Namensänderung in Mädchenname von Mutter möglich?
Ich würde gerne wissen, ob es (noch) möglich ist, meinen Nachnamen wieder in den Mädchennamen meiner Mutter ändern zu lassen. Meine Situation ist wie folgt: Ich bin inzwischen 18 Jahre alt. Meine Mutter hatte 2 Jahre nach meiner Geburt meinen Stiefvater geheiratet. Ich hatte also den Mädchennamen meiner Mutter bereits einmal gehabt! Nach der Heirat habe ich dann (wie meine Mutter) den Nachnamen meines Stiefvaters bekommen. Meine Mutter hat sich vor 3 Jahren von meinem Stiefvater scheiden lassen. Sie hat allerdings den Nachnamen von Stiefvater behalten, wegen der vielen Bürokratie und auch den Kosten.
Ich selber hatte zu meinem Stiefvater nie ein gutes Verhältnis und auch der Nachname selbst ist sehr bescheiden, was mir insbesondere in meiner Schulzeit, aber auch danach noch so einige dumme Sprüche/Wortwitze einbrachte.
Jedenfalls, würde ich gerne, falls das möglich ist, wieder den Mädchennamen meiner Mutter annehmen. Würde das gehen? Und falls ja, muss ich irgendwas beachten (z.B. irgendwelche Vorraussetzungen).
2 Antworten
Eine Namenserteilung, wie sie deine Mutter und deren Ehemann (= dein Stiefvater) nach ihrer Heirat vorgenommen haben, ist nicht rückgängig zu machen. Es gibt daher für dich nur die Möglichkeit einer behördlichen Namensänderung. Dazu sind wichtige Gründe eine erste Voraussetzung. Ob das gespannte Verhältnis zu deinem Stiefvater ausreicht, mag ich zu bezweifeln. Allerdings kommt hinzu die Sache mit "einigen dummen Sprüchen/Wortwitzen". Letzten Endes muss dein Interesse an der Namensänderung von der Behörde höher eingeschätzt werden als das öffentliche Interesse an einer Beibehaltung des bisherigen Namens. Die Kosten für das Verfahren liegen zwischen 2,50 € und 1022 €.
Hinderlich für dich ist zweifellos die Tatsache, dass deine Mutter nach ihrer Ehescheidung nicht mehr wieder ihren Geburtsnamen angenommen hat, den du jetzt anstrebst. Deine Mutter kann dies jetzt immer noch tun durch eine Erklärung beim Standesamt, dessen Kosten bei etwa 20 € liegen. Dann könntest du wenigsten eine künftige Namenseinheit in die Waagschale werfen.
Du bist bei der Heirat deiner Mutter "einbenannt" worden - im Gegensatz zur Mutter hast du keinen Anspruch darauf, deinen vorherigen Namen nach der Scheidung der Mutter wieder anzunehmen...
Du könntest ihn "normalerweise" nur durch eine eigene Heirat ändern.....
Nur, wenn du nachweisen könntest, dass der jetzige Name dich sehr stark belastet, du darunter leidest (Attest, Gutachten...), könnte eine Namensumbenennung nach entsprechender Anhörung, Beschluss...ggf. genehmigt werden.
Dein zuständiges Standesamt könnte dich dazu beraten.....