nachträglich Tochter in den Mietvertrag schreiben lassen
Folgendes Problem: Meine Mutter ist vor kurzem an Krebs gestorben. Jetzt müssen wir uns um die Wohnung kümmern. Für mein Vater ist die Wohnung zu groß und mit seiner Rente auch zu teuer.
Mein Mann und ich würden diese Wohnung gerne übernehmen. Wir wollen aber keinen neuen Mietvertrag abschließen, weil die Miete dann sicher Doppel so hoch ist.
Mein Vater steht alleine im Mietvertrag, Mietvertrag besteht seit 1997. Ich als seine Tochter möchte jetzt erstmal mit in den Mietvertrag geschrieben werden, im Falle, dass mein Vater irgendwann im Alter stirbt, wollen wir die Wohnung dann natürlich noch weiter behalten.
** Kann der Mieter also einfach so zum Vermieter gehen und seine Tochter nachträglich ins Mietverhältnis einschreiben lassen?**
Ich bedanke mich für eure Antworten.
5 Antworten
Als Tochter dürftest du ohne Zustimmung zu deinem Vater ziehen. Als Ehepaar nicht. Und nur pro forma geht auch nicht. Wenn dein Vater irgendwann verstirbt, erbst du sein Mietverhältnis und trittst damit in den Mietvertrag ein (mit deinem Mann). Erst dann wäre ein Nachtrag erforderlich, kein neuer Mietvertrag!
Ich danke dir für deine Nachricht. Wir haben mit einem Anwalt gesprochen und er hat uns genau das gleiche gesagt. :)
Man kann versuchen, das mit dem Vermieter zu klären. Er muss das nicht so akzeptieren. Aber wenn er mit deinem Vater als Mieter zufrieden war, wird er das doch sicherlich akzeptieren. Immerhin ist das ja auch Gerenne einen Nachmieter zu finden was sich Vermieter auch gerne sparen wenn sich schon jemand anbietet, der in Ordnung geht.
Einfach mal mit dem Vermieter sprechen.
Der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet. Er kann es auch bei einem Mieter belassen
Mein Vater steht alleine im Mietvertrag, Mietvertrag besteht seit 1997. Ich als seine Tochter möchte jetzt erstmal mit in den Mietvertrag geschrieben werden, im Falle, dass mein Vater irgendwann im Alter stirbt, wollen wir die Wohnung dann natürlich noch weiter behalten. ** Kann der Mieter also einfach so zum Vermieter gehen und seine Tochter nachträglich ins Mietverhältnis einschreiben lassen?**
Der Vermieter muss Sie nicht in den Mietveretrag aufnehmen.
Sollte Ihr Vater irgendwann sterben und Sie treten das Erbe an. dann treten Sie automatisch erst einmal in den Mietvertrag ein, aber beider Seiten haben ein außerordentliches Kündigungsrecht.
§ 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
MfG
Johnny
Kann der Mieter also einfach so zum Vermieter gehen und seine Tochter nachträglich ins Mietverhältnis einschreiben lassen?
Ohne Zustimmung des Vermieters nicht. Aber vielleicht freut er sich ja einen 2. Schuldner zu bekommen.