Nach Gewinnspiel-Teilnahme teures Zeitschriften-Abo am Hals?
Hallo.
Eine Freundin hat vor einiger Zeit an einem Gewinnspiel teilgenommen, in dem man angeblich einen Mini gewinnen konnte. In einer Galerie wurde sie darauf angesprochen und hat dort einen kleinen Zettel ausgefüllt - angegeben hat sie Adresse und Telefonnummer und wenn ich mich recht erinnere auch die E-Mail Adresse.
Heute bekam sie dann einen Anruf indem ihr eine Frau erzählte, sie habe zusätzlich an einer Verlosung für eine dreitägigeTraumreise teilgenommen und gewonnen. Diese Reise würde komplett bezahlt werden und sie könne sich ein Reiseziel aussuchen. Um diese Reise allerdings einzulösen müsse sie vorher ein Zeitschriftenabo abschließen. Dieses Abo ginge über 24 Monate und koste alle sechs Monate 50€. Meine Freundin war im ersten Moment etwas überrascht und wollte das zunächst einmal mit ihren Eltern besprechen und fragte, ob die Dame sie denn nocheinmal zurückrufen könne. Natürlich hieß es dann, dass dies nicht möglich wäre und sie sich sofort entscheiden müsse. Leider hat sie dann sowohl einem Telefonmitschnitt als auch dem Abo an sich zugestimmt und auch noch ihre Bankdaten preisgegeben. In ca. zwei Wochen soll dann die erste Zeitschrift sowie weitere Infos zur Reise per Post zugestellt werden. Aber nach zwei Wochen ist das Widerrufsrecht doch schon erloschen, oder?
Nach dem Telefonat hatte sie dann Gelegenheit darüber nachzudenken und sprach auch mit ihren Eltern darüber. Einige Stunden später wurde sie dann von der "Qualitätssicherung" der gleichen Firma angerufen. Auch dieses Gespräch wurde wieder mitgeschnitten. Die Dame am Telefon wollte sich diesesmal darüber erkundigen, ob die Frau vom Mittag denn auch freundlich zu ihr gewesen sei und ob meine Freundin soweit zufrieden wäre mit dem Service. Meine Freundin meinte darauf, dass sie es sich anders überlegt habe und das ganze gerne widerrufen würde. Die Frau antwortete nach einigem hin und her, dass sie den Auftrag wieder löschen würde.
Ich frage mich nur, ob man sich nun darauf verlassen kann, oder ob da noch was kommt. Als ich ihr geraten habe, trotzdem nocheinmal schriftlich zu widerrufen hat sie mir erzählt, dass sie nichteinmal den Namen der "Firma" kenne und am Telefon auch gar nicht daran gedacht habe, danach zu fragen. Zwar hat sie die Handynummern sowohl vom ersten als auch vom zweiten Anruf, aber bei beiden Nummern meldet sich nur die Mailbox.
Ist euch auch schonmal sowas passiert? Was würdet ihr an ihrer Stelle tun? Wir sind im Moment alle etwas ratlos und wissen nicht, was wir ihr raten könnten. Wir wären euch sehr dankbar für Tips oder Erfahrungsberichte.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!!!
3 Antworten
Der Widerruf ist rechtsgültig..
Falsl was kommt, muss ise sich nicht drauf einlassen.
Die Widerrufspflicht beginnt übrigens ERST mit ZUSTELLUNG der notwendigen Unterlagen!!!!! NICHT mat dem telfonischen Abschluss. Wenn als odie gesetzlich erforderlichen Unterlagen erst in 2 Wochen kommen, beginnt die Widerspruchsfrist ERST mit diesem Dtum der Zustellung!
Sicherheitshalberbei der Bank eine entsrepchende Sprerre für die Abbuchung einrichten !
Danke, das beruhigt auf jeden Fall!
lastschriftenauftrag bei der bank abbrechen! wo kein geld fließt is man immer auf der sicheren seite!
Also wenn deine Freundin glück hat dann passiert nix mehr, ansonsten habt ihr die A-karte gezogen!
Aber generell, man gibt keine Bankdaten (etc..) einfach so am telefon an, sowas grenzt an dummmheit