Nachrichten von beschlagnahmten Handy?

3 Antworten

Hallo BetaSoundzz,

vom Grundsatz her ist es zwar durchaus zulässig, dass die Polizei Nachrichten vom beschlagnahmten Handy verschickt. Aber die Kriterien für die Zulässigkeit sind sehr hoch.

Zum einem müssten müsste diese Aktion notwendig sein, um

  • eine Straftat aufzuklären oder
  • eine Gefahr abzuwenden

Zum anderen dürfte es keine andere Möglichkeit geben, die statt dem versenden der Nachricht in Frage kommt um den gleichen Zweck erfüllt.

Zum dritten muss die folgende Rechtsgrundlage beachtet werden:

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§ 136a StPO Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote


(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.
(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.
(3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.

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Aber in der Praxis dürfte sowas sowieso nicht vorkommen, denn beschlagnahmte Geräte, egal ob Handy, PC, etc. werden sofort nach der Beschlagnahme sowohl von der Telefonverbindung, wie auch vom Internet getrennt. Mit der Trennung wird verhindert, dass noch irgendjemand per Fernwartung / Fernsteuerung Daten auf dem Handy verändern oder löschen kann.

Schöne Grüße               
TheGrow

BetaSoundzz 
Beitragsersteller
 16.06.2016, 14:51

Person A wurde von dem bearbeitenden Hauptkommisar mitgeteilt dass die Online Aktivität auf Whatsapp dazu diente zu sehen ob neue "verdächtige" Nachrichten ankommen. Die gesendete Nachricht ist A jedoch erst einige Stunden später aufgefallen.

Das kann man so pauschal nicht beantworten. 

Es kann ja immerhin sein, dass der Kontakt notwendig war, um eine Straftat zu ermitteln.Frag doch nach!

Das könnte man schon als eine Form von Identitätsdiebstahl beschreiben, da die Person, die die Nachricht verfasst hat sich als besagte Person A ausgegeben hätte.

TheGrow  16.06.2016, 01:25

Nur was willst Du mit Deiner Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit sagen?

Weder gibt es den Straftatbestand des Identitätsdiebstahls, noch verstößt es gegen andere Gesetze sich als Jemand Anderes auszugeben.