Nach Gewerbeanmeldung sofort verkaufen oder erst aufs Finanzamt warten?
Wenn ich ein Online-Shop anmelde, kann ich dann direkt verkaufen oder muss ich erst die Bestätigung vom Finanzamt haben.
MfG
3 Antworten
Verkaufen kann man, aber: eine ordnungsgemäße Rechnung kann man nicht stellen; die muss nämlich entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten. Und zweitere gibt es nicht ohne die erste....
Kommt darauf an ob du mit Umsatzsteuer oder ohne dein Gewerbe betreibst. Denn wenn du mit Umsatzsteuer abreitest muss diese auch auf die Rechnung.
Du bist als gewerbetreibender dazu verpflichtet, auf deiner Rechnung diese Anzugeben. Wenn du also jetzt verkaufst, musst du eine Rechnung schrieben, für jeden einzelnen Kunden.
Und dort gehört entweder die Umsatzsteuer-Nummer hin oder der vermerk Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG mit Steuernummer.
Zumindest die Steuer-ID solltest du schon im Impressum hinterlegt haben, damit dir niemand eine Abmahnung reinwürgen kann.
Das ist do nicht ganz richtig. Gemäß dem Telemediagesetz ist das nicht zwingen Notwendig, es reicht auch aus das die Umsatzsteuer-nummer beantragt ist. Und ein Abmahnanwalt wird I niemand abmahnen wegen einer fehlenden Steuer-ID
Und das hat jetzt bitte was genau mit der Steuernummer zu tun?