Darf man eine Ex schreiben, wenn die Schulaufgabe noch nicht rausgegeben wurde?

3 Antworten

In deinem Alter war ich Schulsprecher und kannte das Schulgesetz auswendig. Heute, ca. 28 Jahre später, glaube ich nicht daran, dass die Gesetze noch identisch sind.

Aber lasst es doch erst einfach mal auf Euch zukommen. Wenn der Notenspiegel allgemein sehr schlecht bei der Arbeit ausfällt, kann man zum Rektor gehen und die Arbeit anfechten. Daran wird sich in den 28 Jahren nichts geändert haben.

fragenwow  31.01.2017, 14:19

Heute ist das so, das die Lehrer die Arbeit nachschreiven "müssen", wenn 1/3 der Schüler ne 5 und 6 haben... Aber sagen wir mal so das alle Lehrer sich immer ein gemenigung vom Schulleitung holen bevor sie die Arbeit austeilen, dann wird ja nachschreiven schwer

Julymuli 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 18:18
@fragenwow

Danke für dein Antwort.

Bei mir in der Klasse sind aber über die Hälfte in Mathe schlecht und sogar gefährdet und das alles nur wegen dem Lehrer, weil er meint, er müsse uns provozieren mit seinem Verhalten. Der Direktor lässt die Arbeiten von meiner Klasse in 90% der Fälle immer durchgehen egal was für ein Schnitt. (Schnitt in der Schulaufgabe liegt zwischen 4,5 und 5,5 was aber nicht an unserem Lernverhalten liegt, sondern an den Aufgaben. Denn er hat Aufgaben gemacht, die wir vorher nie besprochen oder geübt haben.)

Fakt ist, wir kommen gegen diesen Lehrer nicht an und selbst der Direktor hilft uns nicht, weil er selber Mathelehrer ist und unsere Klasse verschrieenen ist.

sunnymarx1977  31.01.2017, 18:24
@Julymuli

Kleiner Tipp... Matheheft nach der Arbeit kopieren, Bescheinigung über Fehlzeiten (sollten keine sein) beilegen und dieses Heft dann mit einer Kopie der Klassenarbeit zum Bildungsministerium schicken, mit der Bitte um Prüfung des Prüfungsstoffs anhand der gelehrten Themen.

Dann bekommt der Lehrer nicht vom Direktor einen drüber, sondern von der Landesbildungsminister/in. :o)

OMG

Die Lehrer DÜRFN Teste / Arbeiten schreiben, über den Lehrstoff, den sie durchgenommen haben.

Dazu brauchen die NICHT die Einverständnis der Schüler.

Ihr solltet besser mal im Unterricht aufpassen anstatt sich darum zu kümmern, ob ein lehrer Arbeiten oder Teste schreiben darf OHNE euch vorher um Erlaubnis gefragt zu haben.

Julymuli 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 18:08

Ich glaube du hast die Frage nicht verstanden, denn sie lautete: „Darf man eine Ex schreiben, wenn die Schulaufgabe NOCH NICHT RAUSGEGEBEN wurde", und nicht ob sie überhaupt welche schreiben dürfen. Das ist mir nämlich klar. Falls du in Zukunft auf eine Frage antwortest, dann denk erst mal nach!

Julymuli 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 18:12
@Julymuli

Die Nachricht geht an dich @Deepdiver

Deepdiver  01.02.2017, 13:14
@Julymuli

Das hast du ja nicht geschrieben. Also denke erst einmal über deine Frage nach und/oder stelle sie klar und deutlich. Aber das ist ja noch nicht in der 9. Klasse an Unterrichtsstoff gelernt worden.

sunnymarx1977  31.01.2017, 14:24

ACHTUNG! SARKASMUS!

Du hast doch das Ziel der heutigen Schulen echt nicht verstanden. Heute wird nicht mehr gelernt, sondern geschaut, was der Lehrer anhat, ob das Gesicht den Schülern gefällt und ob der Lehrer immer hübsch freundlich ist. Was er unterrichtet, interessiert heute doch kein Aas mehr. Kann man ja, sofern man es überhaupt braucht, alles bei Google erfragen... Moment... Seit ich hier bei GF bin, muss ich das revidieren. Aber man findet schon nen Idioten, der einem ein How-To-Video-Link zu Youtube schickt! :o)

Deepdiver  31.01.2017, 14:25
@sunnymarx1977

Leider ist es so. Anstatt zu lernen texten die Schüler den Lehrer mit §§ zu, was er nicht alles darf.

"Armes Deutschland"

Der Lehrer darf euch nichts aufgeben was ihr nicht erarbeitet habt. Der darf euch aber als Hausaufgaben auf geben, das ihr das lernen sollt.

Und da ich weder ein Anwalt bin oder Jura studiert habe, kann ich dir kein Paragraph geben.... Und ich schätze dir wirst hier in gf selten auf einen kommen