Nach der Haftentlassung / Wohnung / Mietzuschuss

6 Antworten

Zu was ist dann der Betreuer da? Er muß sich um solche Dinge kümmern, die JVA nicht mehr! Wende dich zur Not an einen Anwalt , dafür bekommst du bei Gericht einen Berechtigungsschein für ein Rechtsberatung!

turalo  13.02.2015, 09:34

Sie kümmern sich um die Entlassenen......

Nicht immer gleich jedes Fitzelchen Recht einfordern. Darüber, daß man nach einer Haftstrafe Probleme hat, hätte der Inhaftierte ja vielleicht einen Hauch früher nachdenken können.

4,7 Jahre ist dann bestimmt kein Kinkerlitzchen gewesen.

verreisterNutzer  13.02.2015, 09:49
@turalo

Was ich gemacht habe ist meine Sache mit der Sache habe ich abgeschlossen und meine Strafe abgesessen zumindest in ein paar Tagen! Ja ich bin mir sicher! Der Bewährungshelfer wird bereits vorher mitgeteilt worden. Die JVA hätte mich normal arbeiten lassen können aber um Ihre Statistiken zu erfüllen sollte ich eine Umschulung machen! Keine Von euch hat das Recht mich hier zu verurteilen! Ich habe lediglich nur um Rat gebeten!

Wie lange hast du denn den Antrag schon abgegeben ?

In der Regel dauert das min. 4 - 6 Wochen,wenn nicht länger.

Du musst dir auch erst die Zusicherung für die Kostenübernahme beim Jobcenter holen,bevor du einen Mietvertrag unterschreiben kannst,sonst werden dir diese nicht übernommen.

Wenn sich da keiner meldet,dann kannst du nur persönlich noch einmal vorsprechen und an der Anmeldung auf ein sofortiges Gespräch bestehen,musst ihnen halt die Situation erklären.

Wohngeld dauert in der Regel viel länger als der ALG - 2 Antrag,außerdem musst du da über ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll ( Sozialgesetzbuch - ll ) verfügen,also in deinem Fall dein ALG - 1.

Dein Bedarf würde dann min.399 € Regelsatz betragen + deine angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon brauchst du dann min.80 % .

Deine Wohnung dürfte dann zwischen 45 qm - 50 qm haben,was sie dann in deiner Stadt kosten dürfte,kann dir nur das Jobcenter genau beantworten.

Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.

Dann kannst du gleich noch einmal nach ,, Harald - Thome - Erstausstattung der Wohnung " sehen,denn du wirst ja nach der Haftentlassung nichts oder nicht mehr viel haben.

verreisterNutzer  08.06.2015, 14:01

Antrag wurde noch nicht gestellt weil ich nicht einmal erstgespräch hatte! Aber angemeldet bin ich!!! MFG

verreisterNutzer  13.02.2015, 10:18

Danke für die vernünftige Antwort! Mietvertrag habe ich bereits unterschrieben! Das hatte die Bewährungshelferin mir gesagt gehabt schon Anfang Januar! Gemeldet habe ich mich bei Jobcenter vor gut 3,5 Wochen! naja muss wohl zusehen wie ich weiterkomme!

Wenn dein ALG1 nicht reicht dann kannst du vielleicht aufstocken wie ein Arbeiter der unter der grundsicherung bleibt? mal bei der Hotline vom Arbeitsamt/Jobcenter angerufen und gefragt? da geht normalerweise relativ schnell jemand ran. und da gibt es zentrale Nummern

Ansonsten vielleicht erstmals in eine günstigere Wohnung/ eine WG ziehen?

verreisterNutzer  13.02.2015, 10:03

Ich war ja nur wegen Mietzuschuss bzw Erstausstattungskosten dort! Mehr will ich nicht! Ich komme aber nicht voran! Günstige Wohnung ist relativ!

ppihes  13.02.2015, 10:08
@verreisterNutzer

erstaustattung geht Gott sei dank zur not über das Lokalblatt und ebay Kleinanzeigen da sind oft viele Dinge kostenlos, damit kommst du über die Runden bis das Geld eintrifft. (Manchmal dauert das etwas bbis die Anträg bearbeitet sind, weil man ihn ja erst stellen kann wenn man schon in der Situation ist)

Wie gesagt wenn du unter der Grundsicherung liegst müsstest du normalerweise aufstocken können. wenn du schon persönlich vorstellig warst müsstest du ja eigentlich schon ein paar Infos haben. was haben die denn gesagt?

Kann dir die Straffälligenhilfe von der Caritas vielleicht helfen /Tipps geben?

verreisterNutzer  13.02.2015, 10:26
@ppihes

Ich sollte telefonisch einen Erstgesprächsterim machen! Leider ohne Erfolg!

ppihes  13.02.2015, 10:28
@verreisterNutzer

das gibt es auch nicht und geht nicht. Wo warst du denn? Arbeitsamt oder Jobcenter? bei beiden müssen die Unterlagen eingereicht werden erst danach bekommt man dienen Termin zugesandt.kenne das musste nach meinem Abschluss auf die Exartikulationsbestätigung warten, bevor ich auch nur einen Termin beantragen konnte

Ausmachen geht gar nicht, da hier auf dich keine Rücksicht genommen wird.

evtl warst du an einer falschen Stelle denn das Beschriebene Vorgehen gibt es so nicht in beiden Ämtern

mal mit der Caritas Beratung probiert? die kenne vielleicht noch weitere Möglichkeiten

verreisterNutzer  13.02.2015, 11:29
@ppihes

Ich war bei beiden! Arbeitsamt sagte denen ist egal wo ich wohne! Die würden nur die Umschulung, Fahrtkosten und Alg1 bezahlen! Danach war ich beim Jobcenter, die haben alles aufgenommen und die Dame hat mir mitgeteilt wer für mich zuständig ist! Desweiteren hat Sie mir nur die Telefonnummer von der Dame gegeben, ich solle mich bei Ihr telefonisch melden und ein Erstgesprächstermin nehmen! Unterlagen habe ich nicht bekommen!

ppihes  13.02.2015, 17:23
@verreisterNutzer

Dann läuft da einiges schief telefonische Termin vergeben die nie weil man seinne Berater ja gar nicht telefonisch erreichen kann (blöde Regelung). Geh nochmal hin und sprich mit der Empfangsdame frag Sie welche Unterlagen für deinen Hartz 4 Antrag benötigt werden vielleicht schaffst du leichter wenn sie nicht wissen dass du schon ALG1 bekommst. Allerdings muss dein ALG1 Satz dann auch unter dem hartz regelsatz liegen also so ca. unter 750 Euro (grob überschlagen Mietzahlung+ sonstiges Geld - sonst wird das nix mit dem Zuschuss und du kannst dir den Weg sparen.

Würde dir dann wirklich nochmal die Caritasberatung ans herz legen die kennen da auch noch ein paar andere Anlaufstelllen die dir helfen!)

Zuerst den "gewissen Grad an Wut" abbauen und vergessen.

Wut hilft Dir wohl kaum weiter. Wut hättest Du auf Dich haben können, auf sonst niemanden.

Die JVA muss sich nicht um Dich und Dein Wohlergehen kümmern, wenn Du nicht mehr einsitzt.

Setze Dich mit Verwandten/Bekannten in Verbindung. Vielleicht können diese etwas für Dich tun.

verreisterNutzer  13.02.2015, 09:56

mir bleibt ja auch nichts anderes übrig! Ich möchte ja auch nicht die Umschulung einfach so beenden! Ich könnte die 6 Monate mit zusätzlicher hilfe durchziehen oder einfach arbeiten gehen! Nur für wie lange? Arbeitsmarkt sieht ja auch nicht berauschend aus! Wie sieht es in ein paar Jahren aus? Davon ab kostet die Umschulung fast 40000€! wofür zahlt man das Geld? Damit man die Umschulung bei der ersten Möglichkeit abbricht? Zumal ich auch in irgendeiner Weise dazu gezwungen wurde!

turalo  13.02.2015, 16:47
@verreisterNutzer

Du selbst hast Dich ja nun in die Situation gebracht,. in der man Dich zu etwas zwingen konnte oder auch musste. Der Arbeitsmarkt sieht für entlassene Straftäter noch bescheidener aus als für jeden anderen, Du musst jetzt zusehen, daß Du das beste aus der Situation machst. Und das geht nicht mit Beschwerden und Schuldzuweisungen

@ umil52

Wieso kümmert sich dein Bewährunsghelfer nicht darum? Dann wende dich doch an die Stelle, welche Bewährungshelfer einsetzt.

Notfalls mache deinen Anspruch mit Hilfe eines Anwaltes geltend.

verreisterNutzer  13.02.2015, 10:00

Ich möchte keine Gerichte mehr sehen! Ich möchte einfach nur meine Umschulung zu Ende machen! Ein Anwalt und Gericht bedeuten Monate Stress! Warum Bewährungshilfe mir da nicht hilft weiß ich nicht! Aber irgendwie fühlt sich keiner verantwortlich! Für die ist die JVA dafür zuständig, die JVA sagt du bist in kürze raus kümmer dich selber drum! hin und her!

Turbomann  13.02.2015, 11:01
@verreisterNutzer

@ umit52

Was ich nicht verstehen kann, du sitzt noch drin, warum gibt es da keinen Ansprechpartner, die Menschen darauf vorbereiten, die entlassen werden sollen.

verreisterNutzer  13.02.2015, 12:08
@Turbomann

Eigentlich sind da welche da aber geholfen wird trotzdem nicht! Es wird Ihnen nicht geholfen! Ich kann mir auch selber helfen! Ich will nur keine Steine vor den Füßen gelegt haben! Ich habe hier die Frage gestellt weil ich nur einen Rat wollte! Warum wer was macht oder nicht interessiert mich wirklich nicht weil ich ehe nichts dran ändern kann!

turalo  13.02.2015, 09:27

Und den zahlt dann wer?

Turbomann  13.02.2015, 09:31
@turalo

@ turalo

Hm du hast recht und deinem anderen Kommentar stimme ich auch zu (Verwandte etc.)

Mir ist bis jetzt nur bekannt, dass bei Entlassung jemand ein Bewährungshelfer zur Seite steht, als Unterstützung.

turalo  13.02.2015, 09:33
@Turbomann

Bei nach Jugendrecht Verurteilten immer, sonst ab Haftstrafen einer gewissen Dauer.

Der Bewährungshelfer tritt doch aber erst dann auf, wenn der Häftling entlassen ist, oder?

Turbomann  13.02.2015, 09:39
@turalo

@ turalo

Das dachte ich auch bisher, erst nach der Entlassung, aber ich komme hier auch nicht mit:

Ich werde nun in zwei Wochen nach 4,7 Jahren Haft entlassen.

** Ich befinde mich Zurzeit mitten in einer Umschulung (ca. 1,5 Jahre) und beziehe Alg1 aber mein Alg1 wird nicht für die Miete reichen deswegen war ich beim Jobcenter**!

Gut eine Lehre kann man auch da machen, wrum nicht auch eine Umschulung (keine Ahnung)

In zwei Wochen erst Entlassung, wie kann man dann schon beim Jobcenter gewesen sein und woher weis man jetzt schon, wie hoch die Miete sein wird?

Wenn man noch einsitzt bekommt man bereits ALG1?

Dann wundert es mich allerdings nicht, dass ein Bewährungshelfer noch nicht tätig wird, wenn die Entlassung erst noch kommt.

Vielleicht hat ja aber auch hier wieder (unerlaubt) ein Bruder auf diesen Account geschrieben, hier ist alles möglich.

verreisterNutzer  13.02.2015, 09:52
@Turbomann

So keine Ahnung von Haft aber Hauptsache schreiben! Ich kläre dich mal kurz auf! Es gibt die Möglichkeit in der JVA eine Ausbildung zu machen aber nur dann wenn du z.B. auch gesundheitlich dazu in der Lage bist! Man kann aber auch draußen normal arbeiten gehen! oder durch die BA eine Umschulung machen wenn man dir in der Anstalt nichts anbieten kann! Es war bei mir der Fall.

ppihes  13.02.2015, 09:58
@verreisterNutzer

Naja ich denke keiner von uns kennt sich super damit aus, was im Gefängnis alles geht. und cih war auch erstaunt dass man im Gefängnis monatelang ALG1 erhält hätte cih auch nicht gedacht. da man ja schon Kost und Logis vom Staat bekommt (wird das dann angerechnet?)

Und nicht jeder kann draußen Arbeiten gehen du musst schon auch Freigang haben oder?

Und ich denke auch die Praktikums frage hat halt einige von uns nachdenklich gestimmt

erklärs doch einfach freundlich und fertig

Turbomann  13.02.2015, 10:10
@verreisterNutzer

@ umit52

So keine Ahnung von Haft aber Hauptsache schreiben

Du bist vielleicht nen Scherzkeks, warum bringst du das nicht mit in deiner Frage zur Sprache?

Hast du geschrieben, dass du als Freigänger draussen arbeiten gehst? Wenn du das so schreibst:

Ich werde nun in zwei Wochen nach 4,7 Jahren Haft entlassen

Dann liest jeder: du wirst erst entlassen, da geht keiner davon aus, dass du Freigänger sein könntest oder?.

Ich befinde mich Zurzeit mitten in einer Umschulung (ca. 1,5 Jahre) und beziehe Alg1 aber mein Alg1 wird nicht für die Miete reichen deswegen war ich beim Jobcenter!

Auch hier kann keiner das riechen, dass du Freigänger sein könntest und die Möglichkeit hast, zum Jobcenter zu gehen, wenn du erst in zwei Wochen entlassen wirst..

Kann auch keiner wissen, dass man bereits ALG bekommt wenn man noch einsitzt, als Freigänger arbeitet und dann schon vor der eigentlichen Entlassung ALG beziehen könnte.

Siehst du, wenn du das alles auch in deine Frage mit eingeflochten hättest, dann entsteht ein etwas abgewandeltes Bild von deiner Frage.

Dann könntest du nebenbei noch etwas an deinen Emotionen arbeiten. Tut mir ja für dich leid, aber für deine Lage kann keiner etwas dafür. Sorry

verreisterNutzer  13.02.2015, 12:04
@ppihes

Im offenen Vollzug hat man die Möglichkeit draußen zu arbeiten! Man verdient ganz normal sein Geld und bezahlt Haftkosten! Natürlich wird alles ordentlich geprüft. Studieren, Ausbildung und Umschulungen sind auch möglich! Man bekommt auch während der Umschulung Alg1 wenn man lange genug in haft gearbeitet hat, denn wenn du dort arbeitest zahlste auch anteilig Arbeitslosenversicherungsbeiträge! Bei mir war es der Fall! (Die Ausgänge sind auch mit einem Ausweis geregelt, da wird die Arbeitszeit hin und Rückfahrt + Einkauf geregelt, da du als FBV'er Selbstversorger bis)! Ja auch ich bezahle Haftkosten! Da die Umschulung auch einen Praktikum beinhaltet ist dies auch möglich! Aber wie gesagt um das alles zu bekommen muss man viel an sich arbeiten!

verreisterNutzer  13.02.2015, 12:06
@Turbomann

Ich habe lediglich nur eine Frage gestellt und nach einer Rat gebeten mehr nicht!