Nachts kochen als Mieter, ja oder nein?
Hey , also gestern hab ich um 23:00 eine Suppe machen wollen. Hatte einen pürierstab benutzt für Gemüsesuppe. Ich hätte ja gerne alles früher gemacht aber ich arbeite zur zeit und verlass daher morgens das Haus um 7 und komm erst wieder gegen 22:30. Außerdem habe ich zur zeit magenprobleme und kann alles nur noch im flüssigen Zustand essen. In den anderen Zimmer von unserer Wohnung hat man komischer weise kaum was gehört. Wäre es laut gewesen hätte ich sofort aufgehört. Unsere über freundlichen Vermieter kamen plötzlich und haben lauthals geschrieben und meinen Freund und mich beschimpft. Zusätzlich haben sie uns noch gedroht. Können die uns was? Ps: die sind jede Nacht richtig laut!!!!! Und wir haben noch nie was gesagt
6 Antworten
Nein einen Pürierstab darfst du während der Nachtruhe nicht benutzen. Auch keinen Mixer oder ähnliches.
Die Ruhezeiten beziehen sich nämlich darauf, dass auch solche Dinge in diesen nicht erlaubt sind wenn sie die Nachbarn stören!
Entgegen weitläufiger Meinung geht es da nicht nur um Fernseher oder lautere Musik. (die sind überlaut eh zu jeder Zeit verboten)
Quatsch
Das ist kein Quatsch sondern eine Tatsache. Informiere dich also mal ein wenig.
Ruhezeiten beziehen sich auf gewöhnlichen Haushaltslärm. Dazu gehören auch Mixer und Stabmixer.
Klar darfst Du nachts in Deiner Wohnung kochen. Eine Ruhestörung (Lärmstörung) ist die Belästigung anderer Personen durch Schallemissionen. Im Mietbereich gibt es zur Ruhestörung den Begriff der „Zimmerlautstärke“. Und ein Pürrierstab ist ja wohl nicht lauter. Wenn die Wohnung wirklich so hellhörig ist, ist das nicht Euer Problem - ich habe so etwas auch einmal erlebt und bin direkt wieder ausgezogen - und Unverschämtheiten durch Euren Vermieter müßt Ihr Euch auch nicht gefallen lassen. Das schreien des Vermieters war bestimmt über "Zimmerlautstärke" . Sollte der Vermieter weiterhin sich unmöglich benehmen, holt Euch Rat beim Mieterschutzbund.
Klar darfst Du nachts in Deiner Wohnung kochen. Eine Ruhestörung (Lärmstörung) ist die Belästigung anderer Personen durch Schallemissionen. Im Mietbereich gibt es zur Ruhestörung den Begriff der „Zimmerlautstärke“.
Dieser Begriff ist dem Gesetzgeber hierbei komplett Schnuppe, auch wenn du dir das zusammen spinnst.
Und ein Pürrierstab ist ja wohl nicht lauter.
Doch ist er.
Wenn die Wohnung wirklich so hellhörig ist, ist das nicht Euer Problem
Selbstverständlich ist es das !
ICH habe dafür zu sorgen dass ich andere nicht belästige, nicht umgekehrt! Alles andere wäre auch Weltfremd.
Sollte der Vermieter weiterhin sich unmöglich benehmen, holt Euch Rat beim Mieterschutzbund.
Und er kündigt dir im Zweifelsfall
ich weiß nicht, wo Du diese Weisheiten alle her hast - aber ein Pürrierstab übersteigt die Zimmerlautstärke nicht. Ich benutze so ein Ding jeden Tag und man hört es nicht mal im Nebenzimmer.
ich weiß nicht, wo Du diese Weisheiten alle her hast - aber ein Pürrierstab übersteigt die Zimmerlautstärke nicht. Ich benutze so ein Ding jeden Tag und man hört es nicht mal im Nebenzimmer.
Rede doch keinen Unfug. Du hast vermutlich noch nie einen benutzt oder ziemlich gut isolierte Wände.
Zimmerlautstärke ist 40dB. Bin ich mal großzügig, und sage 50dB.
Zeige mir mal einen Pürierstab der unter 65dB (was das dreifache ist) kommt. Es ist sogar eine große News wert dass Phillips es geschaft hat einen herzustellen der auf der niedrigsten Stufe nur auf 69dB kommt! Auf der höchstens aber noch immer 85dB
ich weiß nicht, was Du für ein Teil hast - ein Preßlufthammer soll 80 dB haben - ich glaube, wir 2 sollten die Diskussion beenden. Wir werden wohl nicht auf "einen Nenner" kommen.
Weil du Fakten ignorierst und selbst welche erfindest.
http://etm-testmagazin.de/tests/aeg-ultramix-pro-stm-6400-580
Du hast noch nie die Lautstärke deines Pürierstabes gemessen, und auch nirgends mal nachgeforscht wie laut dieser ist.
Du gehst nur von deinem subjektivem Empfinden aus, und kommst auch noch mit "Zimmerlautstärke" was kein fest definierter Begriff ist. So auch keine Anwendung findet.
Du willst mir doch nicht erzählen dass dein Pürierstab leiser ist als ein normales Gespräch.
Ein Presslufthammer hat übrigens aus einem Meter entfernen 100dB, also 4 mal so laut wie deine 80dB. Ja so laut werden manche Pürierstäbe. Auch wenn das nicht in dein Weltbild passen mag.
Lasst euch nicht einschüchtern! Ein Pürrierstab ist nicht zu laut...
Ein Pürierstab ist Nachts definitiv zu laut, und hat aus zu bleiben.
so ein Quatsch - Wieviel dB soll das denn haben?
Die dB sind hierbei komplett Schnuppe, es geht darum dass der Nachbar dadurch gestört wird.
Aber weil du ja so versessen darauf bist. Ein Pürierstab erreicht durchaus locker 95-100dB
Es gibt einige moderne sehr leise Modelle mit 63dB. Das liegt dann aber noch immer über der von dir, falsch, angeführten Zimmerlautstärke.
Und zwar um das dreifache höher ! Durchschnittliche Pürierstäbe liegen sogar um das 15 fache höher als Zimmerlaustärke mit ihren weit über 90dB
Geräusche,die zum normalen Wohngebrauch gehören dürfen nicht verboten werden.Dazu gehört neben Kochen auch das Duschen oder Baden nach 22 Uhr.Gerade Menschen,die zB von der Spätschicht kommen,wären sonst unzumutbar benachteiligt.
Einen Rührstab nach 22 zu Benutzen darf man jedoch nicht.
Denn die Ruhezeiten beziehen sich genau auf solche Dinge, normalen "Haushaltslärm" und ähnliches. Dieser ist nur Außerhalb der Ruhezeiten erlaubt.
Und ein Pürierstab macht keinen normalen Haushaltslärm?
Schau mal da, man darf sogar eine Waschmaschine - und die ist ja recht laut beim schleudern - nach 22:00 Uhr noch betreiben. [Quelle: http://www.mieterbund.de/pressemitteilung.9.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=20310]
Dann darfst Du auch nachts nicht zur Toilette gehen, erkältet sein und Husten, schnarchen usw
Und ein Pürierstab macht keinen normalen Haushaltslärm?
Kannst du nicht lesen ?
Die darfst keinen normalen Haushaltslärm machen in den Ruhezeiten!
Woher kommt der Irrglaube dass dies erlaubt wäre ?
Wie kommst du außerdem darauf dass eine Waschmaschine, die notwendig ist, mit einem Pürrierstab, der nicht notwendig ist, vergleichbar wäre?
Mal für dich, aus deiner eigenen Quelle:
Die Nachtruhe wird zum Beispiel durch die Immissionsgesetze der Länder besonders geschützt. Das heißt zwischen 22 und 6 Uhr sind alle Tätigkeiten verboten, die die Nachtruhe stören. Geräusche dürfen in dieser Zeit nur Zimmerlautstärke haben und nicht außerhalb der Wohnung hörbar sein.
Du redest Blödsinn und das weißt du auch. Es geht um vermeidbaren, Verhaltens gesteuerten Lärm. Dazu gehören keine Notwendigkeiten wie Waschmachine, Toilette und ähnliches.
Also troll bitte woanders.
@Havege; woher beziehst Du diese Weisheit? Kochen mit den notwendigen Utensilien, auch Rührstab, ist mit Sicherheit nicht verboten. Hier ist nicht ein Industrigerät sondern ein Haushaltsgerät gemeint.
Das zitieren eines Gesetztextes ist hier überhaupt nicht angebracht!
Und was sagst du dazu dass man nachts die Waschmaschine in der Wohnung laufen lassen darf, wenn man z. B. wegen der beruflichen Tätigkeit nicht tagsüber dazu kommt? - Dazu gibt es Gerichtsurteile.
Der hier geschilderte Fall mit dem Pürierstab ist im Grunde derselbe, weil der Mensch derzeit nur pürierte Nahrung essen kann.
Im Umkehrschluss deiner Argumentation könnte man ja auch verlangen, dass die Wäsche von Hand gewaschen wird.
Nein können sie nicht. Klar solltest du nicht nachts um 11 einen Pürierstab benutzen, aber anschreien brauchst du dich nicht lassen. Wenn dann müssen sie die Polizei rufen, die kann dann vielleicht was machen. Aber das ganze Hickhack würde ich mir ersparen! Versuch einfach leiser zu sein!
Quatsch