Nach Scheidung aus dem Grundbuch löschen lassen
Kann mir jemand sagen oder raten, was ich tun kann/muss um mich aus dem Grundbuch austragen zu lassen? Nach der Scheidung 2006 habe ich keinen Bezug zu diesem Objekt sowie auch keine Unterlagen bzw. Schriftverkehr zu irgendjemanden. Alles läuft über meinen Ex Mann. Es wurde in einen Immobilienfonds eingezahlt. Ich hatte dies komplett vergessen bzw. wurde die Finanzierung über eine Sicherheit eines Versicherungsvertrages beglichen; mein Ex Mann hat diese Finanzierung allein weitergeführt. Zum anderen hat er vor einem Jahr wieder geheiratet. Ich möchte eine Möglichkeit finden, um schnellstmöglich aus dem Grundbuch gelöscht zu werden und wenn es möglich wäre, der neuen Ehefrau meines Ex Mannes das zu übertragen. Was kann ich tun?
6 Antworten
Wende dich mit deinem Anliegen einfach ans Grundbuchamt, dort bekommst du die nötigen Formulare. Alternativ kannst du dich an den Notar wenden der damals die Eintragung veranlasst hat.
ich gebe dir ein tip, wenn du aussen grundbuch raus willst und das nicht geht eventuel wegen dein ex mann, du hast auf ein haus oder auch grundstück noch rechte, und wenn er das alleine nutzt muss er dir miete dafür zahlen ;) wenn er dich nicht raus lässt verlange miete dann bist du schnell da raus, es sei denn es gibt kredite die offen sind, da musst du mit bank verhandeln das die dich auch daraus enlassen, am besten mal einen anwalt erfagen bevor du fehler machst und nachher hast du probleme
Ich bin mir nicht sicher, ob ein Investmentfonds gleichzusetzen ist mit Eigentumswohnung oder - Haus?
Hier ist der Besuch eines Notars in Deutschland Pflicht. Nur er kann (darf) Änderungen im Grundbuch veranlassen (Formvorschrift). Um diesen Besuch wirst Du also nicht herum kommen. Und dann kannst Du auch gleich die Situation mit ihm besprechen.
Um aus dem Grundbuch gelöscht zu werden, musst du deine Anteile an dem Grundstück jemanden anders notariell beglaubigt übertragen.
Scheidung ist das eine; wie ist der finanzielle Ausgleich geregelt? Du hast Anspruch gegenüber deinem Mann.
Gegenseitiger Abtritt von Unterhaltszahlungen, das ist alles, was auch notariell festgehalten wurde...... Ich habe gar nicht mehr daran gedacht.....:-(