Name und Logo vom Restaurant patentieren lassen
Hallo,
würde gerne wissen zu welchem Anwalt ich gehen muss um mich beraten zu lassen. Möchte meinen Namen und Logo patentieren lassen. Danke
6 Antworten
Da kann das Deutsche Patent- und Markenamet beraten und ein Fachanwalt mit dem Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz ist zu empfehlen. Hier https://bwlh.de/fachanwalt/Designrecht/designrecht.html gibt es weitere Informationen zu Gebrauchs- und Geschmacksmustern.
Einen Namen und ein Logo kann man nicht patentieren lassen. Das Patent schützt neue technische Erfindungen; dies können Erzeugnisse oder Verfahren sein.
Du willst eine Marke schützen, diese dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können z.B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen sein. Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Vor der Eintragung muss die Anmeldung erfolgen. Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch notorische Bekanntheit entstehen.
Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Der Inhaber einer Marke kann überdies ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen (Markenlizenz).
Das DPMA überprüft nicht, ob Ihre Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Sie sollten deshalb bereits im Vorfeld einer Markenanmeldung recherchieren, ob die gewünschte Marke Rechte Dritter verletzt. Sonst kann es sein, dass gegen Ihre Marke Widerspruch vor dem DPMA erhoben wird und sie eventuell zu löschen ist. Auch kann gegen Ihre Marke mit Abmahnung oder mit Klagen vor Zivilgerichten vorgegangen werden.
Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie kann sozusagen ewig leben. Wird die Verlängerungsgebühr nach jeweils 10 Jahren nicht mehr gezahlt, wird die Marke gelöscht.(http://www.dpma.de/marke/index.html)
schau mal hier
http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/broschueren/1/broschueremarken_dt.pdf
Patentieren lassen kann man nur technische Erfindungen. Was du meinst, ist ein Geschmacksmuster eintragen lassen.
Das mahct aber eig nur Sinn, wenn du richtig bekannt bis, als zb der Johann Lafer bist.
Ansosnten bist du für nix schnell mal ein paar Tausend Euro los.
In deinem Ort darfs ich ,wen ndu der erste war, grundsätzlich niemands so nenen wie du oder dein Logo benutzen ,egal ob du dsa schützen lässt oder nicht.
Urheberrecht, da fällt da drunter, entsteht AUTOMATISCH
http://www.dpma.de/marke/faqs/index.html
Deutsches Patent- und Markenamt beantwortet alle Fragen.
Das macht der Patentanwalt. Wobei das richtig ins Geld geht, jenach dem wie weit sich der Schutz erstrecken soll. (Deutschland, EU, Europa, andere Kontinente oder Welt).