Muss man sich bei einer Folgekrankenmeldung immer wieder neu telefonisch beim Arbeitgeber Melden?

2 Antworten

Du musst dem AG auch bei einer Folgekrankmeldung rechtzeitig Bescheid geben, damit dieser entsprechend planen kann - und das möglichst vor dem Beginn der nächsten Schicht nach der vorangegangenen Meldung, spätestens aber zum Beginn von dieser.

Da die Krankmeldung via Post ein paar Tage braucht, wird das zeitlich meist nicht passen. Deshalb sollte man da dann nochmal anrufen oder mailen, damit man nicht erstmal einen oder zwei Tage unentschuldigt fehlt, bevor die AU eintrifft. Hast du sie aber zeitnah eingereicht, sollte das passen und mehr ist meist nicht nötig.

Man sollte sich schon beim Chef melden und ihm sagen, wie lange man ausfällt. Der muss ja schließlich Planen und für Ersatz sorgen.

Mein Chef würde es nicht akzeptieren, wenn ich mich nicht persönlich melde und Bescheid gebe.

Familiengerd  19.05.2022, 17:21

Kein Arbeitnehmer muss sich dafür "persönlich" melden.

Munga01  19.05.2022, 17:22
@Familiengerd

Es wird aber manchmal erwartet.

Mirellamia 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 17:24
@Familiengerd

Danke für deine Antwort

Familiengerd  19.05.2022, 17:54
@Munga01

Kein Arbeitgeber hat diesbezüglich Anspruch darauf, etwas erwarten zu können - ganz abgesehen davon, dass eine persönliche Meldung oft/unter Umständen überhaupt nicht möglich ist.

Wicht123532  19.05.2022, 22:20
@Familiengerd

jeder kann doch telefonieren oder auch eine Mail schreiben.

Familiengerd  20.05.2022, 08:23
@Wicht123532

Schon einmal daran gedacht, dass es Umstände geben kann, die das nicht ermöglichen - schwere Erkrankung, Unfall, technische oder sonstige Hindernisse?

Vor allem aber: Es muss nun einmal nicht persönlich geschehen!

Wicht123532  20.05.2022, 08:58
@Familiengerd

Klar kann es Umstände geben, dass man nicht persönlich realgieren kann.

Aber wenn ich zum Arzt gehen kann, dann bin ich nicht so schwer erkrankt, dass ich nicht persönlich eine Meldung an meinen Arbeitgeber abgeben kann.

Eine erneute Krankmeldung(Verlängerung) muss nahtlos beim Arbeitgeber sein, sonst kann dieser ja auch keine Personalplanung machen. Da kann keine Meldung erst 2 Tage nach auslaufen der letzten Krankmeldung auf den Schreibtisch flattern.

Familiengerd  20.05.2022, 11:40
@Wicht123532
Aber wenn ich zum Arzt gehen kann, dann [...].

Das spielt keine Rolle. Es gibt keine Verpflichtung - und auch keine Notwendigkeit!! -, sich persönlich zu melden.

Eine erneute Krankmeldung (Verlängerung) muss nahtlos [...].

Erstens hat das keiner bestritten, zweitens hat das mit der Frage der "persönlichen" Meldung überhaupt nichts zu tun.

Wicht123532  20.05.2022, 11:42
@Familiengerd

Eine schriftliche Krankschreibung ist immer erst mind. einen Tag später beim Arbeitgeber. Deshalb, einfach eine kurze Mail, "ich bin weiterhin krank". Das kann jeder erledigen.

Familiengerd  20.05.2022, 11:57
@Wicht123532

Auweia ... 🙄

Irgendwie "schnallst" Du es wohl nicht!

Egal, wie die Krankmeldung vorgenommen wird (telefonisch, elektronisch): es muss nicht persönlich, sondern kann auch über eine andere Person geschehen!

Das kann jeder erledigen.

Wenn die Art der Erkrankung das zulässt; aber es spielt keine Rolle, wer dem Arbeitgeber die Krankmeldung mitteilt!

Jetzt endlich verstanden??

Wicht123532  20.05.2022, 16:14
@Familiengerd

Auch über deine Dritte Person ist es persönlich von dieser.

Eine erneute Krankmeldung muss immer nahtlos sein. Schriftlich kann es dann nachgereicht werden.

Familiengerd  20.05.2022, 18:23
@Wicht123532

Ich fasse es nicht! Willst Du mich verarschen?

Wenn hier von "Arbeitnehmer" und "persönlich" die Rede ist, dann ist gemeint, dass der Arbeitnehmer selbst - also persönlich und nicht über einen Dritten - sich krankzumelden habe (was er aber nicht muss)!

Eine erneute Krankmeldung muss [...].

Das hat doch überhaupt nichts mit der Frage "persönlich oder nicht" zu tun!!