Name von Drogendealer bei Polizei genannt.Was muss ich befürchten?

12 Antworten

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Definitiv besagt der § 29 BTMG, dass der Käufer, der sich seinen Eigenkonsum erwirbt, NICHT strafbar macht. Dein Mann muß sich also strafrechtlich keine Sorgen machen.

colt1212  08.01.2012, 16:10

an der frage vorbei und übers ziel hinaus, aber glückwunsch..wenns dich stolz macht..

Still  08.01.2012, 20:11
@colt1212

Danke für den Dauerlutscher ; - )

colt1212  09.01.2012, 18:12
@Still

gerne doch..lach und fg. sorry, war gestern etwas schlecht drauf.

ja, sie kann. denn nach dem §29 absatz 1 , ziffer 1 macht sich der strafbar, der srogen anbaut, herstellt, vertreibt....und auch handel damit treibt. im zweiten absatz steht aber auch gleich, das auch der versuch strafbar ist. (hier der ganze paragraph als link: http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html). dein mann hat versucht, sich drogen zu besorgen, hätte daür bezahlen müssen, hätte also handle getrieben. da es scheiterte , ist es zwar nicht dazu gekommen, das ihr drogen besessen habt (was auch strafbar wäre bzw. ist), aber er hat es versucht...also eine versuchte straftat..versuch deswegen, da der handel ja nicht zustande kam. aber das ist ja egal, der versuch ist ebenso strafar. also, ja...sie kann euch belangen.

Still  07.01.2012, 08:18

Der Erwerb zum Eigenkonsum erfüllt nicht den Tatbestand!

colt1212  07.01.2012, 17:21
@Still

das ist richtig. aber bei der schilderung der fragestellerin ist zu beachten, das der dealer beide (fragestellerin und ehemann ) als konsumenten geannt hat. und von diesen momentanten sachverhalt geht die polizei grade aus und kann deswegen sehr wohl ein verfahren einleiten wegen handel mit illegalen betäubungsmitteln. die konkrete frage war, was die polizei den beiden kann, und nicht, was passieren wird. und genau auf diese, momentane frage habe ich geantwortet. klar, wenn fragestellerin keine drogen nimmt und dies dann auch bei der polizei bekannt wird, wird das verfahen dahingehend eingestellt. aber das WAR NICHT DIE KONKRETE FRAGE!!! bei momentaner lage gelten beide als konsumenten im auge der polize iund werden so behandelt, da der ehemann nicht nur für sich drogen kauft, sondern (ich betoen: nch kenntnissstand der polizei, nicht dam unsigen hier) auch für seine frau laut drogendealer. und somit nicht nur eigenkonsum, sonern auch fremdkonsum......

Still  07.01.2012, 18:25
@colt1212

Die Fragestellerin schreibt eindeutig, dass ihr Mann gerne einen Joint raucht. Außerdem würde wohl selbst bei einer Weitergabe in der Ehe nicht von einem Zwischenhandel gesprochen werden.

colt1212  07.01.2012, 18:46
@Still

fragestellerin stellt aber die frage, ob die polizei ihr und ihren mann was kann. und die polizei weiss momentan noch nicht, das sie keine drogen konsumiert. also ist der momentane sachverhalt versuchter handle mit drogen. im übrigen ist es egal, an wenn der mann die drogen dann weitergibt, ob jemanden fremden oder seiner ehefrau, das BTMG macht da nämlcih keinen unterschied. denn eigenkonsum ist eindeutig auf die person des käufers bezogen, nicht auf andere dritte personen, egal in welcher bezeihung die zueinander stehen. und wenn er an seine frau weitergibt, ist sie im besitz von drogen..auch das dann strafbar....

klar hat fraestellerin geschreiben, das ihr mann kifft , also konsumiert. aber die frage ging um die polizei mit dem kenntnissstand, den die polizei vom dealer hat. und der hat. laut fg ja BEIDE als konsumenten angegeben. die frage war NICHT, was passieren wird, nochmals, sondern, ob die polizei den beiden was ankann. und das kann sie im moment. IM MOMENT. wird der polizei bekannt, das fragestellerin keine drogen nimmt, keine besaß etc. sieht das anders aus. dann hat fg nix zu befürchten. aber darum ging es nicht. das wäre reininterpreteirt und nicht auf eine konkrete frage korrekt geantwortet....wäre frage gewesen, was ann passieren, dann wäre die erwähnung des eigenkonsums auch wichtig gewesen. ist es zwar auch so, gebe ich zu, aber ar nicht gefragt.

Still  08.01.2012, 00:05
@colt1212

was soll ich noch schreiben: ich habe den Stern ; - )

colt1212  08.01.2012, 16:09
@Still

und wen interessierts??? mich weniger, da ich ne korrekte antwort aufr mmentane situation gegeben habe, als eine die SO momentan nicht zutrifft .......und sternesammeln, davon wird man auch nicht glücklich...deshalb: freu dich und kauf dir nen dauerlutscher...viel spass..

Beim ersten mal wird in der Regel alles eingestellt, wenn Ihr nur konsumiert habt- aber sie werden bei allen Beteiligten die Führerscheinstelle benachrichtigen und die wird Euch deswegen den Führerschein rigoros einziehen, sofern Ihr keine MPU macht. Aber wegen Drogen kommt man da sowieso erst Durch, wenn man ein Jahr Konsumfreiheit nachgewiesen hat. In der Zeit heißt es laufen und einmal im Monat Urinkontrollen, welche Ihr bezahlen müßt. Dann wird die Zeit so knapp, das, wenn man Pech hat ein Jahr überschritten wird und man den FS komplett neu machen muß. Da hat er Euch was schönes eingebrockt. Eine Anmerkung zum Schluß: Eine Aussage gegen einen Dealer bringt nur was, wenn diese bewirkt, daß man ihn vielleicht mit ein paar Kilo erwischt. Ansonsten hat es keinen Sinn, im Gegenteil: Wenn man ein Geständnis macht,muß man aufpassen, daß man am Ende nicht noch schlimmer belastet wird und dann erst recht in den Knast muß. Bei Drogendelikten sind 31er Aussagen oft ein Eigentor.

AmayaToru 
Beitragsersteller
 06.01.2012, 21:58

Meinen Führerschein könnten sie gar nicht einziehen,habe noch nie in meinem Leben Drogen genommen. Und nur weil jemand mal was konsumiert dürfen die doch eig auch nicht einziehen,außer man fährt unter Drogeneinfluß.

Ich würd trotzdem ma alles aus der Wohnung räumen(Weed, Papers, Baggys, Aschenbecher usw)

Aber wirklich zu befürchten habt ihr nix. Und wenn die Polizei doch vorbeikommt, nie etwas zugeben, die können euch nix beweisen und solange es nur ein "Dealer" gesagt hat, heißt das noch lang nich das es stimmen muss.

Würd mich vielleicht trotzdem bei nem Anwalt erkundigen oder um Rechtsbeistand umschauen.

PS:Mir ist damals rechtlich nichts passiert, musste nur 3 mal ein beratungsgespräch machen.

AmayaToru 
Beitragsersteller
 06.01.2012, 20:56

Das Problem ist,das wohl wie er gesagt hat mehrere seiner Freunde auch gegen uns aussagen werden wenn es drauf ankommt.

colt1212  06.01.2012, 22:35
@AmayaToru

und damit fängt es dann an. sollte es nämlich je zu einer hausdurchsuchung kommen, können drogenspürhunde trotzdem was feststellen, auch wenn für unsere augen und nasen nix mehr da ist...für einen drogenspürhund reichen kleinste menge, die mit blossem auge nicht zu sehen isnd, genaso wie kleinste geruchspartikel aus...und dann sollte man ne verdammt gute erklärung haben, warum der hund anschlägt.....also wegräume alleine reicht da nicht, ist aber eh egal. wenn da mehrere aussagen als zeugen, siht es schei** aus. scheisskerl, euer dealer.

shorty1717  07.01.2012, 04:41
@colt1212

es ist egal, ob der hund anschlägt oder nicht. Wichtig ist, dass eine feststellbare Menge gefunden wird. Der hund kann ruhig anschlagen nur ist der besitz von Krümeln (was ein hund kaum riecht!!!) nicht strafbar und gehört nicht zur beweisaufnahme GEGEN den, in diesem Fall, Ankgeklagten!

Denn es heißt in der rechtssprechung immer: Im zweifel für den Angeklagten!

colt1212  07.01.2012, 17:30
@shorty1717

das ist so nicht richtig. wo krümle sinmd, war auch ne größere menge, dazu kommt die belastende aussage des dealers, desssen angaben durch ein anschlagen des hundes belastender wären. und dadurch würde der verdacht (wird!!) nahe liegen, das da mehr war, was dannn ein verfahen auch rechtfertigen würde. und wie schon unten von mir geschreiben: nch momentan kenntnissstaqnd der polizei gelten beide (weil der dealer beide als konsumenten angegeben hat) als konsumenten. somit wird zuznächst ein verfahen eingeleitet wegen handels mit drogen (nicht nur zum eigenkonsum, da der polizei ja NOCH nicht bekannt ist, das fragestellerin kein drogen nimmt) , und mit diesen erhärteten verdqachstmomenten wird das auch passeiren, ohne das ein hind in die wohnung muss. denn bei drogendelikten reicht meist nämlich in der praxis der verdacht aus. das das verfahren gegen fragestellerin später eingestellt wird, ist ne andere sache, denn fragestellerin wollt konkret wissen, ob die polizei ihr und ihrem mann was kann, und das ist beim momentanen kenntnissstand der p0olizei definitiv der fall....im übrogen wird auch bei geeringsten mengen erstmal ein verfahren eingeleitet, auch bei eigenkonsum. und beim einletien des verfahrenws speitl die gefundene menge erstmal kene rolle. denn drogen sind so oder so illegal, egal welche menge. erst im laufe des verfahrens speilt esw dann ne role, wenn es um tatsäcjlichen eigenkonsum geht. denn dann ist die menge relevant, aber die verhältnisse sind momentan noch gar nicht gegeben. wir hier bei gf und fragestelleerin wissen (und das wissen noch nicht mal wir genau, da wior fragestellerin nicht kennen), das sie nicht konsumiert und sie sich nicht strafbar gemacht hat. aber die polizei noch nicht, deswegen ein verahren gegen beide wegen versuchten handels mit drogen...wir dgegen sie sicher eingestellt, aber das war von ihr nicht gefragt.

Toxicamelion  06.01.2012, 16:55

so solltet ihr es machen;)

colt1212  06.01.2012, 19:03
@Toxicamelion

ne, so eben nicht, denn strafbar haben die sich schon gemacht, da allene er handelk und der versuch des handels schon strafbar ist....

shorty1717  06.01.2012, 19:12
@colt1212

ich habe nie gesagt das es nicht strafbar ist, nur die auswirkungen werden sich in grenzen halten. Zusätzlich kann ihnen, wenn sie alles Weggeräumt haben, nichts angehengt werden, da eine Aussage von einem Zeugen nicht beweis genug ist. Auch der Nachweis vom Abbauprodukt von THC im Blut oder Urin ist nicht Strafrechtlich relevant! Außer bei Verkehrskontrollen

MeisterKnacki  06.01.2012, 16:47

guter Rat

Ach, vermutlich nur eine Geldstrafe wenn überhaupt. Es ist teurer, die Leute anzuzeigen als der Nutzen.