Muss Stornokosten bezahlt werden?
Hallo, es geht um folgenden Fall: A hat ein Hotelzimmer gebucht 58 Tage vor Anreise. Nun bemerkt er 55 Tage vor Anreise, dass er das falsche Hotel gebucht hat, hat jedoch noch nichts angezahlt. Nun will das Hotel 25% der Zimmerkosten als Stornokosten, da dieses in seinen AGB verankert hat, dass zwischen 60 und 30 Tag vor Anreise bei Stornierung 25% des Preises fällig sind. Muss man dies nun bezahlen wenn man noch nichts angezahlt hat? Was ist wenn das Hotel das Hotelzimmer in dieser Zeit anderweitig doch noch vermieten kann, kann A dann das Geld zurückverlangen? Dem Hotel wäre ja kein Schaden entstanden dann.
7 Antworten
Man muss sich einfach in die Situation des Hoteliers versetzten. Möchtest Du laufend Buchungen erhalten, welche dann wie auch immer storniert werden? Möchtest Du den Aufwand der Ausbuchung und neuen Belegung kostenlos auf Dich nehmen? Wenn jeder so denken würde wie Du dann wäre mit Sicherheit jedes Hotel schnell an seinen finanziellen Grenzen und könnte den Laden dicht machen.
Um eben genau das zu vermeiden gibt es die sogenannten Stornofristen und diese sollte man dann als Gast auch berücksichtigen. Das Hotel erwirtschaftet damit keine Reichtümer sondern versucht den ungewollten Mehraufwand dadurch finanziell abzufangen.
Somit: Ja, das hast Du zu bezahlen ohne wenn und aber.
Stimmt ich kann es mir als Aussenstehender nicht vorstellen. Worin besteht denn der Riesenaufwand bei der Änderung einer Reservierung?
Stornogebühren und dann noch gestaffelt gehören nicht in das Mietrecht nach §§ 535 ff. BGB, denn mit dem Hotel wird eine Beherbergungsvertrag geschlossen, der nicht nach dem Reiserecht § 651 BGB betrachtet werden kann.
Hier hat der Vermieter, das Hotel, einen Anspruch auf die Kostenerstattung. Es sind aber alle Einsparungen und Einnahmen durch anderweitige Vermietung gegenzurechnen. Das Hotel kann keine Kostenerstattung verlangen, auch wenn es in ihren AGB's steht, wenn das Zimmer anderweitig in dem Zeitraum vermietet wurde.
Grundsätzlich ist mit der Buchung ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen. Dieser ist also zunächst einmal gültig - eine (mögliche) Anzahlung spielt hierbei keine Rolle.
Grundsätzlich kann der Vermieter hier Stornokosten verlangen. Diese müssen aber im Verhältnis angemessen sein. Kann das Zimmer (noch) anderwertig vermietet werden, entsteht hier beispielsweise kein Verdienstausfall. Hatte der Vermieter aber Personalkosten (für die Zimmerreservierung in seiner EDV, für eine mögliche Benachrichtigung über die Belegung bei der regionalen Zimmervermittlung etc.) so kann er Dir diese Kosten in Rechnung stellen.
Wenn dies in den AGB verankert ist, die A akzeptiert hat, muss er diese 25% zahlen, da er freiwillig zugestimmt hat, dass er dies tun würde, wenn jener Fall einträte.
ja muß er zahlen, denn in den agbs stehts drin und mit buchung hat er diesen zugestimmt. es spielt keine rolle, ob er was angezahlt hat oder nicht. klar entsteht dem hotel kein schaden, aber aufwand die buchung rückgängig zu machen usw.
Super Antwort! Besser hätte ich es nicht formulieren können. Es sind genau die angegebenen Punkte und Diskussionen mit den Gästen, die die Hoteliers viele Nerven, Zeit und Personal kosten. Man kann sich als Aussenstehender kaum vorstellen, wie viele Reservationen storniert und geändert werden und was das für einen immensen Verwaltungsaufwand bedeutet. Danke an jeden, der erst denkt (plant) und dann bucht. Grüsse - ein Hotelangestellter.