Muss sich ein Polizist in Uniform mir gegenüber verifizieren?
Wenn ein Polizist, der eine Uniform trägt in irgendeiner Weise mit mir interagiert, z.B. meinen Personalausweis fordert oder mich auffordert zu gehen o.ä. habe ich dann nicht das Recht nach dem Dienstausweis des Polizisten zu fragen? Theoretisch kann die Uniform nur eine Verkleidung sein, oder gilt die Uniform direkt als "Ausweis" des Polizisten?
10 Antworten
Die genauen Regelungen unterscheiden sich z.T. je nach Bundesland. Die jeweiligen Innenministerien regeln die Details per Erlass (für Hessen: Erl. HmdI v. 30.11.1999 - III B 14 - 8 b 02, StAnz. 51/99 S. 3723)
Polizeibeamte in zivil haben sich grds. auszuweisen bevor sie eine polizeiliche Maßnahme treffen, sofern es die konkrete Situation zulässt.
Polizeibeamte in Dienstkleidung (Uniform, mit dem entsprechenden Wappen auf dem linken Ärmel), die somit als Angehörige des polizeilichen Vollzugsdienstes erkennbar sind, müssen sich nicht mit dem Dienstausweis ausweisen!
Wird eine Polizeibeamter bei einer dienstlichen Tätigkeit von einem betroffenen Bürger nach seinen Personalien (Name, Amtsbezeichnung/Dienstgrad und Dienststelle) gefragt, so sind diese anzugeben. Dieser Verpflichtung kann sie oder er auch durch Aushändigung ihrer oder seiner Namenskarte entsprechen. Diese Daten reichen aus, um den Beamten (z.B. bei einer Beschwerde) eindeutig zu identifizieren.
@stealther
Nein eben nicht!
Per Erlass (Ausweispflicht der Polizeivollzugsbe-amtinnen und Polizeivollzugspolizei-beamten und Nennung des Namens) ist folgendes geregelt:
Die Polizeibeamtin oder der Polizeibeamte muss bei der Amtsausübung durch ihre oder seine Dienstkleidung als Angehörige oder Angehöriger des polizeilichen Vollzugsdienstes erkennbar sein oder sich durch Dienstausweis oder Dienstmarke ausweisen können.
Wird eine Polizeivollzugsbeamtin oder ein Polizeivollzugsbeamter bei einer dienstlichen Tätigkeit von einem betroffenen Bürger nach ihren oder seinen Personalien (Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle) gefragt, so hat sie oder er diese deutlich vernehmbar anzugeben.
Eine Ausweispflicht besteht nur für Polizeibeamte, die bei Amtsausübung nicht durch ihre Dienstkleidung als Angehörige des polizeilichen Vollzugsdienstes erkennbar sind.
Uniform (mit dem entsprechenden Wappen auf dem linken Ärmel) ist ausreichend!!
da ost ma in den verschiedenen bundesländern unterschiedlicher auffassung. hier in BW muss der polizeibeamte auf verlangen senen dienstausweis vorzeigen, in NRW ist man der ansicht, das die uniform ausreicht. da das polizeigesetz eben in den bundesländern verschieden ist, gibt es da auch verschieden vorschriften dazu, müsste man also immer wieder im jeweils gültigen PolG nachgucken. bei beamten in zivil oder bei kripobematen ist es aber fast überll gleich, die haben sich auszuweisen. aber in uniform alles verschieden.
Nein, die uniform reicht aus, um ihn als polizisten aus zu weisen. ...leider
pRiot: das stimmt nicht! wenn z.b. die polizei an deiner tür klingelt und einlass in deine wohnung verlangt, um über irgendwas eine befragung durchzuführen, so hast du das recht,. dir den dienstausweis zeigen zu lassen bzw. die dienstnummer zu erfragen, damit du per tel. die dienststelle anrufen kannst, um sicherzugehen, dass du nicht betrüger mit uniform vom kostümverleih in deine wohnung lässt! verweigert die polizei, sich auszuweisen, musst du sie auch nicht reinlassen oder mit denen reden!
Die Polizei hat, solange keine Gefahr im Verzug ist, überhaupot nicht dad Recht meine Wohnung zu betreten! Dieses Recht stellt der Staatsanwalt oder der Richter in Form eines Durchsuchungsbefehls aus. Den darfst du dann sehen und du darfst während einer Durchsuchung deiner Wohnung(denn aus anderen Gründen verlangen Polizisten nicht zutritt zur Wohnung) den Namen des Beamten erfahren, der die Aktion leitet.
Also nochmal: klingelt irgendwer bei dir, egal ob Politist oder nicht: ohne richterlichen Beschluss kommt niemand da legal rein, wenn du es nicht willst.
Normalerweise wird sich der Polizist mit Name und Dienststelle vorstellen ... wenn die Zeit ist ... und auf Aufforderung wird er dir auch gern sein Dienstausweis zeigen ... ist keine Zeit (wie bei einer Schlägerei) kannst du das später nachfordern ....
Benimm dich und du hast kein Grund danach zu fragen!
Wenn er die Zeit und Ruhe hat, muss er dir den Ausweis sofort auf Aufforderung zeigen. Wenn er dich aus einer Massenschlägerei greift, hat er Zeit, sich erst auszuweisen, wenn keine Gefahr der Eskalation mehr besteht,
Ganz sicher ist ein POL-Beamter verpflichtet, sich mit seinem Dienstausweis zu legitimieren, auch wenn dieser in Uniform ist, seine Dienstkleidung trägt. Erkundige dich mal beim PPWH, die werden es dir sicher bestätigen.