Muss man ein bestelltes Medikament in der Apotheke auch kaufen?
Hallo!
Ich bin hier neu. Meine Frage lautet:
Muss man ein Medikament, das man in einer Apotheke bestellt hat, auch kaufen?
.
Denn ich habe ein grünes Rezept vom Arzt bekommen.. und wollte dieses kaufen, doch es war nicht vorrätig, deswegen hat die Apothekerin es mir bestellt und gesagt, ich solle in einer Stunde wieder kommen. Gesagt, getan!
Es war eine kleine Salbe für ca. 15 Euro !! Das peinliche an der Sache war, dass ich meine EC-Karte Zuhause liegen gelassen habe und nicht genügend Bargeld dabei hatte, dies ist mir noch nie geschehen. Auf jeden Fall, habe ich gesagt, ich komme später wieder.
Ich will diese Salbe aber nicht mehr. Das ist mir einfach zu teuer, zumal ich die Salbe nicht unbedingt nun brauche. Muss ich sie trotzdem kaufen?
.
Die haben meinen Namen wegen des Rezepts, könnte ich angerufen werden und aufgefordert werden die Salbe zu kaufen?
Oder soll ich mal lieber dort anrufen und sagen, dass ich sie nicht mehr brauche??
.
Ich erhoffe eure Hilfe!!
Danke!
.
LG
RiaShu ♥
5 Antworten
Es handelt sich bei dieser Salbe um eine eigens für Dich hergestellte Rezeptur. Du wirst die Salbe bezahlen müssen, da ansonsten die Apotheke auf den Kosten sitzen bleibt. Dass Du die Salbe eventuell gar nicht brauchst, hättest Du vorher wissen müssen. Ich sage nur : Dumm gelaufen !
LG aesculap83
Wenn die Apotheke die Salbe über den Großhandel bestellt hat, so kann sie diese innerhalb von 4 Wochen ohne Abzüge retournieren.
Ich glaube, dass ich da einfach mal morgen bzw. am Montag anrufen werde und die Apotheke selbst fragen. Falls ich es bezahlen muss, dann werde ich dies auch ganz gewiss tun; falls nicht, dann eben nicht.
Vielen Dank für das Sternchen. :-)
@ aesculap: Retoure ohne Abzug wird immer seltener. Viele Apotheken haben IMMER erhebliche Abzüge, und seit Inkrafttreten des AMNOG sind die Konditionen flächendeckend drastisch schlechter geworden !
Ruf doch selber an und sage, sie sollen die Salbe zurückschicken. Das ist nicht schlimm.
Ok, ich denke, dass ich dies auch eventuell machen werde.
Ruf an, aber das Rezept ist eigentlich ein Kaufvertrag....
Aber die Dame aus der Apotheke hat mir nicht vorher gesagt, was die Salbe kostet. Ich bin eh schon knapp bei Kasse. Außerdem wenn es ein Kaufvertrag wäre, hätte sie mir den Preis doch vorher nennen müssen ?!
Wenn Du eh' schon knapp bei Kasse bist, hättest Du fragen müssen ! Die Bestellung ist ein Auftrag, und damit besteht Abnahmeverpflichtung. Ausserdem muss man davon ausgehen, dass jemand, dem der Arzt - dessen Tätigkeit ja nicht kostenlos war, sondern von der Versichertengemeinschaft bezahlt wurde - etwas verschrieben hat, das dann auch anwendet. Sonst stellte sich die Frage, WARUM der Patient überhaupt beim Arzt war ? Aber nochmal kurz zur Salbe: Die meisten Apotheken reagieren in solchen Situationen sehr kulant, einfach mal nachfragen !
Ich denke, wenn die Salbe das Haus nicht verlassen hat, dann können die es auch wieder zurückschicken.
Da gehen am Tag so viele Medikamente hin und her, dass es nichts mehr kostet.
"Da gehen am Tag so viele Medikamente hin und her, dass es nichts mehr kostet." So ein Krampf ! Alleine das "Handling" kostet Geld !!!
Ok, das hört sich ja beruhigend an! Ich möchte keineswegs gegen ein Gesetz bzw. Vorschrift handeln. Falls ich wirklich kaufen müsste, dann würde ich es auch machen. Also, soll ich da mal anrufen oder einfach die Sache vergessen ?
soweit ich weiss musst du nixx kaufen was du nicht willst! Ruf an und sag du willst sie nicht mehr!
Ok, gut! Werde ich mal machen.
Nein, dies ist falsch! Die Salbe ist nicht für mich speziell hergestellt worden, lediglich für mich BESTELLT worden. Macht dies ein Unterschied aus? Muss ich sie trotzdem kaufen?