Mutter krank, Vater krankschreiben

14 Antworten

Ja, kann er. Dann bekommt er keinen gelben Zettel, sondern einen blauen (vom Kinderarzt!). Allerdings bekommt er dann auch nur Krankengeld (ich glaube, das ist soviel wie das Arbeitlosengeld=65/76% vom Netto) für diese Tage.

Gute Besserung!

Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:

  • das Kind jünger als 12 Jahre ist

  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann

  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit vorliegt und

  • kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.

Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Dauer des Anspruchs

Der Anspruch besteht je Kind für maximal zehn Arbeitstage im Jahr, je Elternteil für maximal 25 Arbeitstage bei mindestens drei Kindern.

Für alleinerziehende Eltern gilt jeweils die doppelte Zeitdauer.


http://www.akademie.de/arbeit-leben/familie-kinder-partnerschaft/tipps/familie-kinder-partnerschaft/kind-krank-eltern-krankmeldung.html

ich weiss nicht, wo du lebst, aber es gibt z.B. in Österreich die Möglichkeit, einen "Pflegeurlaub" zu nehmen. D.h., der Arzt schreibt deinem Mann eine Bestätigung aus, dass er seiner Familie gegenüber Pflegeverpflichtungen, die momentan nicht an andere zu übergeben möglich sind, hat. In Deutschland, soviel ich informiert bin, heisst das manches mal auch "Pflegezeit"

http://www.heimplatz-deutschland.de/wiki/rund-um-die-pflege/pflegeurlaub

ich glaub das geht nicht

Nein, aber er kann sich Erholungsurlaub nehmen. Wie alt sind die Kinder?

DiplIngo  28.08.2011, 15:18

Sprach jemand, der offensichtlich keine eigenen Kinder hat...

Kinder=12 Wochen Ferien AN=6 Wochen Urlaub (wenn er Glück hat)

Und dann noch mal 14 Tage für kranke Kinder???

Es heißt auch nicht umsonst "Erholungsurlaub", er soll der Erholung dienen.

Reservist  28.08.2011, 15:44
@DiplIngo

Ja, aber für die Kinderbetreuung sind die Eltern zuständig. WIE sich das anstellen ist denen überlassen.

Es ist nicht Sache des Arbeitgebers die Eltern dafür bezahlt freizustellen (was anderes ist eine Krankmeldung nicht). Die Ausnahme ist nur für relativ junge Kinder und dann auch nur begrenztes Zeitfenster. Und auch nur wenn DIE krank sind