Muss mein Vermieter die Kosten für die Telefonleitung übernehmen?
Wir haben im Juni diesen Jahres eine schöne Wohnung angemietet. Mit Antennenanschluss, Telefonbuchse, etc. Da wir alle Handy-Nutzer und selten daheim sind, haben wir bis jetzt vom vorhandenen Telefonanschluss keinen Gebrauch gemacht. Nun haben wir bei einem Internet-Provider einen Internet-Zugang geordert. Es wurde ein Technikertermin vereinbart, an dem die Leitung freigeschaltet werden sollte. Der Techniker (Telekom) erschien, überprüfte die Leitung mt dem Ergebnis, dass die "tot" ist. Nach seiner Aussage müsste in Elektriker eine neue Telefonleitung zum Hauptverteiler legen, was mit Kosten verbunden ist. Nun meine Frage: Muss der Vermieter (Hausbesitzer) diese Kosten tragen oder wir?
Freue mich auf Eure Antworten ... Grüße Ser Majestic
21 Antworten
wenn die Leitung schon da war ist sie bestandteil des MIetvertrages und der Vermieter ist dafür verantwortlich. Er hat sicherzustellen das die Leitung funktionert und muss somit für die Reparatur aufkommen.
Du legst ja auch nicht selbs Wasserleitungen weil die zwar da sind aber nicht funktionieren oder Stromleitungen etc. Telefonanschlus gehört heutzutage zur Grundausstattung und wenn schon dagewesen muss die auch funktionieren. Es sei denn im Mietvertrag steht ausdrücklich das du dafür verantwortlich bist.
Für den Hauptanschluß ist der Vermieter zuständig. Wenn im Mietvertrag ein Telefonanschluß garantiert wurde, dann muß die Kosten der Vermieter übernehmen. Allerdings dürft ihr das nicht beauftragen. Das darf alleine der Vermieter
Das geht den Hausbesitzer nichts an, ihr müßt das zahlen.
Telefon- und insbesondere Internetleitungen, die bestellt werden, muß man selbst zahlen.
Es sei denn, im Mietvertrag steht, daß die (funktionierende) Leitung in der Miete mit drin ist.
Dann muß der Vermieter auch nichts bezahlen.
somit wäre es beantwortet
"Mit Gewalt recht behalten wollen" kann verdammt ins Auge gehen und teurer werden, als so nen Anschluß zu bezahlen.
Laß es lieber nicht drauf ankommen. ;-)
sobald du in einer neuen wohnung den anschluß freischalten lässt, musst du es selber bezahlen
wer lesen kann ist klar im Vorteil, da steht ausdrücklich "nicht" ;-)
hier geht es nicht ums Freischalten, sondern dass keine Leitung da ist
die ist aber da. nur tot
Dieses Problem hatten wir auch bereits, da du die Leitung nutzen möchtest, wirst du die Kosten tragen müssen.
Wenn das im Mietvertrag steht, ist Vermieter zuständig
sowas steht normalerweise nie im mietvertrag drin