Muss man die Haustür nachts abschießen?

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ja, laut versicherungsschutz bist du verpflichtet in der nacht bzw. ab abend um 22 uhr die haustüre abzuschließen, entweder von innen oder von außen..

Man findet sicherlich immer ausreden, die Türe nicht abzuschließen, sei es brennen oder ein dieb der im haus ist oder Überfall oder was auch immer....

Im endeffekt kannst du auch sagen, du schnallst dich im auto nicht an, weil es ja sein könnte, dass dein Sitz - auf dem du sitzst - das brennen anfängt und du nicht schnell genug aussteigen kannst.

Aber von den ganzen Leuten, die ich kenne, schließt annähernd keiner die Haustüre von innen zu in der Nacht.

Klar, wenn man fort geht, schließt man die Türe immer ab, sei es zum Bäcker, oder Urlaub oder Job ...

Klammlosewelt  23.12.2014, 14:24
ja, laut versicherungsschutz bist du verpflichtet in der nacht bzw. ab abend um 22 uhr die haustüre abzuschließen, entweder von innen oder von außen..

Wo genau steht das bitte?

Candlejack  24.12.2014, 13:21
laut versicherungsschutz bist du verpflichtet in der nacht bzw. ab abend um 22 uhr die haustüre abzuschließen, entweder von innen oder von außen..

ich habe in 18 Jahren noch keine Hausrat gesehen, in der sowas gestanden hätte !!!

Aber von den ganzen Leuten, die ich kenne, schließt annähernd keiner die Haustüre von innen zu in der Nacht

was soll das auch ?

Du hast völlig Recht. Bei einem Mehrfamilienhaus muß die Haustür nicht abgeschlossen werden. Wie "DerHans" schon schreibt, ist dies in einigen Gemeinden sogar verboten. Denn sollte es brennen, und man denkt aus Panik nicht daran den Schlüssel mitzunehmen, kommt man nicht raus.

Der Dieb ist ja auch noch lange nicht in Deiner Wohnung, sollte er ins Haus kommen. Erst ab der Wohnungstür beginnt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung. Deshalb ist es wichtig, dass diese abgeschlossen wird, wenn niemand zu Hause ist.

Macht Ihr das nicht, kann die Versicherung Euch "grobe Fahrlässigkeit" vorwerfen. Das heißt aber nicht, dass dann die Versicherung gar nichts zahlt. Aber dann nicht die volle Summe wenn es zu einem Einbruch kommt.

Es gibt in der Hausratversicherung sogar eine Klausel "grobe Fahrlässigkeit". In manchen Verträgen ist das sogar voll oder teilweise mitversichert. In diesem Fall gibt es sogar dann die volle Entschädigung, wenn die Wohnungstür nicht abgeschlossen wurde, sondern nur zugezogen wurde.

Schuhsohle  23.12.2014, 14:26

Der Fragesteller ist doch zu Hause... (und schläft)

Die Versicherung bezahlt nichts, wenn die Tür offen war, Feuer hin oder her

Klammlosewelt  23.12.2014, 14:28

Hier geht es nicht darum ob die Tür offen ist, sondern ob sie abgeschlossen werden muß. Dass sie verschlossen sein muß (Tür fällt ins Schloss aber lässt sich von innen öffnen) sollte klar sein.

Schuhsohle  23.12.2014, 13:56

nicht offen - unverschlossen

vielen Dank,

Du musst die Tür schließen, aber nicht abschließen ! Wer behauptet denn sowas und das steht auch in keinen Hausrat-Bedingungen drin !

und in der Panik ist die Tür sicher nicht so schnell.

stell Dir mal vor, die würde in der Panik einfach abhauen ;-)