Nachholschulaufgabe Rechtsfrage (Realschule; Bayern; 10. Klasse)
Ich war die ganze letzte Woche krank. In dieser Zeit wurde eine Matheschulaufgabe (3 Schulstunden) geschrieben. Jetzt ist es bis zu den Pfingstferien nur noch eine Woche.
Meine Frage: Müssen die Nachholschulaufgaben genau wie die 'Normalen' eine Woche vorher angesagt werden?
Hab schon versucht zu googlen, hat aber nicht das ausgespuckt was ich wollte :)
3 Antworten
Manchmal nervt es schon, wenn Nichtswissende einfach einen Text aus der Schulordnung kopieren. Eine Nachprüfung muss tatsächlich eine Woche vorher angekündigt werden. Sie wird aber geschrieben (auch als mündliche Prüfung möglich), wenn ein Schüler 2 Exen im Halbjahr verpasst hat. Eine Schulaufgabe nachschreiben ist eine ganz andere Sache. Der Haupttermin muss eine Woche vorher angekündigt werden, damit ist den Schülern auch mindestens eine Woche vorher der Nachtermin bekannt, da wohl jedem Schüler bewusst sein sollte, dass er die Schulaufgabe bei Versäumen nachschreiben muss. Deshalb muss der exakte Termin nicht nochmals 7 Tage vorher angekündigt werden. Auch das Nachschreiben am 1. Tag nach der Krankheit ist zulässig, v.a. bei einer 1-Tages-Krankheit.
Der Termin der Ersatzprüfung ist der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten spätestens eine Woche vorher mitzuteilen.
(aus der bayrischen Realschulordnung §54, Absatz 3: http://www.realschule.bayern.de/bestimmungen/rso/t5/a1/)
Also muss der Termin, so wie bei "Normalen" mind. eine Woche vorher angekündigt werden.
Oh Mist, hab den 2. Absatz nicht gelesen ;p.
Dann steht also nichts dazu in der Schulordnung, d.h. es muss wohl doch nicht angekündigt werden. So steht es auch hier: http://www.focus.de/schule/schule/recht/nachschreiben_aid_228474.html
- Nein. Das hängt vom Lehrer ab, eigentlich darf man nicht während der Stunde nachschreiben.
Bereite dich lieber drauf vor.
Trotz Krankheit! :)
sicher?
im absatz 3 ist von den ersatzpüfungen die rede