muss stiefvater für kinder aufkommen
Muss der Stiefvater für nicht adoptierte, minderjährige Kinder für Lebensunterhalt aufkommen? Ausser er macht es aus " Kolanz". Kennt jemand eine Seite wo man sich informieren kann? Lieben Dank
12 Antworten
Ein Stiefvater ist nicht unterhaltspflichtig für die Stiefkinder.
Er ist nur unterhaltspflichtig für seine Frau - die Mutter der Kinder.
Wenn diese vom leiblichen Vater ihrer Kinder keinen Unterhalt für die Kinder erhält, muss sie diesen ggf. selbst aufbringen - und dazu dann evt. auch einen teil des Unterhaltes verwenden, den sie von ihrem Ehemann (dem Stiefvater) erhält.
Hat er die Kinder adoptiert, dann sind sie vor dem Gesetz wie leibliche Kinder zu behandeln.
Das bedeutet, ja er ist unterhaltsverpflichtet und die Kinder erben z.B. auch.
Genau lesen bitte! es geht um nicht adoptierte u. Stiefkinder!
...hat er aber nicht...
Danke dir!
Also Unterhalt muss er nicht zahlen. Lebt ihr aber in einem Haushalt und du hast keine Einkommen und bekommst beispielsweise ALG II dann wird sein Einkommen auf den Haushalt angerechnet und er muss auch mit für die Kinder aufkommen, zumindest für Essen und den täglichen Lebensbedarf. Er kann sich also nicht damit rausreden das es nicht seine Kinder sind. In dem Fall handelt es sich ja um eine Bedarfsgemeinschaft zu der dann auch die Kinder zählen. Leben die Kinder NICHT mit im Haushalt sieht die Sache anders aus.
Wenn es um Lebensmittel/Kleidung/Waren des tägl. Bedarfs geht ja, sofern er mit den Kindern unter einem Dach lebt. Falls Du meinst das er Unterhalt zahlen muss, nein.
Das stimmt nicht.
Denn Lebensmittel, Kleidung, Mietanteil....zählen zum Unterhalt der Kinder - und für diesen muss der leibliche Vater der Kinder zahlen.
Wenn er das nicht tut, muss die Mutter der Kinder selbst für deren Unterhalt aufkommen.
Sollte auch sie selbst nicht in der Lage dazu sein, so müsste sie ggf. einen Teil des Unterhaltes verwenden, der ihr von ihrem Ehemann ggf. zusteht, wenn dieser ausreichend verdient.
Ja es geht um Kleidung, Lebensmittel.
Er muss...
Ich habe es in der Familie miterlebt: der leibliche Vater war nicht in der Lage, den Unterhalt für seine Kinder aufzubringen. Das Jugendamt hat keinen Unterhaltsvorschuß gezahlt, weil der Stiefvater ein ausreichendes Einkommen hatte...
Rein formal gibt es keine Unterhaltsverpflichtung. Aber der Stiefvater wird eben doch in die Pflicht genommen, für Kinder, mit denen er im selben Haushalt lebt.
Wenn die Kinder mal ausgezogen sind, sieht das wieder anders aus.
Dann ist das unzulässig. Das Einkommen eines neuen Partners darf keinen Einfluss auf die Unterhaltsansprüche eines Kindes aus einer früheren Beziehung haben.
Die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen seinen leiblichen Vater bleiben natürlich bestehen. Aber wenn der leibliche Vater nicht zahlt (warum auch immer), tritt das Jugendamt nicht ein, wenn der soziale Vater ein ausreichendes Einkommen hat. So ist das nun mal.
Und nicht immer sind Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den leiblichen Vater ja auch durchsetzbar. Was hilft es, wenn ein Anspruch besteht, der Vater aber nun mal einfach nicht zahlen kann (weil er z.B. aus gesundheitlichen Gründen kein Einkommen mehr hat...)?
Das gilt aber nicht grundsätzlich. Nur wenn die Mutter mit dem neuen Partner verheiratet ist, verfällt ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Er muss...
Nein.
Der Stiefvater ist nicht zum Unterhalt für die Stiefkinder verpflichtet, wohl aber ggf. für den seiner Ehefrau.
Wenn der leibliche Vater nicht in der Lage ist, den Unterhalt für die Kinder aufzubringen, muss deren Mutter für den Unterhalt sorgen.
Entweder durch eigene Arbeit - oder sie verlangt den ihr von ihrem Ehemann möglicherweise zustehenden Unterhalt und setzt diesen für ihre Kinder ein.
... was in der Praxis beim Zusammenleben auf's selbe hinausläuft...
Ne sind nicht adoptiert, wie ich auch schon oben geschrieben habe.