Namen ändern behörde
Hey Leute, wisst ihr ob ich meinen Namen ändern kann? Ich bin zum Islam konvertiert und möchte einen arabischen Namen annehmen. Hat jemand Erfahrung, ob das ein Grund genug ist bei der Behörde, den Namen zu ändern, oder kann ich den arabischen Namen als 1. Namen eintragen lassen? Und wie viel kostet denn ungefähr die Änderung? Wie wird das ausgerechnet - pro Buchstabe? Komme aus Frankfurt am Main -- Hoffe es kann mir jemand weiter helfen. :)
Danke im Voraus :)
11 Antworten
Ja du kannst seien Namen ändern. Du brauchst dazu aber eine Urkunde aus der Moschee das du konvertiert bist und vielleicht auch das der Name den du haben willst exestiert, das kann man auch aus einer Moschee mit der Urkunde bekommen (Das muss man bei nicht Deutschen namen glaube ich) das kostet so 150€ glaube ich bin mir aber nicht sicher und dann noch extra bezahlen um einen neuen Pass zu machen. Die anderen Identitätskarten werden mit den 150€ gewechselt.
In Deutschland wird das Namensrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Allerdings geht es dort vor allem um die Änderung von Nachnamen, auch Familiennamen genannt (§1616). Wer wissen möchte, wie es um die Änderung eines Vornamens bestellt ist, der sollte einen Blick in die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)“ werfen. Erst 2014 wurden hier wieder kleine Anpassungen vorgenommen.
du bist auf Test das müsste dich befriedigen... das heisst amentu billahi ve "melaikitihi ".....
vor kurzem warteten wir in der Moschee auf das Pflicht Gebet hinein kommt einer der ältesten mit ca 72 Jahren ....
er sagte in Zimmerlautstärke zu sich warum seine Mitgliedsbeiträge der letzten paar Monate nicht als bezahlt markiert wären . wo bei er ca 50 jahre schon aufsagt amentu.billahi ... amantu billahi wa malaa-i-katihi wa kutubihi wa rusulihi wal jaumi-l-akhiri wal qadri khairihi wa scharrihi mina-l-llahi ta'aalaa wa-l-b'athi ba'ada-l-maut Ich glaube an Allah, Seine Engel, Seine Bücher, Seine Gesandten, den Tag des Gerichts, die Vorbestimmung vom Guten und Bösen durch Allah, den Höchsten, und an das Leben nach dem Tod.
also du hast einen Namen und gut ist die englein haben das notiert und ab zum nächsten guten tat anstatt dich Monatelang zu quellen...
bitte nicht quellen , lieber Muslim ....
und wenn du mit dem ve melaiketuhu dich nicht vergisst das die englein dich , schützen , aufschreiben ...... macht du vorankommende erfolge sogar im stehen , im liegen im fleiss ja sogar beim schlafen kommst du voran ....
also hier die ersten dauerschritte dauertaten .
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versuchen die pflichtgebete in den moscheen zu beten ....
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koran lesen nicht nur gucken....
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hadithe lesen ,befolgen ,weiterleiten ,..........,.....
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hayatus sahabe lesen , hören .
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bleib bei den ditib moscheen ....
Nein, das ist kein Grund. Du kannst einen ausländischen Namen eindeutschen lassen, aber nicht umgekehrt. Staatsangehörige von z.B. arabischen Ländern können sich auch nicht von Mohammed in Monika umschreiben lassen. In DE wäre dieses zwar möglich, aber nicht aus religiösen Gründen, sondern bei einer Geschlechtsumwandlung. Minderjährige brauchen aber immer die Genehmigung ihrer Eltern, wenn sie aus welchen Gründen auch immer, einen Antrag stellen. Du kannst es ja mal versuchen, ob dein Antrag genehmigt wird. Ich kann es mir nicht vorstellen, aber wenn es dir so wichtig ist, dann versuche es halt.
Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z.B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zulassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.