muß man freiwillig fingerabdrücke bei der polizei abgeben?
15 Antworten
Die Entnahme von Fingerabdrücken sind Standards der erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß 81 b Strafprozessordnung. Dort ist nicht nur von Fingerabdrücken die Rede, sondern auch von "anderen Maßnahmen". Der Gesetzgeber, der Rechtsfolgen (konkret:Entnahme Fingerabdruck) genau beschreiben soll war hier in der Klemme. Er musste der Polizei ausnahmsweise einen kreativen Raum lassen. Beispiel: Polizei findet an der Tür des Geschädigten den Abdruck eines Ohres und überführt so den Täter, der zuvor an der Tür gelauscht hatte.(Es gibt zahllose Beispiele dieser "detektivischen Krativität") Die übliche Erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt 1.) "für das (!) Strafverfahren", d.h. in einem bestimmten(!) Strafverfahren sind die Fingerabdrücke oder Lichtbilder (zur Vorlage bei Zeugen) erforderlich oder 2.) "für die Zwecke des Erkennungsdienstes", damit ist die Fütterung von Dateien des Erkennungsdienstes gemeint. Es geht z.b. darum die Lichtbilder von Intensivtätern in einer Lichtbilddatei vorrätig zu halten. Bei einer Widerholungsrate von 70 - 80 % macht es Sinn künftigen Zeugen Lichtbilder zeigen zu können. Würden alle Bürger freiwillig ihre Fingerabdrücke und vor allem den genetischen Code registrieren lassen, so hätten die Verbrecher in unserem Lande schlechte Zeiten zu erwarten. Im ersten Fall, der in England mit Hilfe des gen. Codes geklärt wurde, erklärten sich alle jungen Männer dieser Region bereit, sich freiwillig registrieren zu lassen. Das Ergebnis war die Aufklärung von zwei Sexualmorden (Linda Man und Down Ashworth)
muss = Zwang
freiwillig = freier Wille
Warum stellst Du diese Frage? Fällt Dir das so ein, oder hast Du einen bestimmten Grund? LG
Na klar, ich mach Dir doch keinen Vorwurf! Alles ist gut! Ich dachte mir nur, vllt hast Du einen bestimmten Grund für Deine Frage. LG
muß man freiwillig fingerabdrücke bei der polizei abgeben?
deine Frage ist ein einziger Widerspruch
Nein, freiwillig musst du das nicht machen, aber wenn ein dringender tatverdacht besteht oder du mehrfach vorbestraft bist, musst du (ggf. per Gerichtsbeschluss). Solltest du freiwillig bei tatverdacht deine Fingerabdrücke geben kann dich das entlasten, vorausgesezt du warst es nicht! LG
also danke für eure vielen antworten.... ums noch mal genau zu erläutern... paul 18 wird durch eine person beschuldigt, einen einbruchdiebstahl begangen zu haben... und mußte bei der ersten vernehmung ... seine fingerabdrücke abgeben
Freiwillig kann man die eigentlich nicht abgeben .. aber manchmal muss man auch .. die Ermächtigungsgrundlage für eine solche Maßnahme ist u.a. §81b StPO. Es gibt weitere Ermächtigungsgrundlagen in den Polizeigesetzen der Bundesländer.
sorry hab mich falsch ausgedrückt...kann ja mal passieren