Muss man einen Arbeitslosen bevorzugen?
Hallo,
mich würde mal folgendes Interessieren:
Zwei Menschen bewerben sich um die selbe Arbeitsstelle. Beide haben den selben Beruf gelernt.
Person A ist frisch ausgelernt und bewirbt sich aus einem unbefristeten Vertrag herraus.
Person B ist seit 2 Jahren ausgelernt und bewirbt sich aus der Arbeitslosigkeit herraus.
Muss die Firma Person B bervorzugen ?.
10 Antworten
Nein, muss sie nicht. (Hab Personalverantwortung). Da sind Details wichtiger. Die entscheidenden Kleinigkeiten bei gleicher Qualifikation können auch allgemeines Auftreten, Höflichkeit, Takt, Entfernung zur Arbeitsstelle oder auch die Arbeitszeiten eines eventuellen Partners etc sein. Zwei Menschen lassen sich nie genau vergleichen. - und ja - manchmal entscheiden Personaler auch nach "Bauchgefühl"
Nein, muss das Unternehmen definitiv nicht. Und es ist nicht mal eine verbotene Diskriminierung nach dem AGG, jemanden abzulehnen, weil diese Person schon länger arbeitslos ist. In § 1 dieses Gesetzes stehen die Gründe, aus denen nicht diskriminiert werden darf und Arbeitslosigkeit steht dort NICHT dabei.
Zudem sind diese beiden Personen eben auch gerade nicht gleich qualifiziert. Die eine bringt frisches Fachwissen mit UND die ersten Monate praktische Anwendung dieses Fachwissens. Die zweite Person hat ein potentiell zwei Jahre veraltetes Fachwissen, was zudem nach der Ausbildung noch nie praktisch angewendet wurde. Je nach Beruf, Branche und Job kann das durchaus ein fetter Minuspunkt sein...
Der einzige Vorteil aus Unternehmersicht könnte bei Person B sein, dass diese nach zwei Jahren ohne Job bereits als langzeitarbeitslos gilt. Das wiederum eröffnet eventuell die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber hier Fördergelder bei der Einstellung dieser Person beantragen und dadurch zumindest einen Teil der Lohnkosten vom Jobcenter ersetzt bekommen kann.
Die Firma muss gar nichts. Sie wird die passendste Person wählen, dies beinhaltet auch Teamgeist etc., gewisse Softskills, die im Bewerbungsgespräch abgefragt werden.
Natürlich nicht!
Die Arbeitgeber können selbst entscheiden, welchen Bewerber sie für geeignet halten und einstellen wollen.
Nein. Es gibt kein Gesetz was es dem Unternehmen vorschreibt.