Nachbarn haben Stuhl im Hausflur stehen, trotz bitte nimmt Sie es nicht weg, was tun?

Hausflur - (Wohnrecht, Nachbarin)

5 Antworten


Mieter dürfen die Gemeinschaftsflächen nur bestimmungsgemäß nutzen, dazu gehört auf keine Fall die mißbräuchliche Verwendung als Abstellfläche für Wohnungsmobiliar. Es gilt der Grundsatz: Ein Treppenhaus ist ein Zugang für Bewohner, damit diese zu den Wohnungen gelangen können. Was über diese Grundnutzung
hinausgeht, darf andere Mieter nicht beeinträchtigen oder stören.

Der Vermieter bestimmt, was im Treppenhaus erlaubt ist und was nicht. Hier kann es leicht mit den Nachbarn zu Konflikten kommen, wenn sie sich durch die Gegenstände im Hausflur und Treppenhaus beeinträchtigt und gestört fühlen. Weil der Vermieter eine Verkehrssicherungspflicht für diese Flächen trägt und bei Unfällen ggf. haftet, ist er berechtigt und auch verpflichtet, seinem Mieter gewisse Vorgaben für die Nutzung der Gemeinschaftsflächen zu machen. Das geschieht in der Regel durch entsprechende Klauseln in der Hausordnung oder im Mietvertrag.

Darauf sollten Sie Ihren Vemieter dringend hinweisen!

Speziell bei Durchgangsflächen spielt die Sicherheit eine besonders wichtige Rolle. Denn aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen Flucht- und Rettungswege frei bleiben, d. h., dort dürfen weder die Zugänge
versperrt sein noch darf dort brennbares Material, wie so ein alter Korbstuhl samt brennbaren Auflagen gelagert werden.

In den baurechtlichen Verordnungen ist ein Durchgang von normalerweise ein Meter frei zu halten. In Einzelfällen lassen die Gerichte auch engere Durchgänge noch gelten, wenn dies die baulichen Gegebenheiten bedingen.
Weiter sollte man darauf achten, dass im Fall eines akuten Notfalls keine sperrigen Gegenstände zum Beispiel den Einsatz von Sanitätern, Notarzt und Feuerwehr unnötig erschweren. Schließlich ist jeder dankbar, wenn er in einer Notlage schnell Hilfe bekommt, was ja auch für die andere Mieterin zuträfe.

Teilen Sei dies genauso dem Vermieter mit.

Reagiert der in angemessener Frist nicht oder unangemessen, dann bleibt Ihnen zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderung nur der Klageweg!



Elifeker 
Beitragsersteller
 31.03.2017, 15:33

Danke 😊 Ich weiss jetzt auch, wie ich ab jetzt reagiere. Ich bedanke mich vielmals für Ihre hilfreiche Antwort.

Ich würde darauf bestehen daß das Ding da wegkommt. Schon allein wegen Feuerwehr und Krankenwagen.

Daß dich das wegen deinen Einkäufen stört, finde ich hingegen etwas übertrieben.

Es ist halt wieder mal so ein typischer Fall von Streitigkeiten die die Welt nicht brauch. Aber was wäre Deutschland ohne diese Dinge.

Kleiner Tip: Vielleicht kommt ja mal irgendwann die berüchtigte Stuhldiebbande in euer Treppenhaus und schlägt gnadenlos zu.

Die einzige möglichkeit die ich sehe, den Vermieter darauf aufmerksam machen, das der Hausflur ein Fluchtweg ist und frei sein MUSS ! Kannst auch mal bei der Feuerwehr, ganz unverbindlich,  nachfragen, und nimm das Bild mit !

Elifeker 
Beitragsersteller
 31.03.2017, 15:40

Gute idee! Das werde ich auf jeden fall tun. Danke 😊

Dieser Stuhl versperrt im Hinblick auf die Brandschutzbestimmungen eindeutig den Fluchtweg und ist zudem leicht brennbar. 

Ebenso darf der Treppenläufer wegen der Sturzgefahr dort nicht liegen. Auch dieser ist leicht brennbar - also weg.

Selbst der Abtreter - soweit er nicht rutschfest ist, müsste entfernt werden. Und hier ist der Eigentümer in der Verpflichtung eine Lösung zu schaffen.

Fluchtwege sind freizuhalten !

... und die Treppe ist ein Fluchtweg !

Elifeker 
Beitragsersteller
 31.03.2017, 15:14

Genau das ist es! Hab es auch gesagt, aber der Vermieter meinte da passen sie auch so durch, falls es mal was passiert.

MancheAntwort  31.03.2017, 15:17
@Elifeker

Stell´ den Stuhl, jedes mal wenn du vorbei kommst, der Eigentümerin

vor die Wohnungstür !

Egal was sie sagt... auch wenn es Streit gibt.

Private Dinge haben NICHTS im Treppenhaus zu suchen !