Kein Witz!: Kann man sich einen Witz patentieren lassen?
10 Antworten
Prinzipiell nicht, auch urheberrechtlich dürfte die nötige Schöpfungshöhe allermeistens wohl zu verneinen sein. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich (kostenpflichtig) eine Wortmarke schützen zu lassen (wie z.B. Herr Barth, der zurzeit Nachahmer des "Nichts reimt sich auf Uschi"-Shirts abmahnt, wobei er dreisterweise noch nichtmal der Urheber des Spruchs zu sein scheint).
Genau um den Fall geht es.
NEIN, da ein Witz nicht gewerblich anwendbar ist. Darüber hinaus kann ich auch nicht nachvollziehn, was das bringen sollte. Jeder der ihn erzählt muss 10 Cent bezahlen, oder wie darf ich mir das vorstellen.
Wenn du aber ein Comedian bist und ihn auf der Bühne erzählst, ist er dein Material und somit könntest du (in der Theorie) gegen einen anderen Komiker vorgehen, der ihn in seinem Act verwendet.
Der Sinn der Aktion entgeht mir aber trotzdem.
Wieso Patent?
Das Patentrecht hat damit erst einmal absolut nichts zu tun. Ein Witz im Sinne von "kennst du den..." ist zu banal, als dass er die nötige Schöpfungshöhe erreicht um durch das UrhG geschützt zu werden, was Voraussetzung dazu ist.
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Um sowas ggf unter Schutz zu stellen, müstest du ein Buch schreiben - und selbst dann kannst du nicht verhindern, dass man ihn sich erzählt oder irgendwo postet, mir ist jetzt nicht bekannt, dass es irgendwo ein Urteil dazu gibt - mein reichlich vorhandener Bauch sagt kein Schutz!!
Ja, man könnte. Nur gibt es keine neuen Witze. Alle sind nach bekannten Prinzipien konstruiert. Nur die Namen wechseln.
Traurig: aber mit Witzen reich werden ist praktisch unmöglich.
Das Beispiel, von dem ich ausgehe, ist uralt und schlecht dazu.
Man kann für jedes literarische Produkt, das individuell genug ist, ein Copyright bekommen. Patente gibts eigentlich für technische Leistungen.
Hm, ... unter "Witz" verstehe ich eigentlich eher etwas Mündliches.