Muss man eine Schwangerschaft der Schulleitung mitteilen?
als Schülerin oder als Lehrerin ?
Als Schülerin
8 Antworten
Du musst die Schwangerschaft nicht mitteilen. Allerdings sieht man es ja doch über kurz oder lang.
Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Schülerinnen. Doch um dich vor unverantwortbaren Gefährdungen, Überforderung und Benachteiligung am Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz zu schützen und wenn du die Mutterschutzfristen nützen möchtest, musst du natürlich Bescheid geben.
https://www.schwanger-unter-20.de/schule-ausbildung-und-job/schwanger-in-der-schule/
Alles Gute für dich!
Grundsätzlich muss frau eine Schwangerschaft nicht melden. Weder in der Schule noch bei einem Arbeitgeber.
Allerdings können beide nur mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen reagieren, wenn sie von der Schwangerschaft auch wissen.
Wenn du aber womöglich vorhast die Schwangerschaft abzubrechen, könnte es fast klüger sein, das nicht herumzuerzählen.
Hallo,
Je nachdem wo du lebst, ja. Vorausgesetzt du entscheidest dich das Kind auszutragen.
Denn auch als Schülerin hast du dann Anspruch auf besonderen Schutz in den Pausen, beim Sport vor ansteckenden Krankheiten etc.
In der Schule besteht erhöhte Ansteckungsgefahr für diverse (Kinder-) krankheiten. Z. B. wird dein Röteln-Titer geprüft. Diese können in der Schwangerschaft eine große Gefahr für das ungeborene Kind darstellen.
Daher entscheidet u. U. ein Amtsarzt, je nach deiner Schulform, ob du bis zum Mutterschutz Distanzunterricht erhälst.
Wünsche dir alles Gute
So ganz genau weiß ich das nicht, könnte mir aber gut vorstellen, dass das wie auch beim Arbeitgeber gemeldet werden sollte oder vielleicht sogar tatsächlich muss. Immerhin werden werdende Mütter vom Gesetz her speziell geschützt. Die dürfen nicht alles machen und nicht allem ausgesetzt werden. Um das aber zum Beispiel im Unterricht berücksichtigen zu können, muss die Schule das wissen...
Ja, solltest du der Schulleitung melden, damit eine schulische Gefährdung für dich und das Kind rechtzeitig erkannt und behoben werden kann, wenn nötig. Du erhältst den gleichen Gesundheitsschutz der auch für Lehrerinnen gilt. Auch muß Dir der Mutterschutz gewährt werden.