Nachbarn haben Stuhl im Hausflur stehen, trotz bitte nimmt Sie es nicht weg, was tun?
Hallo zusammen,
Ich habe schon oft genug stress mit meiner Nachbarin gehabt.
Ganz unten wohnt mein vermieter, darüber die Nachbarin mit der ich Stress habe und auf dem Dachgeschoss wohne ich.
Allein als ich hier eingezogen bin machte sie wütend, weil sie überzeugt davon war, junge leute sind NUR LAUT.
Wir haben uns oft gestritten, Sie kam jedesmal hoch wenn ich am streichen war, (obwohl wir tagsüber am renovieren waren, feiertage wurden selbstverstandlich beachtet), sie kam weil ich angeblich zu laut am spülen war, wenn ich besuch hatte, wenn ich die hausflur geputzt habe, wenn der techniker kam und und und..
Schonmal meinte Sie auch, wenn ihnen der Stuhl im weg steht sprechen sie mich an. Und auf dauer hat mich das schon genervt. Und jetzt hab ich sie lieb drum gebittet, das sie den Stuhl wegnimmt, weil es zu eng ist und vor allem wenn ich einkaufe und müll runtertrage macht es probleme. Ich muss ja nicht wegen ein Stuhl eingeschrengt werden.
Daraufhin meinte Sie, es ist ihr Recht, ich müsste mit dem Vermieter sprechen. Das tat ich auch! Er lächelte doof und meinte Sie wohnt länger hier, er könne es ihr nicht verbieten. Ich war echt sauer. Noch nichtmal mein Vermieter sieht es als problem, er meinte ich wäre jung und es müsste kein problem sein den Stuhl mal weg zu tun falls es nötig ist.
Ich finde es echt unfair, nur weil sie hier länger wohnt, heisst es lange nicht das ich mich einschränken muss. Und überhaupt zahle ich ja auch Miete!
Was kann ich tun? Übertreibe ich es? Ich zeige euch mal ein Bild.
5 Antworten
Mieter dürfen die Gemeinschaftsflächen nur bestimmungsgemäß nutzen, dazu gehört auf keine Fall die mißbräuchliche Verwendung als Abstellfläche für Wohnungsmobiliar. Es gilt der Grundsatz: Ein Treppenhaus ist ein Zugang für Bewohner, damit diese zu den Wohnungen gelangen können. Was über diese Grundnutzung
hinausgeht, darf andere Mieter nicht beeinträchtigen oder stören.
Der Vermieter bestimmt, was im Treppenhaus erlaubt ist und was nicht. Hier kann es leicht mit den Nachbarn zu Konflikten kommen, wenn sie sich durch die Gegenstände im Hausflur und Treppenhaus beeinträchtigt und gestört fühlen. Weil der Vermieter eine Verkehrssicherungspflicht für diese Flächen trägt und bei Unfällen ggf. haftet, ist er berechtigt und auch verpflichtet, seinem Mieter gewisse Vorgaben für die Nutzung der Gemeinschaftsflächen zu machen. Das geschieht in der Regel durch entsprechende Klauseln in der Hausordnung oder im Mietvertrag.
Darauf sollten Sie Ihren Vemieter dringend hinweisen!
Speziell bei Durchgangsflächen spielt die Sicherheit eine besonders wichtige Rolle. Denn aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen Flucht- und Rettungswege frei bleiben, d. h., dort dürfen weder die Zugänge
versperrt sein noch darf dort brennbares Material, wie so ein alter Korbstuhl samt brennbaren Auflagen gelagert werden.
In den baurechtlichen Verordnungen ist ein Durchgang von normalerweise ein Meter frei zu halten. In Einzelfällen lassen die Gerichte auch engere Durchgänge noch gelten, wenn dies die baulichen Gegebenheiten bedingen.
Weiter sollte man darauf achten, dass im Fall eines akuten Notfalls keine sperrigen Gegenstände zum Beispiel den Einsatz von Sanitätern, Notarzt und Feuerwehr unnötig erschweren. Schließlich ist jeder dankbar, wenn er in einer Notlage schnell Hilfe bekommt, was ja auch für die andere Mieterin zuträfe.
Teilen Sei dies genauso dem Vermieter mit.
Reagiert der in angemessener Frist nicht oder unangemessen, dann bleibt Ihnen zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderung nur der Klageweg!
Danke 😊 Ich weiss jetzt auch, wie ich ab jetzt reagiere. Ich bedanke mich vielmals für Ihre hilfreiche Antwort.
Ich würde darauf bestehen daß das Ding da wegkommt. Schon allein wegen Feuerwehr und Krankenwagen.
Daß dich das wegen deinen Einkäufen stört, finde ich hingegen etwas übertrieben.
Es ist halt wieder mal so ein typischer Fall von Streitigkeiten die die Welt nicht brauch. Aber was wäre Deutschland ohne diese Dinge.
Kleiner Tip: Vielleicht kommt ja mal irgendwann die berüchtigte Stuhldiebbande in euer Treppenhaus und schlägt gnadenlos zu.
Die einzige möglichkeit die ich sehe, den Vermieter darauf aufmerksam machen, das der Hausflur ein Fluchtweg ist und frei sein MUSS ! Kannst auch mal bei der Feuerwehr, ganz unverbindlich, nachfragen, und nimm das Bild mit !
Gute idee! Das werde ich auf jeden fall tun. Danke 😊
Dieser Stuhl versperrt im Hinblick auf die Brandschutzbestimmungen eindeutig den Fluchtweg und ist zudem leicht brennbar.
Ebenso darf der Treppenläufer wegen der Sturzgefahr dort nicht liegen. Auch dieser ist leicht brennbar - also weg.
Selbst der Abtreter - soweit er nicht rutschfest ist, müsste entfernt werden. Und hier ist der Eigentümer in der Verpflichtung eine Lösung zu schaffen.
Fluchtwege sind freizuhalten !
... und die Treppe ist ein Fluchtweg !
Stell´ den Stuhl, jedes mal wenn du vorbei kommst, der Eigentümerin
vor die Wohnungstür !
Egal was sie sagt... auch wenn es Streit gibt.
Private Dinge haben NICHTS im Treppenhaus zu suchen !
Genau das ist es! Hab es auch gesagt, aber der Vermieter meinte da passen sie auch so durch, falls es mal was passiert.