine "Eindeutschung" ist nur durch eine behördliche Änderung des Vornamens möglich, dem gewöhnlich entsprochen wird, weil der Wunsch als wichtiger Grund anerkannt wird. Wird ein Kind aber in Deutschland geboren, kann dies selbstverständlich auch den Vornamen "Aleksander" oder "Agnieszka" bekommen. Allerdings wird man bei der Namensänderungsbehörde erhebliche Probleme bekommen, will man später den Vornamen in "Alexander" oder "Agnes" ändern wollen.
Vielen Dank für diesen Hinweis! Das ist eine gute Gelegenheit, sich bei Einbürgerung dem deutschen Namensrecht anzupassen und beseitigt viele Reibungspunkte i. S. Namensführung.
Gern geschehen! 😉
Nein, der Name würde bleiben, aber bei einer Einbürgerung kann man seinen Vornamen und Nachnamen "eindeutschen" lassen. Das geht nicht automatisch sondern auf Wunsch, sozusagen mit der Einbürgerungsurkunde.
Offenbar fragst du nach einer Änderung deines Vornamens. In Deutschland nicht so einfach. Du brauchst A) einen recht guten Grund und B) ein psychologisches Gutachten, das attestiert, dass du mit diesem Vornamen schwerwiegende Probleme hast. Das weiß ich daher, weil eine Freundin von mir dieses ganze "Gedöns" neulich erst durchmachen musste. Das kann ein ziemlich langwieriger Prozess sein, das macht man nicht eben mal so..
LG
Das weiß ich, sowohl a als auch b habe ich. :-)
Okay, dann wünsche ich dir alles Gute und viel Erfolg..
Da musst du beim Standesamt nachfragen.
Um die Uhrzeit schwierig. Deswegen versuche ich es ja hier. :-D
Das ist ja wohl klar, morgen meine ich.
Man "macht" in Deutschland von Amts wegen grundsätzlich aus keinem Namen irgendetwas.
Aleksander oder Aleksandr ist z.B. nicht unüblich. Viele möchten es lediglich selbst nicht, um z.B. bei Bewerbungen nicht von vornherein das Zeichen "Achtung, Ausland" auf der Stirn stehen zu haben (sozusagen) und vor allem, um im Berufsleben nicht ständig jedem den Namen in dieser eher seltenen Schrwibweise mühsam buchstabieren zu müssen.
Danke dafür.
Gerne ☺
Nach einer Einbürgerung in Deutschland bekommt jeder deutscher Neubürger ein Anrecht auf eine deutsche Namensführung seines Namens.
Das bedeutet, dass wenn sein Vorname Aleksander der deutschen Namensführung entspricht, dann bleibt dieser unverändert. Ansonsten wird Alexander als Vorname genommen.
Welche Vornamen in Deutschland zugelassen sind kann man beim Standesamt nachfragen. Es gibt ein spezielles Register für.
In dem Fall (Einbürgerung) kann der Name aber auch gemäß Art. 47 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) an die deutsche Namensführung angeoasst werden. Ähnlich, wie nach nach § 94 BVFG.
http://dejure.org/gesetze/EGBGB/47.html