Liebe Experten, ich bräuchte euren Rat und eure Erfahrungen zum Thema Namensänderung. Nehmen wir einmal folgende Situation an:
Person A hatte eine "nicht so schöne Kindheit", welches sie Person B zu "verdanken" hat. Vor über 10 Jahren hat Person A den Kontakt zu Person B abgebrochen und seither nie wieder von sich aus Kontakt gesucht. Dieses hat Person B nicht akzeptiert. Person A wurde zunächst mehrfach aufgesucht, Dritte wurden ausgefragt (teilweise bedrängt), Telefonnummer wurde rausgefunden und immer wieder angerufen. Person B zog mehrfach um und fühlte sich dann auch relativ sicher, da außer Telefonanrufen, die allesamt nicht angenommen wurden, und Ausfragen einer dritten Person nicht mehr viel zu befürchten war. Ab und an hat Person B "Geschenke" bei einer dritten Person abgegeben. Diese "Geschenke" können u.U. als Drohung aufgefasst werden könnten. Nun hat aber Person B Person A nach fast 13 Jahren wieder aufgespürt und auch einen Brief geschrieben (dessen Inhalt aber zunächst harmlos ist). Dennoch bleibt es dabei: Person A möchte endlich abschließen und keinen Kontakt mehr zu Person B. Keine Anrufe, keine Briefe, keine Geschenke, kein Ausfragen Dritter, kein Hinterherspionieren, keine "Überraschungsbesuche".
Nach 13 Jahren sieht Person A nur noch eine Namensänderung als mögliche Lösung an. Zudem hat Person A schon immer ein schlechtes "Verhältnis" zu ihrem Vornamen gehabt, da er von Person B ausgesucht wurde und sie damit nur negative Assoziationen verbindet, nicht aber sich selbst als Person. So kam es auch, dass sie sich im Freundes - und Bekanntenkreis schon seit ein paar Jahren mit einem anderen Vornamen vorstellt und auch mit diesem angesprochen wird.
Fragen:
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Ist es unter diesen Umständen möglich, seinen Vor- und Zunamen amtlich ändern zu lassen? Wenn ja, darf man sich den Namen selbst wählen oder muss es, zumindest was den Zunamen angeht, ein Name sein, der mal im Familienstammbaum vorkam?
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Ist es unter diesen Umständen möglich, nur seinen Vornamen ändern zu lassen und den Familiennamen zu behalten? Wenn ja, darf man sich den Vornamen selber aussuchen?
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Ist es unter diesen Umständen möglich, sich zu seinem Vornamen einen zweiten Namen geben zu lassen, sodass man dann diesen Zweitnamen als Rufnamen verwenden kann? Dies würde zwar ein "Untertauchen" erschweren, aber immerhin könnte Person A zwar den negativ besetzten Vornamen tragen, hätte aber auch endlich einen neutralen Vornamen, der sie nicht ständig auf Person B "stößt".
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Angenommen, eine Namensänderung wäre möglich, werden dann auch Urkunden wie Schul- und Abschlusszeugnisse nachträglich mit dem neuen Namen versehen? Und wie teuer kann eine Namensänderung in den Varianten 1-3 sein?
Dass dies hier natürlich KEINE Rechtsberatung ist, ist mir klar, aber eure Meinungen/Erfahrungen interessieren mich :) Vielen Dank! Natasha