Nachbar baut Balkon direkt vor Schlafzimmerfenster
Also meine Nachbarn hatten schon davor einen balkon der aber gut 5 meter luftlinie entfernt war von meinem fenster. Diesen haben sie jetzt genutzt um einen aufbau zu machen und daraus ein neues zimmer zu schaffen. nun muss ich feststellen das sie direkt neben diesem aufbau wieder anfangen einen balkon zu bauen der nun vllt noch 1/2 meter von meinem fenster entfernt ist. da mein bett direkt an diesem fenster steht ist es natürlich relativ unangenehm wenn sie mir jetzt quasi immer halb unter die decke gucken können.
gibt es eine möglichkeit daran etwas zu ändern bzw besteht die möglichkeit dadurch mietminderungen zu erwirken?
LG Stefan
14 Antworten
Dann könnte man ja gemeinsam frühstücken.
von der nachbarin.
Als erstes sollten Sie mal beim Bauamt nachfragen ob das zugelassen ist. Denn in Deutschland muss eigentlich 3m abstand zum Nachbarn gehalten werden. Und ein Balkon vom Nachbarn vorm Schlafzimmer macht keinem Spass.
Den Vermieter kann man immer fragen ob er die Miete mindert wegen dem neuen Zustand . Denke aber das wird er erst machen wenn keiner mehr einziehen will zu dem aktuellen mietpreis.
Wenn nichts geht wie wäre es mit Umziehen.
Den Vermieter kann man immer fragen ob er die Miete mindert wegen dem neuen Zustand .
Wenn die Wohnung einen erheblichen Mangel hat ist die Wohnung von Gesetzes her gemindert. Man fragt nicht man mindert auch Rückwirkend seit dem der Mangel besteht. Den Mangel ist beim VM schriftlich anzuzeigen.
Der Mieter mindert, nicht der Vermieter.
wenn es Dich stört, stelle Dein Bett um, denn gegen einen Umbau mit Baugenehmigung kannst Du nichts ausrichten
vorausgesetzt, dass hier überhaupt eine Baugenehmigung vorliegt.......
das Risiko, ohne Baugenehmigung einen solchen Umbau vorzunehmen, geht kaum jemand ein... wird echt teuer... und alles müßte sofort zurückgebaut werden :))
eben.....kaum jemand! Und doch finden sich immer wieder welche , sie meinen sie bräuchten keine.
Hallo Stupi..**, wenn Du mit Deinem Kommentar eine sinnvolle Ergänzung anführen möchtest... bitte so, liebe Fragestellerin überprüfe ob es sich um einen Schwarzan/umbau handelt, sollte dies gegeben sein bringe das zur Anzeige... **
Dir noch einen netten Tag ;)h
Ich gehe davon aus, dass die Fragestellerin namens Stefan, schlau genug ist, meinen ersten Kommentar richtig zu deuten. Manche können das nämlich. Ich bin übrigens der Ansicht, dass mein letzer Kommentar keiner Entgegnung deinerseits bedarf und es ist auch überhaupt nicht notwendig, dass du mir sagst wie ich was schreiben muss. Der Fragesteller hat mich bestimmt auch ohne deinen unnötigen Kommentar verstanden!
Guten Abend Stupi.. lach... nicht bös`gemeint ... in der Beantwortung s. oben...
gegen einen Umbau mit Baugenehmigung kannst Du nichts ausrichten, ist der Umkehrschluss enthalten... hast Du überlesen, macht aber nichts, jeder steht mal auf der Leitung...
wünsche noch ein schönes Restwochenende m.l.G. ;)h.
Also, wenn 0,5 m Abstand von deinem Gebäude auf deinem Grundstück zum Balkon des Nachbarn auf seinem Grundstück wirklich wahr sind, kann die Ausführung eigentlich nur illegal sein und du solltest dringend die Bauaufsicht deiner Gemeinde informieren.
Hätte der Nachbar schon bei der Aufstockung einen Bauantrag gestellt, solltest du als Eigentümer des Nachbargrundstücks im Rahmen der Nachbaranhörung davon wissen.
Je nach Bundesland sind von beiden Parteien zur Grundstücksgrenze 2,5 m - 3 m Abstandsfläche einzuhalten. Diese können nach Landesbauordnung durch Vorbauten bzw. untergeordnete Bauteile um bis zu 1,5 m unterschritten werden.
Sofern es sich nicht um einen historischen Ortskern handelt, hätten also beide Gebäude ursprünglich mind. 5m Abstand, weil dein Schlafzimmer ja auch mind. 2,5 m von der Grenze entfernt sein sollte.
Das ist erstmal eine Frage des Baurechts - nämlich, ob der Balkonbau so rechtlich zulässig ist - dazu könntest Du Dich bei Deinem Vermieter erkundigen, damit dieser aich beim Bauamt schlau macht ... wenn er nicht will, könntest Du selber nachfragen
Ob das unmittelbar ein Grund für eine Mietminderung ist (sofern baurechtlich in Ordnung - genehmigt - Abstände eingehalten) glaube ich kaum ....
Du meinst, er lässt sich dann vom Nachbarn das Frühstück ans Bett bringen? :-))