Muss man in Gaststätten bar zahlen (Feier) oder hat man als Gast auch ein Recht auf Überweisung?
Wir hatten eine Feierlichkeit. Im Vorfeld gab es eine mündliche Vereinbarung, was wir wollen und was die Gaststätte für Preise hat. Wir haben nichts unterschrieben! Nun erhielten wir nach der Feier die Rechnung (handschriftlich, ohne Stempel, auf einem Werbeblockblatt einer Versicherung oder so), die uns nicht angemessen erschien. Es waren Dinge berechnet, die wir im Vorfeld nicht besprochen hatten (wir hatten eine selektive Getränkekarte, trotzdem wurden andere Getränke bestellt) und Mengenangaben waren falsch (z.B. steht da 6 Sektflaschen, bestellt haben wir 33 Gläser à 0,1ml). Außerdem war das Büffet nicht ausreichend. Viele Salate waren alle, noch eh jeder etwas davon bekommen hat... Auch der Service war mangelhaft. Unsere Gäste haben sich "selbst bewirtet" und abgeräumt, während die Bedienung rauchte. Wir wollen also nur einen Teil zahlen, dies wurde vor Ort abgelehnt und gesagt, die Chefin rufe uns am nächsten Tag an, was sie auch tat und mit Anzeige drohte, da wir nach dem Kommentar der Bedienung ohne Anzahlung gingen. War das falsch? Nun erhielten wir eine neue Rechnung, noch teurer! Angeblich habe man sich verrechnet. In der alten Rechnung ist die MWSt inklusive, in der neuen wird sie dazu gerechnet!!! Es fehlt jedoch eine Bankverbindung (neue Rechnung wieder nur handschriftlich!), so kann ich nix überweisen.
Was nun? Ich will da nicht nochmal persönlich hin!
9 Antworten
Meines Wissens müssen in Deutschland Gastronomen immer eine Computer-Rechnung machen. Grundsätzlich gilt: jede Leistung muss nach vorheriger Absprache berechnet werden und die Bezahlung kann wegen Mängeln zumindest teilweise zurück behalten werden. Man sollte allerdings den grundsätzlichen Zahlungswillen nie in Zweifel ziehen, denn ansonsten berechtigt das zur Klage und die Kosten muss der Zahlungsunwillige begleichen. Es wäre also ratsam, die Zahlung, zu der man bereit ist, zu bezahlen. Dann kann der andere noch wegen dem Rest klagen, wenn er deswegen aber verliert, zahlt er die Kosten. Wenn er nur zum Teil verliert, einen Teil aber bekommt, dann teilt man die Kosten.
Wegen nicht gültiger Rechnung kann man wahrscheinlich die Bezahlung zunächst ganz ablehnen.
Irgend eine Straftat, die zur Anzeige berechtigt sehe ich nicht, wenn die Adresse bekannt ist.
Diesen Zustand SCHRIFTLICH (am besten mit Briefeinwurf unter Zeugen oder Einschreiben) festhalten und Zahlungswillen bekunden mit Angabe der Höhe) Kontodaten und ordentliche Rechnung gemäß Finanzamt-Vorgaben zur Bedingung machen (kann auch über die verlangte Höhe sein). Verhandlungsbereitschaft anzeigen. Nur Materialwert ist sicherlich zu wenig. Die Anzahl der Getränke ist ja wohl bekannt. Getrunkenes muss mangels vorheriger schriftliche Vereinbarung wohl nach Preisliste und tatsächlichem Aufkommen bezahlt werden. Speisen könnte man auf die Portionenzahl reduzieren, die man für geliefert/verspeist hält. Bediengeld ist vermutlich mit nicht mehr als 15% anzusetzen. Und davon kann man dann wieder nur einen Teil abziehen, wegen schlechter / nicht verfügbarer Bedienung.
Getränke nach Preisliste bedeutet also doch den Gaststättenpreis? Hier ist doch aber auch der Servicepreis mit enthalten, oder? ich sprech jetzt mal mit Zahlen: erste Rechnung: 712,50€, zweite Rechnung 850€ (mit dem Hinweis, man habe sich mit der MWSt. verrechnet; diese hat man dann auf einmal auf die 712,50€ dazu gerechnet; in den Einzelposten auf der Rechnung sind aber die Preise aufgelistet, die die Gaststätte in der Karte stehen hat und die wir im Vorfeld - mündlich - besprochen haben, von denen wir also annahmen, sie sind Bruttopreise... wer macht schon ein Nettoangebot an Privatkunden?). Ich würde nicht mehr als 500€ zahlen wollen...
Also Getränke nach Preisliste bedeutet mit Servicepreis. Der Service kann natürlich in Frage gestellt und ggf. gemindert werden. Preislisten sind immer inkl. MwSt. zu verstehen, ausser sie war an einen Gewerbetreibenden gerichtet. Auf den Preis der Speisekarte also einfach die MwSt. draufzurechnen ist ganz sicher nicht zulässig. Aber ob man von 712,50 auf 500 runter kommt ist natürlich fraglich, ausser man kann jetzt noch beweisen, dass z.B. statt 15 Portionen nur genug für 10 Leute da war. Dann kann man natürlich beim Essensteil nochmal reduzieren. Ich finde aber, dass 500,- von 712,- nicht weit entfernt ist, da sollte man sich doch einigen können oder? Die MwSt.-Draufrechnung kann der Wirt jedenfalls vergessen, wenn die Preise gemäß Angebot bzw. Speisekarte sind. Die musste drin sein.
Es ist doch nicht richtig nur den Einkaufswert zu bezahlen,der Wirt hatte doch auch noch andere Ausgaben,also man sollte bezahlen und dann anfechten,wie gesagt wenn am ende eine Flasche Sekt zuviel rauskommt ist nicht schön aber am Essen kann jeder selbst kalkulieren,dass heisst Wareneinsatz mal 2 oder 2,5 oder 3,dass kann jeder für sich entscheiden,aber wenn ich sage es sind 40 Leute und ich biete an pro Person 13 € dann muß ich schondie 520 € einhalten,bin ich dann als Kunde unzufrieden werde ich das nächste mal nicht wieder in dem Haus feiern!
Gruß Cosel
Naja, wenn ich sage 40 Leute und das Essen reicht (objektiv) nur für 20, dann kann man schon auch über die Summe diskutieren.
Aber auf keinen Fall bezahlen und dann anfechten! Bezahlung ist als konkludentes Handeln, also als Willenserklärung des Einverständnisses zu sehen.
Wenn, dann nur unter Vorbehalt zahlen.
Nachtrag: mit einer Anzeige zu drohen würden viele Juristen als Erpressung bzw. Nötigung auslegen. Entweder man zeigt an oder nicht. Damit drohen darf man nicht. Und Bezahlung per Überweisung würde ich dringendst empfehlen, wegen der Belegkraft. Ausserdem klingt "handgeschriebene Rechnung" und "nur in Bar" irgendwie, als würde man gerne keine Belege hinterlassen fürs Finanzamt oder so.
Das hängt stark davon ab, was ihr vorher vereinbart habt und vor allem was schriftlich festgehalten wurde. Ohne vorherige schriftliche Vereinbarung wird es ein ziemliches rumgehänge, da ja sicher beide Seiten unterschiedliches Verständnis bzw. Interessen haben.
Was sicherlich kein Kürzungsgrund ist, ist der Service, der wird mit Sicherheit nicht vorher besprochen worden sein und welcher Standard und welche Häufigkeit "korrekt" ist, ist hier sicher schwer festzulegen. Die geringe Menge an Essen, hängt ebenso davon ab, was vereinbart wurde.
Es wurden unsere Wünsche und deren Preise schriftlich festgehalten, von uns aber nicht unterschrieben, wir haben vom Protokoll aber auch keine Kopie. Wenn man super unzufrieden mit dem Service ist, muss ma doch das recht haben, da was kürzen zu können!? Einige Dinge müssen doch standard sein, oder? Vereinbart wurden 35 Portionen (es wurde gegrillt). Wir haben Reste von Fleisch und Brot mitbekommen, Salat war schon recht zeitig rar, die Mehrheit der Salate wurden gar nicht aufgefüllt, nur 2. Mitbekommen haben wir gar nichts, obwohl vom Kartoffelsalat Reste weggeräumt wurden. Wir sahen dann das Personal Kartoffelsalat mit Grillzeugs essen. Es wird natürlich bestritten, dass es unsere Reste waren - können wir auch nicht beweisen...
Da liegt ja das Problem. Wenn nicht genau festgehalten wird, welche mengen zu liefern sind, kannst du das auch nicht reklamieren. Und stell dir vor, jeder Gast sagt.. die Kellnerin war nicht nett, daher kürze ich das Geld.. das wäre krass, insofern räume ich dir hier wenig chancen ein.
Ihr könnt natürlich darauf pochen, dass ihr nur die vereinbarten Preise zahlt. Wenn nicht explizit darauf hingewiesen wurde, kannst du als Kunde (guter Glauben) auch davon ausgehen, dass das die Endpreise sind und die MwSt. enthalten ist.
Streng genommen müsste man prüfen, ob überhaupt ein Kaufvertrag zustandegekommen ist, da ihr nicht unterzeichnet habt. Allerdings kann man davon ausgehen, dass durch das kongludente Handeln eurerseits, das Angebot akzeptiert wurde. Wenn ihr eindeutig beweisen könnt, dass das Essen zu wenig war (hier reicht nicht, ich meine das es so war etc.) dann könnt ihr entsprechend die Rechnung kürzen. Zahlung der Summe aber nur gegen eine eindeutige, computergestütze Kassenrechnung mit Ausweis der MwSt., Steuernummer etc.
wir haben Fotos vom Buffet. Zudem hatten wir mündlich die sererate Getränkekarte besprochen. Dazu hatte ich selbst eine gebastelt, wo die verfügbaren und zuvor besprochenen Getränke drauf standen und habe diese der Gaststätte vor der Feier zukommen lassen. Dann haben sie aber doch auch andere Dinge serviert. Auf Nachfrage sagte die Serviererin es sei ihr unangenehm gewesen, den Gästen zu sagen, dass sie das nicht haben könnten... Nachfrage bei den Gästen ergab, dass diese auch was anderes getrunken hätten, wenn sie auf die Karte aufmerksam gemacht worden wären.
Zahlen und nie wieder hin gehen ebenso nicht weiter empfehlen sondern ruhig öffentlich kundgeben das man mit dem und dem nicht zufrieden war,mehr wird rechtlich nicht gehen,die Wirtschaft schneidet sich doch da selbst ins Fleisch,Zufriedenheit spricht sich rum,ebenso Unzufriedenheit!
Gruß cosel
Hi,ich bin Gastronom und ich bin nicht verpflichtet eine Rechnung per C omputer zu machen! Hier werden wieder so schnell Sterne verteilt und nicht mal alle Meinungen Abgewartet! Wenn jemand die Rechnung anzweifelt muß ich sie offen legen! Man kann den Sekt angehen,denn 7 Glas aus einer Flasche,dass wären 5 Flaschen,also die 5 angerissen,aber das ESSEN wird eine Streitsache die kein Ende nimmt und wer dann gewinnt steht in den Sternen! Im Prinzip rechnet man Wareneinsatz mal drei,aber da gibt es keine feste Größe,was er mit dir ausgemacht hat ist die eine Sache was er dann verlangt ist wieder seine Sache ist er zu teuer wird keiner mehr zu ihm gehen,aber er kann frei entscheiden! Ich denke mal du wirst nicht umher kommen und wirst bezahlen,aber eins wird auch feststehen,du wirst da nicht mehr hingehen und sowas spricht sich rum und er wird nicht mehr lange Überleben!
Gruß Cosel
ich habe jetzt Widerspruch gegen die Rechnung eingereicht und angeboten, einen Teil sofort, bei Bekanntgabe der Bankverbindung, zu überweisen. Über den anderen Teil bin ich bereit zu verhandeln (noch hoffe ich, dass die Wirtschaft etwas einlenkt - die Chefin hat selbst zugegeben, dass der Service nicht 1a war... naja, aber nach der zweiten Rechnung mit der doppelten Mehrwertsteuer und damit einem noch höheren Endpreis - 850€ - sollte ich vielleicht aufgeben zu hoffen...). Was, wenn sie auf die 850€ nun besteht, statt 712,50€, wie in der ersten Rechnung? Was, wenn sie wieder nicht die Bankverbindung bekannt geben? Ich möchte da wirklich nicht noch einmal hingehen (vielleicht kann man verstehen, warum?!)
Die Gaststätte muß sich auch an Vorabsprachen halten.Wenn der Sekt glasweise bestellt wurde,so sollte er auch so abgerechnet werden.Doch verstehe ich die Gaststätte nicht,denn 7 Gläser sind meist teurer als der Flaschenpreis.Doch,ob eine Rechnung handschriftlich oder per Computerkasse erstellt wurde,ist dabei nicht wichtig-Hauptsache ist,sie ist richtig! Auf die Rechnung gehört:Datum,Anlaß,richtige Mengenangaben mit Preis und Anzahl,Summe und anteilige Mwst.,Datum und Unterschrift. Tschüß
die erste Rechnung, die ich persönlich bekommen habe, ist handschriftlich auf einem Werbeblock geschrieben. Zuerst steht das, was getrunken wurde, dann ist dahinter eine Strichliste, dann steht der Einzelpreis (der, der auch in der Karte steht) und dann hinten die Summe. Unten ist alles zusammen gerechnet, darunter steht die Mehrwertsteuer. Es gibt keinen Stempel der Gaststätte, keine Unterschrift, kein Ansprechpartner. Die zweite Rechnung, die mir auf Bitten um Korrektur der falschen Posten postalisch zugesendet wurde, ist eine Kopie von einer ebenfalls handschriftlichen Rechnung (nicht von der, die ich habe, aber ähnlich). Darauf stehen die Posten mit Strichliste, aber ohne Einzelpreis, nur die Gesamtsumme der einzelnen Posten. Korrigiert wurde nix (also keine Posten rausgenommen), dafür ist die Mehrwertsteuer, die unter der zusammengerechneten Summe steht, anders, als auf der erste Rechnung. Nur, dass die Gesamtsumme nun die Summe von der ersten Rechnung plus die neu berechnete Mehrwertsteuer ist. Auf dieser Kopie ist ein Stempel, keine Unterschrift und keine Bankverbindung. Dazu gibt es ein handschriftliches Schreiben, wo mir mitgeteilt wird, dass man sich bei der MWSt verrechnet habe. Ih solle den Betrag innerhalb von 3 Tagen bar zahlen sonst drohen rechtliche Konsequenzen. Hier liegt doch aber nahe, dass man 2mal die MWSt kassieren möchte... Das ist doch Betrug, oder? Schließlich kostet ein Bier doch 3€ laut Karte (inkl. MWSt) und nicht 3€+MWSt, oder? Hab ich ein Recht auf Überweisung oder muss ich da echt nochmal hin und (egal wieviel) bar zahlen?
Du mußt nicht in bar zahlen und kannst auch einen Bewirtungsbeleg verlangen,da steht auch die Kontonummer drin,wenn der halbe Liter für drei Euro in der Karte steht dann brauchst du auch nur die drei Euro bezahlen und nicht nochmal Märchensteuer,es sei denn die Preise stehen in der Getränkekarte ohne Märchensteuer!
Gruß Cosel
Also, icn bin seit 26 Jahren selbständige Gastronomin mit vielen Feierlichkeiten und muß mich hier unbedingt zu Wort melden. In der Gastronomie ist es ÜBLICH, daß Feierlichkeiten in BAR entrichtet werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Wir haben sehr viele Veranstaltungen bei denen die Gäste am nächsten Tag kommen und das Geld bringen. Sehr viele Geschäftsabläufe werden in der Gastronomie in bar entrichtet, vor allem das Personal bekommt bei uns in der Region sein Geld in bar. Allerdings sollte heutzutage jeder Gastronom eine Registrierkasse haben !!! Dies ist hier wirklich zu bemängeln.Ein Preisabzug aufgrund Unzufriedenheit ist nicht zulässig. Außerdem ist es Sache des GASTGEBERS, darauf hinzuweisen, daß nur bestimmte Getränke bestellt werden dürfen. Bei Sekt in Flaschenpreis kommt man immer günstiger weg als Glasweise. Und - wer zu spät kommt : hat Pech gehabt wenn nicht mehr alles am Büffet vorhanden ist. Ein Recht auf übrig gebliebene Speisen mit nach Hause nehmen, gibt es auch nicht, geschieht nur auf Kulanz, was wir meistens machen. Bei uns wird immer ausreichend gekocht und gerichtet und pro Person abgerechnet, wie gesagt, Kulanz ist natürlich gastfreundlich und kundenbindend. Um die Sache aus der Welt zu schaffen würde ich die Rechnung ohne Trinkgeld bezahlen und eben nie wieder dortin gehen wenn alles so schlecht war - habt Ihr denn dort nicht mal Probe gegessen??
Die Gaststätte (Gartenvereinsgaststätte) hatte immer einen guten Ruf und man konnte dort schön feiern. Nun ist letztes Jahr der Eigentümer gestorben. Neuer Eigentümer ist ein Inder (?), dessen Frau eine Pizzeria hat (mit ihr spreche ich immer, der Chef versteht leider nix). Wir dachten halt, alles wird so fort geführt, wie gehabt... naja, die Location ist die selbe (die hat uns auch gereizt), aber der Service... naja... Wir haben zur Probe gegessen, aber da waren wir auch nur zu viert (sonst keine Gäste). Mit 35 Leuten schienen die sichtlich überfordert (unsere Gäste haben teilweise selbt mit gegrillt und abgeräumt, damit es voran geht), das konnten wir vorher nicht testen. Leider...
ich bin bereit einen Teil (zunächst den Einkaufswert der Waren) zu begleichen. Vor Ort wurde es abgelehnt (entweder alles oder nix), also gingen wir heim. Nun möchte ich gern was überweisen, habe aber erneut keine Bankverbindung bekommen.