PayPal Fall nach 3 Monaten?
Liebe Community,
Ich habe am 21.10.2021 eine GTX 1060 Grafikkarte von Nvidia über ebay kleinanzeigen verkauft und der Käufer hat die Karte dann per Paypal Käuferschutz bezahlt. Ich habe die Grafikkarte am selben Tag noch verschickt und die Grafikkarte ist dann am 23.10 beim Käufer angekommen.
Seitdem hat der Käufer sich kein einziges Mal mehr bei mir gemeldet.
Am 3. Februar 2022 habe ich dann plötzlich die Nachricht bekommen, dass ein Paypal Käuferschutz Fall eröffnet wurde und, dass die Grafikkarte anscheinend defekt ist. Der Käufer sagt, dass ein professioneller Händler gesagt hätte, dass die Grafikkarte defekt ist bzw. schon war.
Es sind allerdings schon drei Monate vergangen und ich weiß, dass der Käufer einfach eine billige Lüge nutzt damit er an das Geld kommt. Das ist einerseits sehr egoistisch aber mal davon abgesehen würde ich gerne wissen ob das auch rechtlich gesehen so richtig ist, dass man bei einem Privatverkauf die Summe nach mehr als 3 Monaten wieder zurück fordert.
Ich habe die Grafikkarte ca 3 Stunden vor Versand noch mal getestet und sie hat einwandfrei funktioniert ohne irgendeinen Fehler.
Ich bedanke mich im Voraus für die Zeit, die ihr euch nehmen musstet🥰
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Du bietest freiwillig PayPal an, ergo hast Du alle Richtlinien und Nutzungsbedingungen gelesen und ihnen bedingungslos zugestimmt.
Dazu gehört auch, dass ein Käufer bis 180 Tage nach dem Kauf das Recht hat, einen Käuferschutzfall zu eröffnen; das wolltest Du ja so und dafür hast Du ja auch noch die Gebühren bezahlt.
Du darfst nun abwarten, wie PayPal in diesem Fall entscheidet.
Und es ist eigentlich auch bekannt, dass PayPal erfahrungsgemäß in 99,9% aller Käuferschutzfälle auch tatsächlich für den Käufer entscheidet.
Es bleibt Dir dann natürlich unbenommen, Deine Forderung zivilrechtlich gegen den Käufer durchzusetzen.
Sollte Dir aber eigentlich bekannt sein.
Kennst Du eine der größten Lügen im Netz?:
„Ja, ich habe die PayPal-Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden“.
Auch Privatverkäufer geben automatisch 24 Monate Gewährleistung auf ihre Ware. Das heißt, du haftest für dir unbekannte Mängel.
Privatverkäufer können die Gewährleistung ausschließen, das muss vor Vertragsschluss passiert sein. https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html Damit haftest du nur noch für verschwiegene Mängel, aber nicht für unbekannte Mängel.
Anders als im Gewerbe gibt es im Privatverkauf aber keine Beweislastumkehr. Das heißt bei einem Privatverkauf muss der Käufer nachweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelhaft war. Die Meinung eines "professionellen" Händlers reicht da nicht.
Was Paypal angeht, da bist als privater Verkäufer schlecht dran. Wie willst da argumentieren? Mit dem BGB brauchst nicht angekommen. Musst mit ihren eigenen AGB kontern. Ins Detail gehen wenn möglich.
Du weißt ja nicht mal was genau das Problem mit der Karte ist. Wenn sie gar nicht mehr funktioniert, könntest argumentieren dass sie im beschrieben Zustand übergeben wurde und die ganze Zeit beim Käufer funktionierte.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyer-protection?locale.x=de_DE
Abschnitt: Käuferschutzanträge aus dem Grund "Entspricht deutlich nicht der Beschreibung"
Leider ist die Qualität vom Support stark schwankend. Gibt genug die die eigenen AGB nicht genau kennen.
Du müsstest dir das Geld dann zivilrechtlich zurück holen.
Danke für die ausführliche Antwort 🤗
Käuferschutz kann bis zu 180 Tagen eingefordert werden - dem hast du doch zugestimmt. und hast auch PP als Zahlungsmittel akzeptiert.
das Geld wird eingezogen
Beweise das Gegenteil
Also muss ich ihm garantie geben oder was?
Hast du denn dazu geschrieben, dass es ein privater Verkauf ist , du die Rücknahme ausschließt und keine Garantie gibst
wenn du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast - ja - über 2 Jahre.
Garantie ist wieder was anderes.
Hast du denn dazu geschrieben, dass es ein privater Verkauf ist , du die Rücknahme ausschließt und keine Garantie gibst
Diesen Unsinn braucht man nicht zu schreiben. Eine Garantie kann man nur freiwillig geben; ausschliessen kann man sie nicht. Und ein Recht auf Rücknahme gibt es nicht.
Du hast 2 Verträge abgeschlossen: Einmal den mit dem Käufer nach dem BGB. Danach konntest du die Gewährleistung ausschliessen. Hast du du das gemacht?
Einmal mit paypal. Deren Bestimmungen hast du gelesen. Du kennst sie also. Inwiefern verwundert es dich, dass der Käufer aufgrund der von dir akzeptieren paypal-Bestimmungen den Artikel reklamiert?
PayPal Fall nach 3 Monaten?
Ja. Das geht sogar nach 6 Monaten.
Der käuferschutz dauert 180 Tage..
der Verkäufer hat wenig Chancen..
sag ihm, er soll dir die Karte zurück schicken , dann überweist du ihm das Geld
Die ist aber defekt das mache ich nicht..
Das hat mit Garantie nichts zu tun… wenn der Käufer behauptet, dass sie defekt ist, hast du pech
Ich bin ein Privatverkäufer. Das stimmt nicht
Dann hast du Garantie und Rücknahme ausgeschlossen?
Dann hast du Garantie und Rücknahme ausgeschlossen?
Wo kommt nur immer dieser Unsinn her?
Das muss man beides nicht, man sollte die Gewährleistung/ Sachmängelhaftung ausschließen.
Aber auch das wäre PayPal herzlich egal, weil man sich deren Spielregeln unterworfen hat.
Das ist traurig zu hören 😥