Muss man wenn man die Theorieprüfung nicht besteht nachsitzen?
Hallo,
ich bin bei der Theorieprüfung (Klasse B) durchgefallen. Mein Fahrlehrer meinte nun, ich müsste 5 Theoriestunden (egal welche) nachsitzen, sonst könnte ich nicht an der Nachprüfung teilnehmen und müsste sie trotzdem bezahlen. Andere meinten so eine Regelung gäbe es nicht und bei Google fand ich auch nichts passendes.
Also ist es wirklich so, dass man bei fehlgeschlagener Theorieprüfung 5 Stunden nachsitzen muss? Oder macht das nur meine Fahrschule so?
MfG Judo
5 Antworten
Ganz sinnlos ist das nachsitzen ja nicht. Und wenn sie dir für die zusätzlichen Theoriestunden nicht noch was extra verrechnen, dann würde ich an deiner Stelle da einfach hin gehen.
Aber generell bei solchen Fragen macht es immer Sinn, die AGBs der jeweiligen Schule durchzulesen. Was in einer Schule Standard ist, muss in einer anderen nicht gelten.
Wen man Durchgefallen ist sollte man unbedingt weiter den Unterricht weiter besuchen den umsonst ist man ja da nicht durchgefallen das hat schon seien Grund zu wenig Wissen .
Wichtig ist jedoch, dass die Wiederholung der Theoretischen Prüfung binnen eines Jahres nach Antragsbestätigung durch die Führerscheinbehörde erfolgt.
Solch eine Regelung ist mir nicht bekannt. Deine Fahrschule kann dies jedoch so handhaben um die Chance für eine bestandene Prüfung zu erhöhen. Die wollen auch nur gute Quoten vorzeigen können.
Du musst nicht eine einzige Theoriestunde "nachsitzen" bei nicht Bestehen der Theoriepfrüfung. Nach 2 Wochen glaube ich kannst du ganz einfach an der nächsten Prüfung teilnehmen wenn du das Geld bezahlst.
Da hast du Recht, der Fahrlehrer muss einen anmelden. Aber es ist jedoch ziemlich unlogisch ihn zu Theoriestunden zu verdonnern, da er durch die bereitgestellte Handy App seine Prüfungsvorbereitungen abschließt.
Ja und nein ;-)
Wenn einer wirklich damit lernen kann, dann kann das gutgehen. Viele beantworten aber einfach nur stumpf die Fragen, ohne wirklich zu wissen und vor allem zu verstehen, was sie da tun.
Unterricht und echte Ausbildung in der Fahrschule sind allemal sinnvoller als stumpf Fragen auf dem Handy zu beantworten.
Ich denke, dass auch dies genau das Ziel des Fahrlehrers ist, damit er nicht noch einmal durchfällt.
Gruß Michael
Und das hat auch nicht der Fahrlehrer zu entscheiden, da die Prüfung beim TüV stattfindet!
Und wer darf den Prüfling beim TÜV anmelden? Das macht die Fahrschule und nicht der Prüfling - also entscheidet das ausschließlich der Fahrlehrer!
In der FeV gibt es eine solche Bedingung nicht. Ich persönlich kenne auch keine Fahrschule, die das so handhabt. Da will wohl jemand zusätzlich Geld damit machen.
Die theoretische Ausbildung ist mit der Grundgebühr abgegolten und man kann auch nach den Pflichtstunden noch so viel Unterricht nehmen, wie man will.
Im "Normalfall" gilt das auch dann, wenn man wie hier die Prüfung nicht bestanden hat.
Somit will da niemand zusätzlich Geld machen.
Gruß Michael
Müssen muss man nicht, das stimmt.
Dann müssen wir aber hier in zwei Wochen die Frage lesen:
"Ich bin zum zweiten Mal durch die theoretische Prüfung gefallen, was nun?"
Und "ganz einfach" kann man auch nicht wieder teilnehmen. Wie bei der ersten muss die Fahrschule einen dafür anmelden.
Und NUR der Fahrlehrer hat das zu entscheiden, sonst niemand.
Gruß Michael